AGB Südamerika Line
zurückREISE- UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA SÜDAMERIKA-LINE
FERNREISE GMBH
I.) Reisevereinbarung für selbstveranstaltete Länderarrangements (in Ergänzung zu den allgemeinen Bestimmungen des Reisevertragsrechts §§ 651a - m BGB und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV). Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Südamerika-Line Fernreise GmbH – nachstehend „SAL“ abgekürzt – im Falle Ihrer Buchung zu Stande kommenden Reisevertrages.
1. ANWENDBARKEITDie nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge ebenso wie für einzelne Reiseleistungen, wie Hotelbuchungen, Buchungen von Bahnfahrkarten, Transfers usw.. Ausgenommen hiervon sind im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, (insbesondere § 651a Abs. 2 BGB) lediglich vermittelte Einzelleistungen wie Flugtickets. Hierfür gelten die gesonderten Hinweise für Flugvermittlung unter Ziffer II.
2. ANMELDUNGDie Anmeldung ist schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) auf Grundlage der Reiseausschreibung und ergänzenden Informationen von SAL vorzunehmen. Mit dieser Anmeldung bietet der Kunde SAL den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter verbindlich zustande. Unsere Angebote verstehen sich vorbehaltlich Verfügbarkeit.
2.1. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sind von SAL nicht bevollmächtigt den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages durch Vereinbarungen, Auskünfte oder Zusicherungen abzuändern, die über die vertraglich zugesagten Leistungen von SAL hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.2.2. Nicht von SAL herausgegebenes Informationsmaterial wie Orts- und Hotelprospekte, sind für SAL und den abgeschlossenen Reisevertrag nicht verbindlich, soweit sie nicht von SAL durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder des Reisevertrages gemacht wurden.2.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung von SAL an den Kunden zustande. Sie muss dem Kunden schriftlich, per E-Mail oder per Telefax übermittelt wird.2.4. Weicht der Inhalt der von SAL übermittelten Reisebestätigung vom Inhalt der Kundenanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von SAL vor. Dieses für SAL 10 Tage verbindliche Angebot gilt als Grundlage für den zustande gekommenen Reisevertrag, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Zahlung an SAL erklärt.3. VERTRAGSINHALT
Inhalt des Reisevertrages sind einzig die, durch die
Reisebestätigung von SAL bestätigten Leistungen inklusive dieser rechtlichen
Rahmenbedingungen. Zusätzliche Leistungen und Absprachen können nur mit
schriftlicher Bestätigung Teil des Vertrages werden.
3.1.
VERTRAGSÄNDERUNGEN
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und von SAL nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht einen
erheblichen Einfluss auf die Leistungserbringung und den Gesamtablauf der Reise
haben. SAL ist verpflichtet den Kunden darüber unverzüglich nach Kenntnisnahme
der Notwendigkeit zu informieren.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom
Reisevertrag zurückzutreten. Ebenso kann er die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise verlangen, wenn SAL in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden durchzuführen. Der Kunde muss seinen Anspruch
unverzüglich nach der Änderungserklärung oder der Reiseabsage durch SAL geltend
machen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4. LEISTUNGEN & REISEPREIS4.1. ZAHLUNGSFRISTEN
Nach
Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung
in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes
vereinbart ist. Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Reisebeginn durch den Kunden
zu
leisten.
Ist SAL zur Erbringung der vertraglichen
Reiseleistungen bereit und in der Lage und besteht kein gesetzliches oder
vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, liegt ohne vollständige
Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen
oder Aushändigung der Reiseunterlagen vor.
Werden die Anzahlung und/oder die
Restzahlung durch den Kunden nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten geleistet, ist SAL berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 4.5. dieser Reisebedingungen zu belasten.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird der Kunde vom Reiseveranstalter unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund informiert. Ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften keine Preiserhöhungen mehr vorgenommen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
4.4. REISEPREISABSICHERUNGIhr Reisepreis ist gemäß § 651 k (1) – (3) BGB gegen Konkursausfall oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters abgesichert. Bei Anzahlung erhält der Kunde den erforderlichen Sicherungsschein, ausgefertigt von der R+V Versicherung, dem Finanzverbund der Volksbanken und Raiffeisenbanken.
4.5. RÜCKTRITTDer Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Es wird empfohlen den Rücktritt schriftlich per Brief, Mail oder
Telefax zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der
Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
Bei Rücktritt oder
Nichtantritt der Reise kann SAL Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und
für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden
ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigt. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter
Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des
Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:
bis 6
Wochen vor Reiseantritt 20%
bis 4 Wochen vor Reiseantritt 50%
ab der 4.
Woche vor Reiseantritt 90%
bei Nichtantritt 90%
nach Antritt der Reise
100 % des Reisepreises.
Die vorstehenden Pauschalierungen gelten soweit nicht anders vereinbart.
