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AGBs des Studienreisen und Rundreisen Veranstalters KIWI Tours GmbH

zu den Reisen von KIWI Tours GmbH
 
 
 
Lieber Gast,
 
unser Vertragsverhältnis soll durch diese Bedingungen in Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften klar geregelt werden, ferner finden Sie hier auch wichtige Informationen zu reiserechtlichen Vorschriften, daher bitten wir Sie um aufmerksames Lesen.
 
 
 
1. Vermittlung von fremden Leistungen
 
 
Vermitteln wir Ihnen ausdrücklich in fremdem Namen Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen von Fremdanbietern (Versicherungen, Mietwagen, Flüge, etc.), so schulden wir nur ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen solcher Verträge und ihre Inhalte richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und ggf. nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners (soweit diese einbezogen sind).
 
 
 
2. Buchung der Reise/Vertragsschluss
 
 
2.1.
 
Ihre Anmeldung zu einer von uns im eigenen Namen ausgeschriebenen Reise kann in Textform, telefonisch oder mündlich erfolgen. Sie bieten uns damit verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn Ihnen unsere der Anmeldung entsprechende Bestätigung in Textform zugeht. An Ihre Reiseanmeldung sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens 12 Tage gebunden.
 
 
2.2.
 
Sollte unsere Buchungsbestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung abweichen, so kommt der Reisevertrag zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung uns gegenüber erklären.
 
 
 
3. Datenschutz/Ausführendes Luftfahrtunternehmen
 
 
3.1.
 
Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Reisedurchführung und Kundenbetreuung verwendet. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, können Sie der Datenverwendung insoweit widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz/BDSG). Ebenso wie für die Geltendmachung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 BDSG genügt dazu Ihre kurze Mitteilung unter den am Ende der Bedingungen angegebenen Kontaktdaten.
 
 
3.2.
 
Die EU-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
 
 
 
4. Sicherungsschein/Anzahlung/Zahlung des Reisepreises
 
 
4.1.
 
Ihre Zahlungen auf den Reisepreis werden abgesichert durch Sicherungsschein der R + V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden, den wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung übermitteln. Vor Reiseende werden alle Zahlungen auf den Reisepreis, auch die Anzahlung, nicht fällig, soweit ein Sicherungsschein (vgl. § 651 k Abs. 3 BGB) nicht vorliegt.
 
 
4.2.
 
Bei Zugang des Sicherungsscheines bei Ihnen ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist dann 21 Tage vor Ihrer Abreise fällig.
 
 
4.3.
 
Prämien für vermittelte Versicherungen, Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig.
 
 
 
5. Inhalt des Reisevertrages
 
 
5.1.
 
Soweit sich aus unserer Buchungsbestätigung und Ihrer Vertragserklärung keine andere Vereinbarung ergibt, sind Leistungsbeschreibungen und sonstige Erläuterungen zu den einzelnen Reisen in der zugrundeliegenden Ausschreibung als Vertragsinhalt einbezogen. Änderungen der Ausschreibung durch entsprechende Mitteilung vor Vertragsschluss bleiben vorbehalten (vgl. Ziffer 20).
 
 
5.2.
 
Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben, die vom Inhalt unserer Ausschreibung einschließlich der Reisebedingungen abweichen oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen hierzu zu treffen.
 
 
 
6. Leistungsänderungen
 
 
Wir werden nach Treu und Glauben das uns Mögliche tun, um die Reise so wie vertraglich vereinbart durchzuführen. Teilweise sind Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsschluss objektiv unvermeidbar und nicht immer können wir Sie noch vor Reiseantritt informieren. Wir versuchen stets, Abweichungen möglichst gering zu halten, so dass der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Ihre eventuellen Gewährleistungsansprüche bleiben von den vorstehenden Ausführungen unberührt.
 
 
 
7. Preisänderungen
 
 
7.1.
 
Wir sind berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich für uns unvorhersehbar nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen, die von uns nicht zu vertreten sind, erhöhen oder neu entstehen: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren.
 
