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AGBs des Studienreisen und Rundreisen Veranstalters A-ROSA Flussschiff GmbH

zu den Reisen von A-ROSA Flussschiff GmbH
AGB der Rederei A-ROSA Flussschiff GmbH:

Sehr geehrter Kunde, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Reisebedingungen, diese werden Bestandteil des mit Ihnen geschlossenen Reisevertrags.

1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrags
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde A-ROSA Flussschiff GmbH den Abschluss eines Reisevertrags auf der Grundlage des Reisekatalogs bzw. der Reisebeschreibung und aller darin enthaltenen Informationen sowie dieser Reisebedingungen verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschehen.
1.2. Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Buchungsbestätigung bzw. der Rechnungsstellung durch A-ROSA Flussschiff GmbH zustande. Bei einer Buchung im Reisebüro wird der Reisevertrag verbindlich, wenn A-ROSA Flussschiff GmbH dem Kunden über das buchende Reisebüro die Buchung schriftlich bestätigt. Die elektronische Bestätigung im Zuge einer Buchung im Internet stellt keine Annahme des Reisevertrags dar. A-ROSA Flussschiff GmbH ist im Falle der Nichtannahme der Reiseanfrage nicht verpflichtet, gegenüber dem Kunden ausdrücklich die Nichtannahme zu erklären.
1.3. Der die Reise buchende Kunde haftet für alle Vertragsverpflichtungen von ihm mitangemeldeter Kunden, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4. Sofern der Kunde seine Reise online bucht, haftet er für Eingabefehler in der Buchungsmaske. Ausgenommen hiervon sind fehlerhafte Eingaben, die auf fehlerhaften Vorgaben von A-ROSA Flussschiff GmbH oder von technischen Fehlern bei der Übertragung des Angebots auf Abschluss eines Reisevertrags beruhen.
1.5. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist A-ROSA Flussschiff GmbH an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt.

2. Zahlung
2.1. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins gemäß § 651kBGB wird eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises, mindestens aber €100,– p.P. fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Mit der Anzahlung wird die vollständige Prämie einer über A-ROSA Flussschiff GmbH vermittelten Versicherung fällig.
2.2. Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit geleistet, erfolgt eine Mahnung, und nach weiteren 10 Tagen ohne Zahlungseingang behält sich A-ROSA Flussschiff GmbH vor, vom Reisevertrag zurückzutreten.
2.3. Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.
2.4. Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kunde unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 3 Wochen vor Reisebeginn.
2.5. Der Sicherungsschein befindet sich auf der 2. Seite der im Reisebüro ausgedruckten Buchungsbestätigung oder als Beilage der Buchungsbestätigung, die direkt von A-ROSA Flussschiff GmbH versandt wird.

