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zurück AGBs des Studienreisen und Rundreisen Veranstalters AlpinSchule Innsbruck GmbH zu den Reisen von AlpinSchule Innsbruck GmbH Die Alpinschule Innsbruck GmbH (ASI) tritt mit ihren Leistungen als Reiseveranstalter
oder Reisevermittler auf. Im Falle einer vermittelten Reiseleistung gelten die
Reisebedingungen des vermittelten Leistungsträgers (Reiseveranstalter, Airlines,
Hotels etc.).
Im Besonderen wird darauf verwiesen, dass die genannten Voraussetzungen (Kondition,
technische Kenntnisse und Ausrüstung) Bestandteil des Vertrages zwischen der ASI
und dem Buchenden sind. Teilnehmer, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen,
müssen damit rechnen, von einzelnen (oder allen) Wanderungen/Touren ausgeschlossen
zu werden. Wir empfehlen (vor allem bei anspruchsvolleren Reisen) vorab einen
Arzt zu konsultieren.
1. Buchung/Vertragsabschluss
Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und ASI dann zustande, wenn Übereinstimmung
über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preise, Leistungen und Termin in der
schriftlichen Bestätigung der ASI) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten
für den Kunden. Nach Eingang Ihrer Reisebestätigung (zusammen mit Ihrem Sicherungsschein)
ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung
ist frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen die Aushändigung
der Reiseunterlagen an den Reisenden fällig. Bei vermittelten Reisen gelten die
Zahlungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers.
Zusatzkosten bei verspätetem Zahlungseingang für Expresszustellungen/Kurierdienst
etc. werden zusätzlich berechnet. Falls der Gast die bereits getätigte Buchung
auf eine andere Reise (Preistoleranz bis 10%) umbuchen will, verrechnet die ASI
mindestens eine einmalige Bearbeitungsgebühr von € 35,– pro Person. Im Falle von
anfallenden Stornokosten bei Leistungsträgern (z.B. bei nicht refundierbaren Flugtickets
bei Airlines) werden dem Kunden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr die effektiv
anfallenden Kosten verrechnet. Bei Änderung einer Doppelzimmer-Buchung auf nur
1 Person wird für eine Person eine Stornorechnung (s. Pkt. 6.1.3.) erstellt, für
die 2. Person wird ein Einzelzimmer berechnet.
2. Vertragsinhalt, Informationen, Nebenleistungen
Über die normalen Informationspflichten (Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Einreisevorschriften)
hinaus, hat die ASI in ausreichender Weise über die angebotenen Leistungen zu
informieren. Die Leistungsbeschreibungen in Katalog und anderen Ausschreibungen
sowie alle darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages.
Werden bei der Buchung anders lautende Vereinbarungen getroffen, sind diese schriftlich
in der Buchungsbestätigung festzuhalten.
3. Unsere Leistungen
Der Leistungsumfang ist aus den Beschreibungen in dem für den Reisezeitraum gültigen
Prospekt/Detailprogramm sowie aus den Angaben der Reisebestätigungen ersichtlich.
Die ASI behält sich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, nicht vorhersehbaren
Gründen auch nach Vertragsabschluss eine Änderung der ursprünglichen Angaben zu
erklären. Der Charakter einer Trekking-, Erlebnis- oder Wanderreise verlangt bei
bestimmten Gegebenheiten unter Umständen Änderungen von der ursprünglichen Ausschreibung.
Dies gilt insbesondere bei veränderten Straßen- bzw. Wegverhältnissen, Flugplanänderungen,
Hotelüberbuchungen, bei Wettereinbrüchen, behördlicher Willkür (z.B. Visum-Erteilung)
u.ä. Die Ausschreibungen stellen den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den tatsächlichen
Reiseablauf im Detail festzulegen. Alle Nebenabreden, welche den Leistungsumfang
betreffen, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
4. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen
4.1. Gewährleistung
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm die ASI an Stelle seines
Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie
Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der
Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleichoder höherwertige
Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht
wird.
