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zurück AGBs des Studienreisen und Rundreisen Veranstalters KIWI Tours GmbH zu den Reisen von KIWI Tours GmbH Lieber Gast,
unser Vertragsverhältnis soll durch diese Bedingungen in Berücksichtigung der
gesetzlichen Vorschriften klar geregelt werden, ferner finden Sie hier auch wichtige
Informationen zu reiserechtlichen Vorschriften, daher bitten wir Sie um aufmerksames
Lesen.
1. Vermittlung von fremden Leistungen
Vermitteln wir Ihnen ausdrücklich in fremdem Namen Programme anderer Reiseveranstalter
oder einzelne Leistungen von Fremdanbietern (Versicherungen, Mietwagen, Flüge,
etc.), so schulden wir nur ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung selbst.
Das Zustandekommen solcher Verträge und ihre Inhalte richten sich nach den einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen und ggf. nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners
(soweit diese einbezogen sind).
2. Buchung der Reise/Vertragsschluss
2.1.
Ihre Anmeldung zu einer von uns im eigenen Namen ausgeschriebenen Reise kann
in Textform, telefonisch oder mündlich erfolgen. Sie bieten uns damit verbindlich
den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn
Ihnen unsere der Anmeldung entsprechende Bestätigung in Textform zugeht. An Ihre
Reiseanmeldung sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens 12 Tage gebunden.
2.2.
Sollte unsere Buchungsbestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung abweichen, so kommt
der Reisevertrag zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis
mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung uns gegenüber erklären.
3. Datenschutz/Ausführendes Luftfahrtunternehmen
3.1.
Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Reisedurchführung und Kundenbetreuung
verwendet. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, können Sie der Datenverwendung
insoweit widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz/BDSG). Ebenso wie
für die Geltendmachung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 BDSG genügt dazu Ihre
kurze Mitteilung unter den am Ende der Bedingungen angegebenen Kontaktdaten.
3.2.
Die EU-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler
und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung
über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald
diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst
die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel
der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich
zu unterrichten.
4. Sicherungsschein/Anzahlung/Zahlung des Reisepreises
4.1.
Ihre Zahlungen auf den Reisepreis werden abgesichert durch Sicherungsschein der
R + V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden, den wir Ihnen
mit der Buchungsbestätigung übermitteln. Vor Reiseende werden alle Zahlungen auf
den Reisepreis, auch die Anzahlung, nicht fällig, soweit ein Sicherungsschein
(vgl. § 651 k Abs. 3 BGB) nicht vorliegt.
4.2.
Bei Zugang des Sicherungsscheines bei Ihnen ist eine Anzahlung in Höhe von 20%
des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist dann 21 Tage vor Ihrer Abreise
fällig.
4.3.
Prämien für vermittelte Versicherungen, Stornoentschädigungen, Bearbeitungs-
und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig.
5. Inhalt des Reisevertrages
5.1.
Soweit sich aus unserer Buchungsbestätigung und Ihrer Vertragserklärung keine
andere Vereinbarung ergibt, sind Leistungsbeschreibungen und sonstige Erläuterungen
zu den einzelnen Reisen in der zugrundeliegenden Ausschreibung als Vertragsinhalt
einbezogen. Änderungen der Ausschreibung durch entsprechende Mitteilung vor Vertragsschluss
bleiben vorbehalten (vgl. Ziffer 20).
5.2.
Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben, die vom Inhalt
unserer Ausschreibung einschließlich der Reisebedingungen abweichen oder abändernde
oder ergänzende Vereinbarungen hierzu zu treffen.
6. Leistungsänderungen
Wir werden nach Treu und Glauben das uns Mögliche tun, um die Reise so wie vertraglich
vereinbart durchzuführen. Teilweise sind Änderungen und Abweichungen einzelner
Reiseleistungen nach Vertragsschluss objektiv unvermeidbar und nicht immer können
wir Sie noch vor Reiseantritt informieren. Wir versuchen stets, Abweichungen möglichst
gering zu halten, so dass der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt
wird. Ihre eventuellen Gewährleistungsansprüche bleiben von den vorstehenden Ausführungen
unberührt.
7. Preisänderungen
7.1.
Wir sind berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich für uns unvorhersehbar
nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von
Umständen, die von uns nicht zu vertreten sind, erhöhen oder neu entstehen: Wechselkurse
für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung);
Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung;
Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren.