 
7.2.
 
Eine Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise mehr als vier Monate liegen. Wir haben Ihnen eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens am 22. Tag vor Reiseantritt, mitzuteilen.
 
 
7.3.
 
Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 7.1 genannten Preisbestandteile für die gebuchte Reise entspricht. Soweit solche Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie anteilig nach der Kopfzahl aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für Sie günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder die konkret für die Reise erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Wir sind verpflichtet, Ihnen auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen.
 
 
7.4.
 
Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so sind Sie berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Sie können statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot verlangen, sofern diese ohne Mehrpreis angeboten werden kann. Rücktritt oder Verlangen einer Ersatzreise müssen Sie unverzüglich uns oder dem buchenden Reisebüro gegenüber erklären.
 
 
 
8. Wechsel in der Person des Reisenden
 
 
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den aus der Ausschreibung ersichtlichen besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Ab erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
 
 
 
9. Reiserücktritt durch Sie
 
 
9.1.
 
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, in Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt in Textform zu erklären. Bei einem Rücktritt Ihrerseits steht uns gesetzlich eine Rücktrittsentschädigung zu. Wir können anstelle des konkret berechneten Entschädigungsanspruchs nach unserer Wahl (die wir mit Übersendung unserer Entschädigungsrechnung für uns unabänderlich treffen) folgende pauschalierte Entschädigung geltend machen:
 
a) Für Schiffs- und Sonderzugreisen
  • bis einschließlich 46. Tag vor Reisebeginn 30%
  • ab 45. bis einschließlich 22. Tag vor Reisebeginn 45%
  • ab 21. bis spätestens 15. Tag vor Reisebeginn 60%
  • ab 14. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise ohne Absage 85%
 
b) Für sonstige Gruppenpauschalreisen
  • bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn 10%
  • ab 29. bis einschließlich 15. Tag vor Reisebeginn 35%
  • ab 14. bis einschließlich 8. Tag vor Reisebeginn 55%
  • ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise ohne Absage 80% des jeweiligen Reisepreises.
 
Bitte beachten Sie, dass daneben der Preis zusätzlich vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen kann.
 
 
9.2.
 
Es bleibt Ihnen unbenommen, uns nachzuweisen, dass bei konkreter Berechnung des gesetzlichen Entschädigungsanspruchs kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch als die von uns geforderte Pauschale entstanden ist.
 
 
 
10. Umbuchung
 
 
Wünschen Sie nach Zustandekommen des Reisevertrages Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart etc., so ist dies grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 9 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich. Vertragsänderungen können wir nur in Ausnahmefällen vornehmen.
 
 
 
11. Rücktritt durch KIWI bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
 
 
Wir können im Fall des Nichterreichens einer vertraglich festgelegten Mindestteilnehmerzahl bis spätestens am 30. Tag vor Reiseantritt vom Reisebedingungen Reisevertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen erhalten Sie dann umgehend zurück. Alternativ können Sie die Teilnahme an einer anderen Reise aus unserem Angebot verlangen, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis zur Verfügung zu stellen.
 
 
 
12. Kündigung des Reisevertrages wegen besonderer Umstände
 
 
12.1.
 
Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Reisevertrag kündigen. Nach einer Kündigung des Vertrages verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis, können aber für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls die Rückbeförderung Vertragsinhalt war, Sie zurückzubefördern. Mehrkosten einer vertraglich geschuldeten Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen, ansonsten fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
 
 
12.2.
 
Zur Voraussetzung einer Kündigung durch Sie wegen mangelhafter Reise verweisen wir auf Ziffer 13.4. Nach einer solchen Kündigung des Vertrages verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis, können aber für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen, es sei denn, dass diese Leistungen durch die Aufhebung des Vertrags für Sie kein Interesse haben.
Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls die Rückbeförderung Vertragsinhalt war, Sie zurückzubefördern. Mehrkosten für die notwendigen Maßnahmen fallen uns zur Last.
 