4.2. Schadenersatz
Verletzen die ASI oder ihre Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem
Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so sind diese dem Kunden zum Ersatz
des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit die ASI für andere Personen
als ihre Angestellten einzustehen hat, haftet sie nur, wenn sie nicht beweist,
dass diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben (ausgenommen
Personenschäden). Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft die ASI
keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer
sie hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem
Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird
empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren und – vor
Abreise – eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
4.2.1. Haftungsbeschränkung
Bei allen Reisen erfolgt die Teilnahme auf Basis eines selbständigen Wanderers/Bergsteigers/Reisenden.
Alle Wanderungen/Touren erfolgen auf eigenes Risiko unter der Leitung des Berg-
oder Wanderführers bzw. Reiseleiters. Ein erhebliches Maß an Umsicht wird von
jedem Teilnehmer erwartet. Die ASI übernimmt keine Verantwortung bei Unglücksfällen,
Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des aktiven Teils
einer Reise ergeben. Dies wird vom Reiseteilnehmer mit seiner Anmeldung bestätigt.
Die konditionellen, gesundheitlichen und technischen Anforderungen an die Reiseteilnehmer,
auf die in den Beschreibungen jeder Reise hingewiesen wird, sind ernst zu nehmen.
Alle Reisen werden von der ASI gewissenhaft vorbereitet. Für Gipfelerfolge oder
Erfüllung subjektiver Reiseziele wird keine Garantie übernommen. Es liegt in der
Natur der Reisen, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den
Buchenden bestehen bleiben.
4.3. Mitteilung von Mängeln
Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise
feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten der ASI mitzuteilen. Dies setzt
voraus, dass ihm ein solcher bekannt gegeben wurde und dieser an Ort und Stelle
ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung
eines örtlichen Repräsentanten der ASI, entweder den jeweiligen Leistungsträger
(z.B. Hotel, Fluggesellschaft) oder die ASI direkt über Mängel zu informieren
und Abhilfe zu verlangen. ASI-Berg- oder Wanderführer und/oder Leistungsträger
sind berechtigt Mängelanzeigen entgegenzunehmen – sie sind aber nicht befugt,
Ansprüche anzuerkennen.
4.4. Haftungsrechtliche Sondergesetze
Der Veranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer bzw.
Montrealer Übereinkommen und deren Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach
dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Gesetz.
5. Geltendmachung allfälliger Ansprüche
Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr
von der Reise direkt bei der ASI oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend
zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen
ist. Ansprüche müssen innerhalb der gesetzlich vorgegeben Fristen geltend gemacht
werden.
6. Rücktritt vom Vertrag
Der Kunde/Auftraggeber kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht
wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Aus Gründen der Eindeutigkeit
muss dies schriftlich geschehen.
6.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise
6.1.1. Rücktritt ohne Stornogebühr
Abgesehen von den gesetzlichen Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass die
ASI gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden Fällen vor Reisebeginn zurücktreten:
Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt,
erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks
bzw. Charakters der Reiseveranstaltung sowie eine gem. Abschnitt 7.1. vorgenommene
Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 % eine derartige Vertragsänderung.
Die ASI ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros
dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die
bestehende Wahlmöglichkeit, entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder
vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren. Der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich
auszuüben. Sofern die ASI ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt
berechtigenden Ereignisses trifft, ist sie diesem gegenüber zum Schadenersatz
verpflichtet.
6.1.2. Anspruch auf Ersatzleistung
Bei Stornierung der Reise – ohne Verschulden des Kunden – durch ASI kann der
Kunde, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut 6.1.1. nicht Gebrauch macht,
anstelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme
an einer anderen, gleichwertigen von ASI veranstalteten Reise verlangen, sofern
die ASI zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.
6.1.3. Rücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet
sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung.
Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten
Leistung zu verstehen. Bei der Buchung mehrerer Leistungen zu einem Gesamtpreis
gilt als Zeitpunkt des Reiseantrittes jener des Antrittes der ersten Leistung.
Der Kunde ist in allen nicht unter 6.1.1. genannten Fällen gegen Entrichtung einer
Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
Die Stornobedingungen der ASI weichen von den ARB in der Fassung 1992 ab und
betragen:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 03. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag
des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 85 %
Bei vermittelten Reisen gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters
(z.B. TUI Deutschland GmbH) bzw. des jeweiligen Leistungsträgers (z.B. Airline).
Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass bei Reiseabbruch kein Anspruch auf
die Rückerstattung einer Leistung besteht. Deshalb empfehlen wir eindringlich
den Abschluss einer Reiseversicherung, die sowohl Storno-, Abbruch, Krankenrücktransport
und Bergungskosten beinhaltet.
6.2. Rücktritt der ASI vor Antritt der Reise
6.2.1.
Wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
kann die Reise bis zum 21. Tag vor Reisebeginn von ASI abgesagt werden.
6.2.2.
Die Stornierung der Reise erfolgt aufgrund höherer Gewalt, d.h. aufgrund ungewöhnlicher
und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt
beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt
nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählen Streiks, Krieg oder kriegsähnliche
Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen, widrige Wetterbedingungen, Erkrankung
des Berg- oder Wanderführers, sonstige Gründe, die eine Leistungsdurchführung
unmöglich machen.
6.2.3.
In den Fällen 6.2.1. und 6.2.2. erhält der Kunde die geleistete Anzahlung innerhalb
von 7 Werktagen rückerstattet. Ein Anspruch auf eine Verzinsung der Anzahlung
besteht nicht. Das Wahlrecht gem. 6.1.2. steht ihm zu, weitergehende Ansprüche
bestehen nicht.
6.3. Rücktritt der ASI nach Antritt der Reise
6.3.1.
Die ASI wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen
einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten,
ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern
ihn ein Verschulden trifft, der ASI gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. für eine vorzeitige Rückreise, Übernachtungskosten,
Mahlzeiten etc.) gehen zu Lasten des Kunden.
6.3.2.
Die ASI ist berechtigt eine Reise wegen der “Unmöglichkeit der Erbringung der
Leistung“ abzubrechen (z.B. bei widrigen Wetterbedingungen, Erkrankung eines
Berg- oder Wanderführers, staatlichen Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnlichen
Zuständen, Epidemien, Naturkatastrophen usw.). Die Reiseteilnehmer haben Anspruch
auf anteilige Erstattung der nicht angefallenen Aufwendungen der ASI, weitergehende
Ansprüche bestehen nicht. Zusätzlich anfallende Kosten sind von den Reiseteilnehmern
zu tragen.
7. Änderungen des Vertrages
7.1. Preisänderungen
Die ASI behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen,
die nicht von ihrem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin
mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich
die Änderung der Beförderungs- bzw. der Aufenthaltskosten, der Abgaben für bestimmte
Leistungen (Landegebühren, Ein-/Ausschiffungsgebühren, Flughafenund Sicherheitsgebühren,
Kerosinzuschläge, staatlich festgelegte Tarife) oder Wechselkursänderungen. Dem
Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären. Bei Änderung
des Reisepreises um mehr als 10% ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne
Stornogebühr möglich (siehe Abschnitt Punkt 6.1.1.).
7.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise
Bei Änderungen, welche die ASI zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie
sie in Pkt. 4 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind. Ergibt
sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten
Leistungen nicht erbracht wird/nicht erbracht werden kann, so kann die ASI ohne
zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen treffen, damit die Reiseveranstaltung
weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden
oder werden sie von Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat die
ASI ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit
zu sorgen, mit welcher der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit
ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im Übrigen ist die ASI verpflichtet, bei
Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung
von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.
8. Reiseinsolvenzversicherung
Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjilestr. 4, 1220 Wien.
9. Allgemeines
Erfüllungsort ist Natters/Innsbruck. Alle Angaben entsprechen dem Stand August
2011. Die Eintragung ins Verzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit ist unter der Eintragungsnummer 1998/0089 erfolgt. Sollte eine der oben
stehenden Bestimmungen ungültig sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der restlichen
Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine solche gültige
oder wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung
am weitesten entspricht.
Veranstalter:
AlpinSchule Innsbruck GmbH (ASI)
In der Stille 1 6161 Natters / Tirol Österreich
Stand: 04. August 2011
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