AGB der Rederei A-ROSA Flussschiff GmbH:
Sehr geehrter Kunde, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden
Reisebedingungen, diese werden Bestandteil des mit Ihnen geschlossenen
Reisevertrags.
1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrags
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde A-ROSA Flussschiff GmbH den
Abschluss eines Reisevertrags auf der Grundlage des Reisekatalogs bzw.
der Reisebeschreibung und aller darin enthaltenen Informationen sowie
dieser Reisebedingungen verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich geschehen.
1.2. Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen
Buchungsbestätigung bzw. der Rechnungsstellung durch A-ROSA Flussschiff
GmbH zustande. Bei einer Buchung im Reisebüro wird der Reisevertrag
verbindlich, wenn A-ROSA Flussschiff GmbH dem Kunden über das buchende
Reisebüro die Buchung schriftlich bestätigt. Die elektronische
Bestätigung im Zuge einer Buchung im Internet stellt keine Annahme des
Reisevertrags dar. A-ROSA Flussschiff GmbH ist im Falle der
Nichtannahme der Reiseanfrage nicht verpflichtet, gegenüber dem Kunden
ausdrücklich die Nichtannahme zu erklären.
1.3. Der die Reise buchende Kunde haftet für alle
Vertragsverpflichtungen von ihm mitangemeldeter Kunden, sofern er eine
entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
1.4. Sofern der Kunde seine Reise online bucht, haftet er für
Eingabefehler in der Buchungsmaske. Ausgenommen hiervon sind
fehlerhafte Eingaben, die auf fehlerhaften Vorgaben von A-ROSA
Flussschiff GmbH oder von technischen Fehlern bei der Übertragung des
Angebots auf Abschluss eines Reisevertrags beruhen.
1.5. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, ist A-ROSA Flussschiff GmbH an dieses neue Angebot 10 Tage
gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots
zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch
ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt
annimmt.
2. Zahlung
2.1. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und Erhalt
des Sicherungsscheins gemäß § 651kBGB wird eine Anzahlung in Höhe von
15% des Reisepreises, mindestens aber €100,– p.P. fällig, die auf den
Reisepreis angerechnet wird. Mit der Anzahlung wird die vollständige
Prämie einer über A-ROSA Flussschiff GmbH vermittelten Versicherung
fällig.
2.2. Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit
geleistet, erfolgt eine Mahnung, und nach weiteren 10 Tagen ohne
Zahlungseingang behält sich A-ROSA Flussschiff GmbH vor, vom
Reisevertrag zurückzutreten.
2.3. Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit
der Sicherungsschein übergeben ist.
2.4. Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kunde
unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 3 Wochen vor
Reisebeginn.
2.5. Der Sicherungsschein befindet sich auf der 2. Seite der im
Reisebüro ausgedruckten Buchungsbestätigung oder als Beilage der
Buchungsbestätigung, die direkt von A-ROSA Flussschiff GmbH versandt
wird.
3. Leistungen und Preise
3.1. Die Leistungsverpflichtung von A-ROSA Flussschiff GmbH ergibt sich
ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit
dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der
Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise
und Erläuterungen. Im Falle von Widersprüchen ist die Reisebestätigung
ausschlaggebend.
3.2. Die in dem Katalog bzw. der Reiseausschreibung enthaltenen Angaben
sind für A-ROSA Flussschiff GmbH grundsätzlich bindend, soweit sie
Grundlage des Reisevertrags geworden sind. A-ROSA Flussschiff GmbH
behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor
Vertragsabschluss Änderungen der Katalogangaben bzw.
Reiseausschreibungen vorzunehmen, über die A-ROSA Flussschiff GmbH den
Kunden vor Buchung selbstverständlich informieren wird.
3.3. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros
sind von A-ROSA Flussschiff GmbH nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu
geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Katalogen
bzw. in Reiseausschreibungen oder die Buchungsbestätigung von A-ROSA
Flussschiff GmbH hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den
bestätigten Inhalt des Reisevertrags abändern.
3.4. Orts- und Hotelprospekte von Leistungsträgern (z.B. Hotels,
örtliche Agenturen etc.) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und
daher für die vertraglichen Leistungen von A-ROSA Flussschiff GmbH
nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung
der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von A-ROSA
Flussschiff GmbH gemacht wurden.
3.5. Anschlussbeförderungen per Bahn/Bus/Flugzeug sind vom Kunden
selbst zu organisieren bzw. zu buchen. Auf Wunsch ist A-ROSA
Flussschiff GmbH bereit, entsprechende Beförderungen zu vermitteln. Da
A-ROSA Flussschiff GmbH in diesen Fällen ausschließlich als
Vermittlerin auftritt, übernimmt A-ROSA Flussschiff GmbH über die
Haftung eines Vermittlers hinaus keine weitere Haftung.
