|
zurück AGBs des Studienreisen und Rundreisen Veranstalters SPRACHCAFFE Reisen GmbH zu den Reisen von SPRACHCAFFE Reisen GmbH 1. ANMELDUNG:
Wir empfehlen, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Bitte verwenden Sie nach
Möglichkeit für Ihre Anmeldung unser Anmeldeformular . Füllen Sie es bitte vollständig
aus. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch SPRACHCAFFE zustande.
Wir bestätigen Ihre Anmeldung schriftlich.
2. ZAHLUNG:
Wir bitten Sie, eine Woche nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung/Rechnung eine
Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens Euro 250,- pro Teilnehmer zu zahlen.
Die Zahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Prämie für ein Versicherungspaket
bzw. eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten
und wird mit der Anzahlung fällig. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen
sind nach § 651k Abs. 3 BGB insolvenzversichert. Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung
erhalten Sie als " qualifizierte Reiseunterlage " den Sicherungsschein. Die Zahlung
des restlichen Reisepreises ist ca. 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen
werden Ihnen von SPRACHCAFFE oder Ihrem Reisebüro je nach Wunsch zugesandt oder
ausgehändigt.
3. LEISTUNGEN:
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen
im Katalog sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung/Rechnung
verbindlich.
3.1 Leistungsänderungen:
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Änderungen und Abweichungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden,
und die von SPRACHCAFFE nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind, nicht
zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistungen führen und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. SPRACHCAFFE ist verpflichtet, den Kunden
über die Leistungsänderung und Leistungsabweichung in Kenntnis zu setzen.
Leistungsänderungen bei Flügen:
Flugzeitenänderungen und Änderungen der Airline sind bei direkten Charterflügen
jederzeit möglich und ausdrücklich vorbehalten.
3.2 Leistungsmängel:
Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen sind umgehend
anzuzeigen, damit unverzüglich Abhilfe erfolgen kann. Unterläßt es der Teilnehmer
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen und erhält SPRACHCAFFE dadurch keine Gelegenheit,
den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des Preises ausgeschlossen.
4. RÜCKTRITT:
4.1 Rücktritt durch den Reiseveranstalter:
SPRACHCAFFE kann bei Nichterreichen einer im Katalog ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl
nach Maßgabe folgender Bestimmungen zurücktreten: a) Sprachcaffe ist verpflichtet,
dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht,
dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt
wird. b) Der Rücktritt des RV muss spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen.
c) Der Reiseteilnehmer erhält die bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich voll
erstattet.
4.2 Rücktritt durch den Kunden:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen
Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend,
den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können
wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen von uns berücksichtigt. Maßgeblich
für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung
bei SPRACHCAFFE bzw. Ihrem Reisebüro bei dem Sie sich angemeldet haben. Die Höhe
der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich
die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts je angemeldetem Teilnehmer
leider fordern müssen, wie nachfolgend aufgeführt. Sie haben allerdings das Recht,
uns nachzuweisen, daß die getroffenen Aufwendungen geringer als die geforderten
Rücktrittskosten sind. Die Rücktrittspauschale beträgt:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%,
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40%,
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%,
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%,
ab 6. Tag vor Reisebeginn 70%,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Gesamtpreises.
Der Nachweis keines Schadens oder eines geringen Schadens bleibt dem Reisenden
vorbehalten.
5. SPRACHKURSE:
Unsere Sprachschule bietet sehr differenzierte Leistungsstufen (Niveaus) an.
Die Einstufung in das entsprechende Lernniveau bei Gruppenkursen kann nur sinnvoll
vor Ort am ersten Unterrichtstag erfolgen. Es ist deshalb nicht völlig auszuschließen,
dass der Einstufungstest in seltenen Ausnahmefällen nur ein oder zwei Teilnehmer
einer Kenntnisstufe zum Gruppenunterricht am 1. Kurstag ergibt. In diesem Fall
führt die Schule den Kurs als (Semi-) Einzelunterricht in einer reduzierten Stundenzahl
durch, wobei mindestens 60 % der Dauer eines gebuchten Gruppenkurses als (Semi-)
Einzelunterricht angeboten wird (anstelle von 20 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht
12 Einheiten Einzelunterricht oder Zweier-Unterricht, anstelle von 30 Unterrichtseinheiten
Gruppenunterricht 18 Einheiten Einzel- oder Zweierunterricht). Es handelt sich
in jedem Fall um ein "upgrade", eine Qualitätssteigerung, ohne dass Ihnen Mehrkosten
entstehen.
6. UMBUCHUNG:
Bis 31 Tage vor Reisebeginn erfüllen wir Ihre Umbuchungswünsche bezüglich Termin,
Unterkunft usw. gerne, soweit uns dies möglich ist. Sollten Sie sich nach Abschluß
des Reisevertrages mit uns dazu entschließen, statt der ursprünglich gebuchten
Leistungen andere Leistungen in Anspruch zu nehmen oder aber eine geeignete Ersatzperson
zu stellen, so müssen wir für unseren Mehraufwand leider eine Umbuchungsgebühr
in Höhe von Euro 50,- berechnen.
7. HAFTUNG:
Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist bei vertraglichen
Schadensersatzansprüchen insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch
uns herbeigeführt wurde oder SPRACHCAFFE für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale
Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen
ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist, so kann sich auch SPRACHCAFFE gegenüber dem Reiseteilnehmer
hierauf berufen.
8. VERJÄHRUNG:
Ansprüche wegen Reisemängeln (§ 651 c - 651BGB) verjähren innerhalb von 12 Monaten.
Diese Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte. 9. UNWIRKSAMKEIT EINER REISEBEDINGUNG:
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein,
so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
Druckfehler vorbehalten!
Veranstalter:
SPRACHCAFFE Reisen GmbH
Gartenstr. 6
60594 Frankfurt am Main
Stand: 09.02.07.
AGB drucken
|