Abweichung von Pauschalierung:
Sie werden insbesondere nicht angewandt bei
Reisen zu Karneval, über Silvester/Neujahr, zu den Galapagosinseln und
verschiedenen Regenwaldlodges sowie bei Kreuzfahrten und Linienflügen, da
hierbei dem Reiseveranstalter in der Regel höhere Stornokosten entstehen. Dem
Reiseveranstalter ist es jedoch unbenommen, seinen Entschädigungsanspruch auch
bei diesen Reisen nach den vorstehenden Sätzen zu pauschalieren.
Ebenso
behält sich SAL vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern, wenn SAL die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen kann.
Unbenommen
bleibt das Recht des Kunden, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ein
geringerer Schaden entstanden ist. Wir empfehlen hier dringend den Abschluss
einer Reiserücktrittskostenversicherung.
5.UMBUCHUNG
Nach Vertragsabschluss besteht kein Anspruch des Kunden auf
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart.
Wünscht der Kunde
nach Vertragsabschluss eine Änderung der Reise, sind wir bemüht dies zu
ermöglichen. Die dabei entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Werden einzelne Reiseleistungen
durch den Kunden aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) nicht in Anspruch genommen,
obgleich diese ordnungsgemäß angeboten wurden, besteht kein Anspruch auf
anteilige Erstattung des Reisepreises. SAL wird sich um Erstattung der ersparten
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen insoweit es sich nicht um völlig
unerhebliche Leistungen handelt.
7. RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER
SAL kann von der vereinbarten Leistung
zurücktreten wenn:
a.) der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von SAL die
Durchführung des Reisevertrages nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Bei einer Kündigung durch SAL behält sie den Anspruch auf
den Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen und Vorteile, die aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung entstehen,
einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eine
Kündigung ist in diesem Fall ohne Einhaltung einer Frist möglich.
b.) bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender
Regelungen :
• Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des
Rücktritts muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen
Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen
Kataloghinweis angegeben sein
• die Mindestteilnehmerzahl und die späteste
Rücktrittsfrist muss in der Buchungsbestätigung angegeben werden
• die Absage
der Reise muss unverzüglich nach Feststehen der Nichtdurchführung der Reise
wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl erfolgen und darf nicht später
als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen
• Der Kunde kann die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn SAL in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Kunden durchzuführen. Der Kunde muss seinen
Anspruch unverzüglich nach der Änderungserklärung oder der Reiseabsage durch SAL
geltend machen.
• Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält
der Kunde geleistete Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich zurück.
8. HAFTUNG
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder soweit SAL für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.1. FREMDLEISTUNGEN
Für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und
Zielort), haftet SAL nicht, wenn in der Reiseausschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie
für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von SAL sind.
9. FLUGLEISTUNGEN
9.1. FLUGZEITEN
Soweit der Veranstalter vor
Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, verstehen sich diese
vorbehaltlich Änderungen seitens der Fluggesellschaft. Anschluss- und
Rückflugzeiten hat sich der Kunde frühestens 3 Tage vor dem jeweiligen
Flugtermin von der Reiseleitung/Agentur rückbestätigen zu lassen; genaue
Adressen und Telefonnummern erhalten Sie zusammen mit dem Flugticket.
9.2. FLUGHAFENGEBÜHREN
Die Flughafengebühren für die deutschen Flughäfen
sind im Reisepreis enthalten. Vor Ort fallen zusätzlich nationale und
internationale Flughafengebühren an, die vom Kunden zusätzlich zum Reisepreis
vor Ort zu bezahlen sind. Die Angaben hierzu in den Leistungsblöcken verstehen
sich informativ und vorbehaltlich etwaiger Änderungen.
9.3. IDENTITÄT DER
AUSFÜHRENDEN FLUGGESELLSCHAFT
SAL informiert den Kunden entsprechend der
EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung.
Bei
einem Wechsel der dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannten
Fluggesellschaft, wird SAL den Kunden unverzüglich über den Wechsel
informieren.
Die Mitteilung über die ausführenden Fluggesellschaften im
Rahmen der Informationspflicht begründet keinen vertraglichen Anspruch auf die
Durchführung der Luftbeförderung mit der/den genannten Fluggesellschaft(en),
soweit sich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertraglichen oder gesetzlichen
Leistungspflicht von SAL ergibt. Somit bleibt SAL ein Wechsel der
Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
Die „Black List“ von
Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten
untersagt ist, ist auf der Internet-Seite www.air-ban.europa.eu und in den
Geschäftsräumen von SAL einzusehen.