3.6. Maßgebend für alle Ermäßigungen, die aus dem Alter des Kunden resultieren,
ist das Alter am Tag des Reiseantrittes.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von
A-ROSA Flussschiff GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung
führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Das gilt auch für Änderungen der Fahrtzeiten und/oder
der Routen bei Flussreisen (vor allem auch aus Sicherheits- oder
Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche
Kapitän entscheidet.
4.2. Bei Flussreisen kann es im Falle von nicht rechtzeitig
vorhersehbarem Hoch- bzw. Niedrigwasser zu Änderungen der Routenführung
und/oder zu einem Schiffswechsel kommen, können Teilstrecken ganz oder
teilweise ausfallen oder mit anderen Verkehrsmitteln durchgeführt
werden müssen sowie Ausflugsprogramme entfallen oder geändert werden.
In Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden.
4.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. A-ROSA Flussschiff
GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,
unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn A-ROSA
Flussschiff GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für
den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte
unverzüglich nach der Erklärung von A-ROSA Flussschiff GmbH über die
Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise A-ROSA Flussschiff
GmbH gegenüber geltend zu machen.
4.4. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann A-ROSA
Flussschiff GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann A-ROSA Flussschiff
GmbH vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch
die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann A-ROSA
Flussschiff GmbH vom Kunden verlangen.
4.5. Im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung kann die A-ROSA Flussschiff
GmbH die ausgeschriebenen Preise entsprechend anpassen. Dies betrifft
ausschließlich die betroffenen Leistungen (Stand 08/2005).
4.6.Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie
Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber A-ROSA Flussschiff GmbH erhöht,
so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag
heraufgesetzt werden.
4.7. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des
Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für A-ROSA Flussschiff GmbH verteuert hat.
4.8. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur
Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht
eingetreten und bei Vertragsabschluss für A-ROSA Flussschiff GmbH nicht
vorhersehbar waren.
4.9. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat A-ROSA
Flussschiff GmbH den Kunden unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei
Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn A-ROSA Flussschiff GmbH in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem
Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der
Mitteilung von A-ROSA Flussschiff GmbH über die Preiserhöhung dieser
gegenüber geltend zu machen.
5. Kündigung durch A-ROSA Flussschiff GmbH
5.1. A-ROSA Flussschiff GmbH kann den Reisevertrag nach Antritt der
Reise kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet
einer Abmahnung von A-ROSA Flussschiff GmbH nachhaltig stört oder wenn
sich der Kunde in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt
insbesondere bei strafbaren Handlungen des Kunden. Kündigt A-ROSA
Flussschiff GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie
muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der
ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die von A-ROSA
Flussschiff GmbH eingesetzten Mitarbeiter/-innen und das
Schiffspersonal sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen von
A-ROSA Flussschiff GmbH in diesen Fällen wahrzunehmen. Das Gepäck darf
nur Gegenstände für den persönlichen Gebrauch enthalten. Insbesondere
ist es den Reisenden nicht gestattet,Waffen Munition, explosive oder
feuergefährliche Stoffe an Bord der Flussschiffe zu bringen. Das
Konsumieren oder Mitbringen von Drogen auf die A-ROSA Flussschiffe ist
nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen kann der Kunde entschädigungslos
von der Weiterbeförderung auf den A-ROSA Flussschiffen ausgeschlossen
werden. Entsprechend internationalen Übereinkommen werden Drogendelikte
den lokalen Behörden angezeigt.
5.2. A-ROSA Flussschiff GmbH kann bis 2 Wochen vor Reisebeginn bei
Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung festgelegten
Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. A-ROSA Flussschiff
GmbH ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in
Kenntnis zu setzen und ihr/ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich
zuzuleiten. Im Falle des Rücktritts kann der Kunde die Teilnahme an
einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn A-ROSA Flussschiff GmbH in
der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer
aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat dieses Recht
unverzüglich nach der Rücktrittserklärung von A-ROSA Flussschiff GmbH
dieser gegenüber geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Kunden
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
A-ROSA Flussschiff GmbH. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären.
6.2. In jedem Fall des Rücktritts des Kunden steht A-ROSA Flussschiff
GmbH unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und
gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung
folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Person – zu:
a) Standard-Pauschale für A-ROSA Select (exklusive Bahn- oder Fluganreise):
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10%
29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 30%
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 50%
14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 60%
6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80%
Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90%
b) Gesonderte Pauschale für A-ROSA Smart Preise (exklusive Bahn- oder
Fluganreise):
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 45%
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 65%
14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 75%
6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80%
Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90%
c) Gesonderte Pauschale für A-ROSA Spontan Preise (exklusive Bahn- oder
Fluganreise):
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40%
29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 55%
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 65%
14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 75%
6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80%
Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90%
d) Buchungen mit Fluganreise
Bei Stornierungen von Buchungen inklusive Flug gelten neben den
vorstehenden Gebühren für den Schiffsanteil für den Flug die
nachfolgenden Bedingungen:
Bis 22 Tage vor Reiseantritt 30%
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 50%
14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 60%
6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80%
Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90%
e) Für zusätzlich über einen differenzierten Buchungscode gebuchte
Themenpakete wie z.B. Sportpakete sowie Bahnreservierungen und
Verlängerungshotels gilt die Standardpauschale (6.2.a.).