3. Leistungen und Preise
3.1. Die Leistungsverpflichtung von A-ROSA Flussschiff GmbH ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Im Falle von Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend.
3.2. Die in dem Katalog bzw. der Reiseausschreibung enthaltenen Angaben sind für A-ROSA Flussschiff GmbH grundsätzlich bindend, soweit sie Grundlage des Reisevertrags geworden sind. A-ROSA Flussschiff GmbH behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalogangaben bzw. Reiseausschreibungen vorzunehmen, über die A-ROSA Flussschiff GmbH den Kunden vor Buchung selbstverständlich informieren wird.
3.3. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von A-ROSA Flussschiff GmbH nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Katalogen bzw. in Reiseausschreibungen oder die Buchungsbestätigung von A-ROSA Flussschiff GmbH hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags abändern.
3.4. Orts- und Hotelprospekte von Leistungsträgern (z.B. Hotels, örtliche Agenturen etc.) sind nicht Bestandteil des Reisevertrags und daher für die vertraglichen Leistungen von A-ROSA Flussschiff GmbH nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von A-ROSA Flussschiff GmbH gemacht wurden.
3.5. Anschlussbeförderungen per Bahn/Bus/Flugzeug sind vom Kunden selbst zu organisieren bzw. zu buchen. Auf Wunsch ist A-ROSA Flussschiff GmbH bereit, entsprechende Beförderungen zu vermitteln. Da A-ROSA Flussschiff GmbH in diesen Fällen ausschließlich als Vermittlerin auftritt, übernimmt A-ROSA Flussschiff GmbH über die Haftung eines Vermittlers hinaus keine weitere Haftung.
3.6. Maßgebend für alle Ermäßigungen, die aus dem Alter des Kunden resultieren, ist das Alter am Tag des Reiseantrittes.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von A-ROSA Flussschiff GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das gilt auch für Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen bei Flussreisen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet.
4.2. Bei Flussreisen kann es im Falle von nicht rechtzeitig vorhersehbarem Hoch- bzw. Niedrigwasser zu Änderungen der Routenführung und/oder zu einem Schiffswechsel kommen, können Teilstrecken ganz oder teilweise ausfallen oder mit anderen Verkehrsmitteln durchgeführt werden müssen sowie Ausflugsprogramme entfallen oder geändert werden. In Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden.
4.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. A-ROSA Flussschiff GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn A-ROSA Flussschiff GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von A-ROSA Flussschiff GmbH über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise A-ROSA Flussschiff GmbH gegenüber geltend zu machen.
4.4. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann A-ROSA Flussschiff GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann A-ROSA Flussschiff GmbH vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann A-ROSA Flussschiff GmbH vom Kunden verlangen.
4.5. Im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung kann die A-ROSA Flussschiff GmbH die ausgeschriebenen Preise entsprechend anpassen. Dies betrifft ausschließlich die betroffenen Leistungen (Stand 08/2005).
4.6.Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber A-ROSA Flussschiff GmbH erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.7. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für A-ROSA Flussschiff GmbH verteuert hat.
4.8. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für A-ROSA Flussschiff GmbH nicht vorhersehbar waren.
4.9. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat A-ROSA Flussschiff GmbH den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn A-ROSA Flussschiff GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung von A-ROSA Flussschiff GmbH über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen.

5. Kündigung durch A-ROSA Flussschiff GmbH
5.1. A-ROSA Flussschiff GmbH kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von A-ROSA Flussschiff GmbH nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen des Kunden. Kündigt A-ROSA Flussschiff GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die von A-ROSA Flussschiff GmbH eingesetzten Mitarbeiter/-innen und das Schiffspersonal sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen von A-ROSA Flussschiff GmbH in diesen Fällen wahrzunehmen. Das Gepäck darf nur Gegenstände für den persönlichen Gebrauch enthalten. Insbesondere ist es den Reisenden nicht gestattet,Waffen Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe an Bord der Flussschiffe zu bringen. Das Konsumieren oder Mitbringen von Drogen auf die A-ROSA Flussschiffe ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen kann der Kunde entschädigungslos von der Weiterbeförderung auf den A-ROSA Flussschiffen ausgeschlossen werden. Entsprechend internationalen Übereinkommen werden Drogendelikte den lokalen Behörden angezeigt.
5.2. A-ROSA Flussschiff GmbH kann bis 2 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. A-ROSA Flussschiff GmbH ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihr/ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Im Falle des Rücktritts kann der Kunde die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn A-ROSA Flussschiff GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung von A-ROSA Flussschiff GmbH dieser gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei A-ROSA Flussschiff GmbH. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. In jedem Fall des Rücktritts des Kunden steht A-ROSA Flussschiff GmbH unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Person – zu:
a) Standard-Pauschale für A-ROSA Select (exklusive Bahn- oder Fluganreise):
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10%
29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 30%
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 50%
14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 60%
6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80%
Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90%
b) Gesonderte Pauschale für A-ROSA Smart Preise (exklusive Bahn- oder Fluganreise):
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 45%
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 65%
14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 75%
6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80%
Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90%
c) Gesonderte Pauschale für A-ROSA Spontan Preise (exklusive Bahn- oder Fluganreise):
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40%
29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 55%
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 65%
14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 75%
6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80%
Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90%
d) Buchungen mit Fluganreise
Bei Stornierungen von Buchungen inklusive Flug gelten neben den vorstehenden Gebühren für den Schiffsanteil für den Flug die nachfolgenden Bedingungen:
Bis 22 Tage vor Reiseantritt 30%
21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 50%
14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 60%
6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80%
Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90%
e) Für zusätzlich über einen differenzierten Buchungscode gebuchte Themenpakete wie z.B. Sportpakete sowie Bahnreservierungen und Verlängerungshotels gilt die Standardpauschale (6.2.a.).
f) Buchungen mit Versicherungsleistungen Bei Stornierungen von Buchungen mit Reiserücktrittskostenversicherung erhöht sich die in Ziffer 6.2. a–c genannte Pauschale um die vollständige Versicherungsprämie. Sind andere Versicherungspakete gebucht, in denen die Reiserücktrittskostenversicherung Bestandteil ist, so wird diese anteilig zu vollen Gebühren und die übrigen Versicherungsleistungen zu den Standardgebühren (6.2. a.) berechnet.
6.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, A-ROSA Flussschiff GmbH nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihr genommene Pauschale.