7.2.
Eine Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und
Beginn der Reise mehr als vier Monate liegen. Wir haben Ihnen eine etwaige Preiserhöhung
unverzüglich, spätestens am 22. Tag vor Reiseantritt, mitzuteilen.
7.3.
Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach
Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 7.1 genannten
Preisbestandteile für die gebuchte Reise entspricht. Soweit solche Kostenerhöhungen
eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie anteilig nach der Kopfzahl
aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für Sie günstiger ist, wird dabei die
ursprünglich kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder die konkret für die
Reise erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Wir sind verpflichtet, Ihnen auf
Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen.
7.4.
Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so sind Sie berechtigt, ohne Zahlung
einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Sie können statt dessen die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot verlangen,
sofern diese ohne Mehrpreis angeboten werden kann. Rücktritt oder Verlangen einer
Ersatzreise müssen Sie unverzüglich uns oder dem buchenden Reisebüro gegenüber
erklären.
8. Wechsel in der Person des Reisenden
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter
in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt
widersprechen, wenn der Dritte den aus der Ausschreibung ersichtlichen besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Ab erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher
und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und
die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
9. Reiserücktritt durch Sie
9.1.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, in Ihrem eigenen
Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt
in Textform zu erklären. Bei einem Rücktritt Ihrerseits steht uns gesetzlich eine
Rücktrittsentschädigung zu. Wir können anstelle des konkret berechneten Entschädigungsanspruchs
nach unserer Wahl (die wir mit Übersendung unserer Entschädigungsrechnung für
uns unabänderlich treffen) folgende pauschalierte Entschädigung geltend machen:
a) Für Schiffs- und Sonderzugreisen
b) Für sonstige Gruppenpauschalreisen
Bitte beachten Sie, dass daneben der Preis zusätzlich vermittelter Leistungen
(z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen kann.
9.2.
Es bleibt Ihnen unbenommen, uns nachzuweisen, dass bei konkreter Berechnung des
gesetzlichen Entschädigungsanspruchs kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch
als die von uns geforderte Pauschale entstanden ist.
10. Umbuchung
Wünschen Sie nach Zustandekommen des Reisevertrages Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft, der
Beförderungsart etc., so ist dies grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag
(Storno) zu den in Ziffer 9 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss
möglich. Vertragsänderungen können wir nur in Ausnahmefällen vornehmen.
11. Rücktritt durch KIWI bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wir können im Fall des Nichterreichens einer vertraglich festgelegten Mindestteilnehmerzahl
bis spätestens am 30. Tag vor Reiseantritt vom Reisebedingungen Reisevertrag zurücktreten.
Bereits geleistete Zahlungen erhalten Sie dann umgehend zurück. Alternativ können
Sie die Teilnahme an einer anderen Reise aus unserem Angebot verlangen, sofern
wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis zur Verfügung zu stellen.
12. Kündigung des Reisevertrages wegen besonderer Umstände
12.1.
Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar
war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie
als auch wir den Reisevertrag kündigen. Nach einer Kündigung des Vertrages verlieren
wir den Anspruch auf den Reisepreis, können aber für bereits erbrachte oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen.
Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen
zu treffen, insbesondere, falls die Rückbeförderung Vertragsinhalt war, Sie zurückzubefördern.
Mehrkosten einer vertraglich geschuldeten Rückbeförderung sind von Ihnen und uns
je zur Hälfte zu tragen, ansonsten fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
12.2.
Zur Voraussetzung einer Kündigung durch Sie wegen mangelhafter Reise verweisen
wir auf Ziffer 13.4. Nach einer solchen Kündigung des Vertrages verlieren wir
den Anspruch auf den Reisepreis, können aber für bereits erbrachte oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen,
es sei denn, dass diese Leistungen durch die Aufhebung des Vertrags für Sie kein
Interesse haben.
Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen
zu treffen, insbesondere, falls die Rückbeförderung Vertragsinhalt war, Sie zurückzubefördern.
Mehrkosten für die notwendigen Maßnahmen fallen uns zur Last.
12.3.
Wenn Sie die Durchführung der Reise trotz Abmahnung durch uns nachhaltig stören
oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages ohne Einhaltung einer Frist gerechtfertigt ist, so können wir den
Reisevertrag kündigen.