10. PASS- UND VISAVORSCHRIFTEN FÜR EU-BÜRGER
SAL verpflichtet sich,
Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise
angeboten wird, über die bei Katalogdruck aktuellen Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften auf den jeweiligen Länder-Einführungsseiten zu
informieren. Eventuelle Änderungen hierzu werden dem Reisenden so rechtzeitig
als möglich mitgeteilt. Der Kunde ist für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das
Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Nachteile, die aus
dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn SAL schuldhaft
nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
10.1. PASS- UND VISAVORSCHRIFTEN FÜR NICHT-EU-BÜRGER
Angehörige anderer
Staaten wenden sich bitte an das zuständige Konsulat.
11. VERSICHERUNGEN
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer
Reiserücktrittskosten- sowie Gepäck-, Kranken- und Unfallversicherung!
12. REISEMÄNGEL
Grundsätzlich gilt die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB
ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige und ist bei Reisen mit SAL wie folgt
konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben oder wenn dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, SAL in Deutschland zu melden und Abhilfe zu verlangen! Tel.- und Faxkosten werden erstattet. Umfasst die Reiseleistung die Überlassung von Fahrzeugen, sind bei der Übergabe erkennbare Mängel sofort gegenüber der Fahrzeugübergabestelle anzuzeigen.
b) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt, die Mängelanzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
c.) Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht
befugt und von SAL nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche
gegen SAL anzuerkennen.
d.) Wird die Reise infolge eines Reisemangels
erheblich beeinträchtigt oder ist aus erkennbarem Grund nicht zumutbar, so kann
der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn SAL
oder ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden
bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen ohne Abhilfe zu leisten.
Eine Frist ist nicht notwendig, falls die Abhilfe unmöglich ist oder von SAL
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
12.1. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens
möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere
hat er SAL auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
12.2. GEPÄCKVERLUST & GEPÄCKVERSPÄTUNG
Gepäckschäden oder
Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind vom Reisenden unverzüglich an Ort
und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach
Aushändigung, zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder
die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung
von SAL anzuzeigen.
12.3. REISEUNTERLAGEN
Erhält der Kunde die Reiseunterlagen (z. B.
Flugschein, Hotelgutscheine, Reisevoucher etc.) nicht bis 4 Wochen vor Abflug,
so hat er SAL zu informieren.
13. RECHTSWAHL & GERICHTSSTAND
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem
Kunden und SAL findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch
für das gesamte Rechtsverhältnis.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter
nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den
Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn die Klage
richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des
Reiseveranstalters maßgebend.
14. SAISONÜBERGANG
Wenn Sie Ihre Reise an den letzten ausgeschriebenen
Daten der Sommer- bzw. Wintersaison antreten, kann es zu Programmverschiebungen,
Hotel-, und Flugplanänderungen kommen. Informationen gehen Ihnen kurzfristig
zu.
15. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber SAL geltend zu
machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber SAL unter der
nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der
Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist gehindert worden ist.
Ansprüche des Reisenden nach den §§651c bis
651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an
dem die Reise dem Vertrag nach enden soll. Die Verjährung ist bei Verhandlungen
über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Ansprüche aus unerlaubter Handlung
unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
II.) Wichtige
Hinweise
1. Zahlung bitte per:
Überweisung oder Scheckzahlung passend zu den
Zahlungszielen unserer AGB oder wie auf der Reisebestätigung
angegeben.
Kreditkarten: Visa, Mastercard und American-Express willkommen;
Bei Zahlung mit Kreditkarte fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,5% des
Reisepreises an.
2. Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten über das Datum Ihrer Rückreise hinaus hat.
3. Rückflüge müssen spätestens 3 Tage vor Rückreise am jeweiligen Ort rückbestätigt werden, da sie andernfalls seitens der Airline automatisch gelöscht werden können.
3.1. Falls nicht ausdrücklich bestätigt, sind die nationalen südamerikanischen Flughafengebühren nicht im Reisepreis enthalten und müssen vor Ort und in BAR in landesüblicher Währung bzw. US-Dollar bezahlt werden.
4. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einhaltung von Sitzplatzreservierungen. Sitzplatzreservierungen sind ein kostenloser Service der Fluglinien, der aus verschiedenen, nicht beeinflussbaren Gründen, nicht immer eingehalten werden kann (Wechsel des Flugzeuges, Datenübertragungsprobleme etc.)
5. Gesundheit auf Reisen - Wir empfehlen, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen zu informieren; ggf. auch ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einzuholen. Allgemeine Informationen erhalten Sie bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Reiseveranstalter:
Südamerika-Line Fernreise GmbH
Geschäftsführer Daniel
Hujer
Handelsregister HRB 30377, Amtsgericht Kaiserslautern
Heinrich-Fischer-Str. 30
D-67691 Hochspeyer
Telefon (+49) 06305 -
9213-00
Telefax (+49) 06305 - 9930-52
E-Mail: info@suedamerika-line.de
Internet:
http://www.suedamerika-line.de