7. Umbuchung
7.1. Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt Für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt gilt:
a) Buchungen mit Preistyp A-ROSA Select:
€25,– pro Person, soweit eine Umbuchung innerhalb von A-ROSA Select erfolgt und es sich um eine Festbuchung handelt. Für Umbuchungen von A-ROSA Select auf A-ROSA Smart erhöht sich die Gebühr auf €100,– pro Person und bei Umbuchungen auf A-ROSA Spontan auf €300,– pro Person.
b) Buchungen mit Preistyp A-ROSA-Smart:
€100,– pro Person, sofern eine Umbuchung innerhalb von A-ROSA Smart erfolgt und es sich um eine Festbuchung handelt. Für Umbuchungen von A-ROSA Smart auf A-ROSA Spontan erhöht sich die Gebühr auf €300,– pro Person.
c) Buchungen mit Preistyp A-ROSA Spontan
Für Umbuchung von A-ROSA Spontan wird eine Umbuchungsgebühr von €300,– pro Person erhoben.
d) Buchungen mit Fluganreise
Bei Änderungen von Buchungen mit Fluganreise erhöht sich die in Ziffer 7a–c genannte Pauschale um € 80,– pro Person.
e) Buchungen mit Zusatzleistungen
Bei Umbuchungen von zusätzlich, über einen differenzierten Buchungscode gebuchte Themenpakete, wie z.B. Sportpakete sowie Bahnreservierungen und Verlängerungshotels gilt eine Standardpauschale von €25,– pro Person. Diese entfällt, sofern durch Umbuchung der Schiffsleistung bereits eine dem Preistyp entsprechende Umbuchungsgebühr erhoben wird. 7.2. Umbuchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt
Für jegliche Umbuchungswünsche, die ab 29 Tage vor Reiseantritt bei A-ROSA Flussschiff GmbH eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7.3. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungspauschalen sind sofort fällig.

8. Gewährleistung, Kündigung des Kunden sowie Anspruchsanmeldung
Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige durch den Kunden ist bei Reisen mit A-ROSA Flussschiff GmbH dahingehend konkretisiert, dass der Kunde verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der von A-ROSA Flussschiff GmbH eingesetzten Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die ihm obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt.
8.1. Bei Reisegepäck sind Verlust oder Beschädigungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
8.2. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet A-ROSA Flussschiff GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, A-ROSA Flussschiff GmbH erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von A-ROSA Flussschiff GmbH oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
8.3. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorhergesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur nach Reiseende und nur gegenüber A-ROSA Flussschiff GmbH unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tage zu melden.