In diesem Fall haben Sie regelmäßig nur Anspruch auf Erstattung des Werts ersparter
Aufwendungen sowie des Erlöses aus anderweitiger Verwertung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen.
13. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
13.1.
Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so können Sie von uns Abhilfe
verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert.
13.2.
Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist gebotene
Abhilfe, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen
verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige
Abhilfe durch Ihr besonderes Interesse als Reiseteilnehmer geboten ist.
13.3.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung können Sie einen Anspruch
auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch
entfällt, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
13.4.
Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt oder ist Ihnen
deshalb als Reiseteilnehmer die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund
nicht zumutbar, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
kündigen. Zuvor müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Die
Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird
oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt
ist.
13.5.
Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind bei unseren Reisen vom Reiseteilnehmer
an unsere örtliche Vertretung/Reiseleitung zu richten (Name und Anschrift finden
sich in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind sie an uns direkt
(Anschrift am Ende der Bedingungen) zu richten.
14. Rechte und Pflichten von Reiseleitung/örtlicher Vertretung
14.1.
Unsere jeweilige Reiseleitung (oder örtliche Vertretung – Name und Anschrift
finden Sie in den vor Reiseantritt übermittelten Reiseunterlagen) ist während
der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie ist nicht
befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung
gegen uns anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen.
14.2.
Eine Kündigung des Reisevertrages durch uns (z.B. bei höherer Gewalt) kann auch
durch die Reiseleitung oder einen sonstigen örtlichen Vertreter von uns ausgesprochen
werden, diese sind insoweit von uns bevollmächtigt.
15. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit
und vermitteln Ihnen gerne entsprechende Angebote der ERV Europäische Reiseversicherung
AG, Vogelweidestraße 5, 81667 München.
16. Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen
Vermitteln wir lediglich einzelne fremde Leistungen oder Fremdprogramme, so haften
wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, nicht für die Leistungserbringung
im vermittelten Vertrag selbst.
17. Haftungsbeschränkungen für KIWI als Reiseveranstalter
17.1.
Unsere vertragliche Haftung gegenüber Ihnen als Reiseteilnehmer auf Schadenersatz
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit
a) Ihr Schaden weder grobfahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde
oder
b) wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines
Leistungsträgers (oder mehrerer) einstehen müssen.
17.2.
Unsere Haftung Ihnen gegenüber auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird,
soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht, auf den dreifachen Reisepreis pro Teilnehmer beschränkt. Bis 4.100,00
Euro pro Teilnehmer haften wir jedoch unbeschränkt.
18. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
18.1.
Die Information über solche Bestimmungen durch uns bei Buchung bezieht sich auf
den Stand zu diesem Zeitpunkt für deutsche Staatsbürger ohne Berücksichtigung
persönlicher Umstände, soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden.
18.2.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer
nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Wir werden uns im Rahmen
unserer Möglichkeiten bemühen, Sie von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie
möglich zu unterrichten. Wir legen Ihnen jedoch nahe, selbst die Nachrichtenmedien
zu verfolgen, um sich ggf. frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu
können.
18.3.
Sie sollten sich als Reiseteilnehmer rechtzeitig über Infektionsund Impfschutz
sowie andere Prophylaxemaßnahmen informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose-
und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen
Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste
oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
18.4.
Ergeben sich für Sie als Reiseteilnehmer wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten,
die Ihre Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so sind Sie deshalb
nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt, soweit die genannten
Schwierigkeiten von uns nicht zu vertreten sind. Ansprüche im Falle eines schuldhaften
Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Reisebedingungen
nicht eingreifen.
19. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung
19.1.
Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter
Erbringung von Reiseleistungen muss der Reiseteilnehmer innerhalb einen Monats
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber unter der
unten angegebenen Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung
ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.
19.2.
Ihre in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche verjähren in einem Jahr, soweit nicht
Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
20. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung
Die Drucklegung des Katalogs erfolgte im Oktober 2011. Die Ausschreibung im Katalog
bzw. im Internet kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden
Gegebenheiten berücksichtigen und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt
vorkommen. Änderungen des Angebotes bleiben daher bis zu unserer auf den Vertragsschluss
gerichteten Erklärung vorbehalten.
21. Sonstiges
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§ 651 ff BGB, (soweit wir als Reiseveranstalter
tätig sind und für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist).
Veranstalter
KIWI TOURS GmbH Franziskanerstr. 15 81669 München Stand: Oktober 2011
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