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zurück AGBs des Studienreisen und Rundreisen Veranstalters Rotel Tours GmbH zu den Reisen von Rotel Tours GmbH 1. Abschluß des Reisevertrages
1.1
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Fa. Rotel Tours den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann auf den von Rotel Tours ausgegebenen Anmeldescheinen
oder über das Online-Formular auf unserer Internetseite erfolgen.
1.2
Die Buchung der Reise wird für Rotel Tours erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer
bzw. dem von ihm eingeschalteten Reisebüro gegenüber von Rotel Tours bestätigt
worden ist.
Dies gilt auch für Anmeldungen über unser Online-Formular auf unserer Internetseite.
Hier erhält der Kunde zunächst lediglich eine Eingangsbestätigung. Die Eingangsbestätigung
stellt noch nicht die Annahme des Angebots des Kunden dar.
2. Leistungen
2.1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen
im jeweils gültigen Katalog und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der
Reisebestätigung. Die im Katalog enthaltenen Angaben sind bindend. Rotel Tours
behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und
nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben
zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Zusicherungen des Vertragsinhalts von Seiten der Reisebüros und den örtlichen
Reiseleitern sind nur bei Genehmigung durch Rotel Tours verbindlich.
2.2 Rotel Tours Busse - das "Rollende Hotel"
Soweit im Katalog oder in einer Reisebeschreibung Übernachtung im Rollenden Hotel
vorgesehen ist, nächtigt der Kunde in den Rotel Tours Kabinen. Jeder Bus, ausgenommen
die Allradfahrzeuge, ist mit einer herstellerspezifischen Lüftungsanlage ausgestattet.
Anspruch auf eine Vollklimaanlage oder deren Betrieb besteht nicht. Es besteht
kein Anspruch auf den Bus eines bestimmten Typs.
2.3 Ausflüge, Fremdleistungen, mit *gekennzeichnete Unternehmungen
Ausflüge oder Leistungen, die in der Reisebeschreibung, der Reisebestätigung
oder sonst (z.B. durch den Reiseleiter) ausdrücklich als Fremdleistung bezeichnet
werden, gehören nicht zum vertraglichen Leistungsumfang seitens Rotel Tours. Ist
Rotel Tours lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haftet Rotel Tours nur
für die ordnungsgemäße Vermittlung sowie bei Verletzung eigener Hinweis-, Aufklärungs-
oder Organisationspflichten und nicht für die Leistungserbringung selbst.
Dies gilt insbesondere auch für Möglichkeiten und Gelegenheiten, die sich im
Laufe der Reise bieten (Eigenunternehmungen) und diejenigen Programmteile, die
im Katalog mit * versehen sind.
Solche Programmteile unterliegen keiner Durchführungsgarantie.
Vertragsbeziehungen entstehen insoweit ausschließlich zum örtlichen Veranstalter,
auch wenn Rotel Tours insoweit vermittelnd tätig wird.
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Leistung
Im Hinblick auf die besondere Eigenart unserer Reisen bleiben Änderungen oder
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsschluss notwendig werden und die Rotel Tours nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Soweit Übernachtungen im Rollenden Hotel unter Berücksichtigung solcher Umstände
unmöglich werden sollten, wird der Kunde auf Campingplätzen gleichen Standards
untergebracht.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Rotel Tours wird den Kunden über wesentliche
Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls
wird dem Kunden eine Umbuchung oder ein Rücktritt angeboten.
3.2 Preis
Die Reisepreise wurden im Juli 2009 kalkuliert. Rotel Tours ist berechtigt, den
Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für Rotel Tours und nach Vertragsabschluss
die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen
oder neu entstehen, die von Rotel Tours nicht zu vertreten sind: Wechselkurse
für die betreffende Reise; Beförderungskosten; Abgaben für bestimmte Leistungen;
Hafen- und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung;
Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren. Die Preiserhöhung
ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der
Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.
Rotel Tours hat dem Kunden eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis
des Änderungsgrundes, jedoch spätestens bis zum 21. Tag vor Reisebeginn mitzuteilen.