f) Buchungen mit Versicherungsleistungen Bei Stornierungen von
Buchungen mit Reiserücktrittskostenversicherung erhöht sich die in
Ziffer 6.2. a–c genannte Pauschale um die vollständige
Versicherungsprämie. Sind andere Versicherungspakete gebucht, in denen
die Reiserücktrittskostenversicherung Bestandteil ist, so wird diese
anteilig zu vollen Gebühren und die übrigen Versicherungsleistungen zu
den Standardgebühren (6.2. a.) berechnet.
6.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, A-ROSA Flussschiff
GmbH nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihr genommene Pauschale.
7. Umbuchung
7.1. Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt Für Umbuchungen bis 30 Tage
vor Reiseantritt gilt:
a) Buchungen mit Preistyp A-ROSA Select:
€25,– pro Person, soweit eine Umbuchung innerhalb von A-ROSA Select
erfolgt und es sich um eine Festbuchung handelt. Für Umbuchungen von
A-ROSA Select auf A-ROSA Smart erhöht sich die Gebühr auf €100,– pro
Person und bei Umbuchungen auf A-ROSA Spontan auf €300,– pro Person.
b) Buchungen mit Preistyp A-ROSA-Smart:
€100,– pro Person, sofern eine Umbuchung innerhalb von A-ROSA Smart
erfolgt und es sich um eine Festbuchung handelt. Für Umbuchungen von
A-ROSA Smart auf A-ROSA Spontan erhöht sich die Gebühr auf €300,– pro
Person.
c) Buchungen mit Preistyp A-ROSA Spontan
Für Umbuchung von A-ROSA Spontan wird eine Umbuchungsgebühr von €300,–
pro Person erhoben.
d) Buchungen mit Fluganreise
Bei Änderungen von Buchungen mit Fluganreise erhöht sich die in Ziffer
7a–c genannte Pauschale um € 80,– pro Person.
e) Buchungen mit Zusatzleistungen
Bei Umbuchungen von zusätzlich, über einen differenzierten Buchungscode
gebuchte Themenpakete, wie z.B. Sportpakete sowie Bahnreservierungen
und Verlängerungshotels gilt eine Standardpauschale von €25,– pro
Person. Diese entfällt, sofern durch Umbuchung der Schiffsleistung
bereits eine dem Preistyp entsprechende Umbuchungsgebühr erhoben wird.
7.2. Umbuchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt
Für jegliche Umbuchungswünsche, die ab 29 Tage vor Reiseantritt bei
A-ROSA Flussschiff GmbH eingehen, können, sofern ihre Erfüllung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag
zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungen, die nur
geringfügige Kosten verursachen.
7.3. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungspauschalen sind sofort fällig.
8. Gewährleistung, Kündigung des Kunden sowie Anspruchsanmeldung
Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur
Mängelanzeige durch den Kunden ist bei Reisen mit A-ROSA Flussschiff
GmbH dahingehend konkretisiert, dass der Kunde verpflichtet ist,
auftretende Mängel unverzüglich der von A-ROSA Flussschiff GmbH
eingesetzten Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die ihm obliegende
Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt.
8.1. Bei Reisegepäck sind Verlust oder Beschädigungen unverzüglich dem
Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust
von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer
schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr
eines Anspruchsverlustes.
8.2. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leistet A-ROSA Flussschiff GmbH innerhalb einer angemessenen Frist
keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung –
kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines
Mangels aus wichtigem, A-ROSA Flussschiff GmbH erkennbaren Grund, nicht
zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur
dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von A-ROSA Flussschiff GmbH
oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden
gerechtfertigt wird.
8.3. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorhergesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die
Geltendmachung kann fristwahrend nur nach Reiseende und nur gegenüber
A-ROSA Flussschiff GmbH unter der nachfolgend angegebenen Anschrift
erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde nur Ansprüche geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von
Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust
im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tage zu melden.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Die vertragliche Haftung von A-ROSA Flussschiff GmbH für Schäden,
die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor
-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit:
a) ein Schaden des Kunden von A-ROSA Flussschiff GmbH weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b) A-ROSA Flussschiff GmbH für einen dem Kunden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
9.2. Für alle gegen A-ROSA Flussschiff GmbH gerichteten
Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet A-ROSA Flussschiff GmbH bei
Sachschäden bis € 4.100,–. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese
Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt. Diese Höchsthaftungssummen gelten jeweils je
Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche in
Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben
von der Beschränkung unberührt.