 
12.3.
 
Wenn Sie die Durchführung der Reise trotz Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages ohne Einhaltung einer Frist gerechtfertigt ist, so können wir den Reisevertrag kündigen.
In diesem Fall haben Sie regelmäßig nur Anspruch auf Erstattung des Werts ersparter Aufwendungen sowie des Erlöses aus anderweitiger Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
 
 
 
13. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
 
 
13.1.
 
Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so können Sie von uns Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
 
 
13.2.
 
Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist gebotene Abhilfe, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe durch Ihr besonderes Interesse als Reiseteilnehmer geboten ist.
 
 
13.3.
 
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung können Sie einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
 
 
13.4.
 
Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt oder ist Ihnen deshalb als Reiseteilnehmer die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
 
 
13.5.
 
Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind bei unseren Reisen vom Reiseteilnehmer an unsere örtliche Vertretung/Reiseleitung zu richten (Name und Anschrift finden sich in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind sie an uns direkt (Anschrift am Ende der Bedingungen) zu richten.
 
 
 
14. Rechte und Pflichten von Reiseleitung/örtlicher Vertretung
 
 
14.1.
 
Unsere jeweilige Reiseleitung (oder örtliche Vertretung – Name und Anschrift finden Sie in den vor Reiseantritt übermittelten Reiseunterlagen) ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen uns anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen.
 
 
14.2.
 
Eine Kündigung des Reisevertrages durch uns (z.B. bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung oder einen sonstigen örtlichen Vertreter von uns ausgesprochen werden, diese sind insoweit von uns bevollmächtigt.
 
 
 
15. Versicherungen
 
 
Wir empfehlen Ihnen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit und vermitteln Ihnen gerne entsprechende Angebote der ERV Europäische Reiseversicherung AG, Vogelweidestraße 5, 81667 München.
 
 
 
16. Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen
 
 
Vermitteln wir lediglich einzelne fremde Leistungen oder Fremdprogramme, so haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, nicht für die Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst.
 
 
 
17. Haftungsbeschränkungen für KIWI als Reiseveranstalter
 
 
17.1.
 
Unsere vertragliche Haftung gegenüber Ihnen als Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
 
a) Ihr Schaden weder grobfahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde
 
oder
 
b) wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers (oder mehrerer) einstehen müssen.
 
 
17.2.
 
Unsere Haftung Ihnen gegenüber auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis pro Teilnehmer beschränkt. Bis 4.100,00 Euro pro Teilnehmer haften wir jedoch unbeschränkt.
 
 
 
18. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
 
 
18.1.
 
Die Information über solche Bestimmungen durch uns bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deutsche Staatsbürger ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden.
 
 
18.2.
 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Wir werden uns im Rahmen unserer Möglichkeiten bemühen, Sie von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Wir legen Ihnen jedoch nahe, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich ggf. frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
 
 
18.3.
 
Sie sollten sich als Reiseteilnehmer rechtzeitig über Infektionsund Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
 
 
18.4.
 
Ergeben sich für Sie als Reiseteilnehmer wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die Ihre Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so sind Sie deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt, soweit die genannten Schwierigkeiten von uns nicht zu vertreten sind. Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Reisebedingungen nicht eingreifen.
 
 
 
19. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung
 
 
19.1.
 
Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Reiseteilnehmer innerhalb einen Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber unter der unten angegebenen Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.
 
 
19.2.
 
Ihre in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
 
 
 
20. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung
 
 
Die Drucklegung des Katalogs erfolgte im Oktober 2011. Die Ausschreibung im Katalog bzw. im Internet kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen des Angebotes bleiben daher bis zu unserer auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärung vorbehalten.
 
 
 
21. Sonstiges
 
 
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§ 651 ff BGB, (soweit wir als Reiseveranstalter tätig sind und für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist).
 
 
 
Veranstalter
KIWI TOURS GmbH
Franziskanerstr. 15
81669 München
 
 
 
Stand: Oktober 2011
 
 
 

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