4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Mitteilung
hat schriftlich zu erfolgen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt
er die Reise nicht an, so kann Rotel Tours Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
zu berücksichtigen. Rotel Tours kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung
der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
pauschalieren wie folgt:
Bis 45 Tage vor Beginn: keine Stornokosten
44 bis 31 Tage vor Beginn: 5% des Reisepreises
Bis 15 Tage vor Beginn: 10% des Reisepreises
Bis 7 Tage vor Beginn: 20% des Reisepreises
Danach bis zum Beginn: 50% des Reisepreises
Bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandene Visakosten werden unabhängig
von den Stornokosten berechnet.
Stornokosten fallen ebenfalls bei Umbuchungen an.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, ein Aufwand sei nicht oder nicht in
dieser Höhe entstanden.
5. Mindestteilnehmerzahl
Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt
geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann Rotel Tours bis
21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht wird. Der Kunde erhält in diesem Fall den bezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück.
6. Rücktritt und Kündigung durch Rotel Tours
6.1
Rotel Tours ist berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn ein Kunde die
Anzahlung und/oder Restzahlung nicht gemäß der vereinbarten Fälligkeiten trotz
Mahnung und Fristsetzung leistet.
6.2
Rotel Tours kann vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
einer Abmahnung durch Rotel Tours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigt Rotel Tours, bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen; es
ist jedoch der Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anzurechnen,
die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen
zu erlangen sind, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Rotel Tours
als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann
Rotel Tours für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Rotel
Tours verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls
der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.
Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8. Gewährleistung, Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung, Abretungsverbot
Die Gewährleistungsrechte des Reisenden bestimmen sich nach den §§ 651c ff. BGB.
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Reiseleiter
sind nicht dazu berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
Vertragliche Ansprüche wegen nicht oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von
Reiseleistungen sind vom Reisenden innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Rotel Tours geltend zu machen. Die
Verjährungsfrist beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte.
Eine Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen Rotel Tours an Dritte oder
die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche durch Dritte ist jedenfalls ausgeschlossen.
9. Beschränkung der Haftung, Verjährung
9.1
Die vertragliche Haftung seitens Rotel Tours für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder
2. soweit Rotel Tours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss des
Rotel Tours Reise-Schutzpaketes bzw. einer Reise-Rücktrittskostenversicherung
empfohlen.
9.2
Die Haftung von Rotel Tours gegenüber dem Reisenden auf Schadensersatz aus unerlaubter
Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht,
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, je Reisenden und Reise auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt.
9.3
Ergibt sich aus rechtlichen Regelungen zwingend ein weitergehender Anspruch des
Reisenden gegenüber Rotel Tours, so bleiben diese Ansprüche von den vorstehenden
Haftungsbeschränkungen unberührt.
9.4
Kommt Rotel Tours die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt
sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung
mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer
Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in
der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie
für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Rotel Tours in anderen Fällen
Leistungsträger ist, wird nach den für diese geltenden Bestimmungen gehaftet.
9.5
Kommt Rotel Tours bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders
zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
9.6
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende
solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,
an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche
aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Rotel Tours wird den Reisenden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Rotel Tours haftet
nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Rotel Tours mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, dass Rotel Tours die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation
durch Rotel Tours bedingt sind.
Dem Reisender wird daher nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien bzw. Reisehinweise
des Auswärtigen Amtes wegen plötzlich auftretender Änderungen der Bestimmungen
in seinem Reiseland zu verfolgen, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen
zu können.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig bei seinem Arzt informieren. Auskünfte erteilen die Gesundheitsämter, Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. 11. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens (EU 2115/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reisen zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht
bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir
Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den
Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden
wir Sie darüber informieren.
Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,
werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen
Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den
Wechsel unterrichtet werden. Die „Black List“ ist abrufbar unter http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm oder über unsere Zentrale in Tittling.
12. Gerichtsstand
Der Reisende kann Rotel Tours nur in Passau verklagen.
13. Zeitlicher Geltungsbereich
Der jeweilige Jahreskatalog, aus dem die gebuchte Reise ersichtlich ist, ist
für den Inhalt im gleichen Kalenderjahr verbindlich. Soweit darin Reisetermine
für das Folgejahr angegeben sind, bestimmen sich der Reisepreis und der Inhalt
der jeweiligen Leistungen nach dem Katalog des Jahres, in dem die Reise durchgeführt
wird.
Veranstalter:
Rotel Tours
Herrenstr. 11
94104 Tittling
Stand: 2010
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