9.3. Die Regelungen finden auch auf die Mitarbeiter und Subunternehmer
von A-ROSA Flussschiff GmbH Anwendung.
9.4. A-ROSA Flussschiff GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen) und im Katalog bzw. in der Reiseausschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Dies gilt
insbesondere für die Beförderung bei Anreise mit der Deutschen
Bahn/Bus. Dann haftet nicht A-ROSA Flussschiff GmbH für die Erbringung
von Beförderungsleistungen, sondern das befördernde Unternehmen
entsprechend der im Reisebüro einzusehenden Beförderungsbedingungen.
A-ROSA Flussschiff GmbH haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom
ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während
der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von
Hinweis-, Aufklärungs- und Organisationspflichten von A-ROSA
Flussschiff GmbH ursächlich geworden ist.
9.5. Kommt A-ROSA Flussschiff GmbH die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuchs sowie nach den Bestimmungen des
Binnenschifffahrtsgesetzes.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1. Jeder Reisende muss auf den A-ROSA Flussschiffen einen gültigen
Personalausweis mitführen. Für die 17- Tages-Donaureise ist zudem ein
zum Zeitpunkt der Abreise noch sechs Monate gültiger Reisepass
erforderlich (siehe Einreisebestimmungen auf Seite 29 im Preisteil).
10.2. A-ROSA Flussschiff GmbH informiert im Katalog bzw. in der
Reiseausschreibung über die unbedingte Reisepassund Visapflicht, die
für die jeweiligen Reiseländer gültig ist. Diese Informationen werden
für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen
Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Kunden begründete
persönliche Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft,
Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis
usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie A-ROSA
Flussschiff GmbH nicht ausdrücklich vom Kunden mitgeteilt worden sind.
10.3. A-ROSA Flussschiff GmbH wird den Kunden vor Vertragsabschluss
über etwaige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen
Vorschriften informieren.
10.4. Soweit A-ROSA Flussschiff GmbH ihrer Hinweispflicht entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen nachkommt, ist der Kunde zur Einhaltung
der für die Reise geltenden Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei
denn, dass sich A-ROSA Flussschiff GmbH ausdrücklich zur Beschaffung
etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des
Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation von A-ROSA Flussschiff GmbH bedingt sind.
10.5. Wenn A-ROSA Flussschiff GmbH im Einzelfall die Beschaffung
übernommen hat, haftet sie auch dann nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den rechtzeitigen Zugang solcher Unterlagen, es sei denn,
dass sie die Verzögerung zu vertreten hat.
11. Verjährung
11.1. Der Kunde und A-ROSA Flussschiff GmbH vereinbaren, die
gesetzliche Verjährung für Ansprüche des Kunden gegenüber A-ROSA
Flussschiff GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme
von Ansprüchen des Kunden aus unerlaubter Handlung –, auf ein Jahr zu
verkürzen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche
aus der Verletzung von vorvertraglichen und von Nebenpflichten aus dem
Reisevertrag.
11.2. Schweben zwischen dem Kunden und A-ROSA Flussschiff GmbH
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder A-ROSA
Flussschiff GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Abtretung
Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen
Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen, ebenso
ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des
Kunden durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem
Kunden und A-ROSA Flussschiff GmbH findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung.
13.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen A-ROSA Flussschiff GmbH im
Ausland für die Haftung A-ROSA Flussschiff GmbH dem Grunde nach nicht
deutsches Recht angewandt wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen,
insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des
Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.3. Der Kunde kann A-ROSA Flussschiff GmbH nur an dessen Sitz verklagen.
13.4. Für Klagen von A-ROSA Flussschiff GmbH gegen den Kunden ist der
Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw.
Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen
des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von A-ROSA
Flussschiff GmbH (A-ROSA Flussschiff GmbH, Steinstraße 9, 18055
Rostock) vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren
Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag
zwischen dem Kunden und A-ROSA Flussschiff GmbH anzuwenden sind, etwas
anderes zugunsten des Kunden ergibt, oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den
Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die
entsprechenden deutschen Vorschriften.
14. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Diese
Reisebedingungen und alle Angaben im Katalog entsprechen dem Stand vom
August 2005. Änderungen und Irrtum vorbehalten. Sie gelten für alle
Reisen aus diesem Katalog.
15. Gutscheine
A-ROSA Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren. Die Preisbindung
beträgt 12 Monate. Für sämtliche Leistungen gilt der Katalogpreis. Die
A-ROSA Gutscheine berechtigen nicht zur Barauszahlung der Leistungen
oder Beträge. Die Ausgabe der A-ROSA Gutscheine erfolgt nur gegen
Vorkasse. Wertgutscheine werden erst ab €50,– ausgestellt.