9. Haftungsbeschränkung
9.1. Die vertragliche Haftung von A-ROSA Flussschiff GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor -, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit:
a) ein Schaden des Kunden von A-ROSA Flussschiff GmbH weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b) A-ROSA Flussschiff GmbH für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2. Für alle gegen A-ROSA Flussschiff GmbH gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet A-ROSA Flussschiff GmbH bei Sachschäden bis € 4.100,–. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Höchsthaftungssummen gelten jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche in Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.3. Die Regelungen finden auch auf die Mitarbeiter und Subunternehmer von A-ROSA Flussschiff GmbH Anwendung.
9.4. A-ROSA Flussschiff GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen) und im Katalog bzw. in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Dies gilt insbesondere für die Beförderung bei Anreise mit der Deutschen Bahn/Bus. Dann haftet nicht A-ROSA Flussschiff GmbH für die Erbringung von Beförderungsleistungen, sondern das befördernde Unternehmen entsprechend der im Reisebüro einzusehenden Beförderungsbedingungen. A-ROSA Flussschiff GmbH haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- und Organisationspflichten von A-ROSA Flussschiff GmbH ursächlich geworden ist.
9.5. Kommt A-ROSA Flussschiff GmbH die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1. Jeder Reisende muss auf den A-ROSA Flussschiffen einen gültigen Personalausweis mitführen. Für die 17- Tages-Donaureise ist zudem ein zum Zeitpunkt der Abreise noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich (siehe Einreisebestimmungen auf Seite 29 im Preisteil).
10.2. A-ROSA Flussschiff GmbH informiert im Katalog bzw. in der Reiseausschreibung über die unbedingte Reisepassund Visapflicht, die für die jeweiligen Reiseländer gültig ist. Diese Informationen werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Kunden begründete persönliche Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie A-ROSA Flussschiff GmbH nicht ausdrücklich vom Kunden mitgeteilt worden sind.
10.3. A-ROSA Flussschiff GmbH wird den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Vorschriften informieren.
10.4. Soweit A-ROSA Flussschiff GmbH ihrer Hinweispflicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nachkommt, ist der Kunde zur Einhaltung der für die Reise geltenden Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich A-ROSA Flussschiff GmbH ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von A-ROSA Flussschiff GmbH bedingt sind.
10.5. Wenn A-ROSA Flussschiff GmbH im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, haftet sie auch dann nicht für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang solcher Unterlagen, es sei denn, dass sie die Verzögerung zu vertreten hat.

11. Verjährung
11.1. Der Kunde und A-ROSA Flussschiff GmbH vereinbaren, die gesetzliche Verjährung für Ansprüche des Kunden gegenüber A-ROSA Flussschiff GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen des Kunden aus unerlaubter Handlung –, auf ein Jahr zu verkürzen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen und von Nebenpflichten aus dem Reisevertrag.
11.2. Schweben zwischen dem Kunden und A-ROSA Flussschiff GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder A-ROSA Flussschiff GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Abtretung
Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen, ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Kunden durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und A-ROSA Flussschiff GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen A-ROSA Flussschiff GmbH im Ausland für die Haftung A-ROSA Flussschiff GmbH dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewandt wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.3. Der Kunde kann A-ROSA Flussschiff GmbH nur an dessen Sitz verklagen.
13.4. Für Klagen von A-ROSA Flussschiff GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von A-ROSA Flussschiff GmbH (A-ROSA Flussschiff GmbH, Steinstraße 9, 18055 Rostock) vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und A-ROSA Flussschiff GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt, oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

14. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Diese Reisebedingungen und alle Angaben im Katalog entsprechen dem Stand vom August 2005. Änderungen und Irrtum vorbehalten. Sie gelten für alle Reisen aus diesem Katalog.

15. Gutscheine
A-ROSA Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren. Die Preisbindung beträgt 12 Monate. Für sämtliche Leistungen gilt der Katalogpreis. Die A-ROSA Gutscheine berechtigen nicht zur Barauszahlung der Leistungen oder Beträge. Die Ausgabe der A-ROSA Gutscheine erfolgt nur gegen Vorkasse. Wertgutscheine werden erst ab €50,– ausgestellt.
 

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