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zurück AGBs des Studienreisen und Rundreisen Veranstalters Viking Flusskreuzfahrten GmbH zu den Reisen von Viking Flusskreuzfahrten GmbH Sehr geehrter Reisegast
Wir, die Firma Viking River Tours Ltd., nachstehend Viking genannt, in Deutschland
als Vermittler vertreten durch die Viking Flusskreuzfahrten GmbH, setzen unsere
ganze Erfahrung und unser Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und
so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen
über Ihre und unsere Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden
Reisebedingungen treffen. Diese ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a bis m des
Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Pauschalreisevertrag und die Informationsvorschriften
für Reiseveranstalter und führen diese Vorschriften aus. Sie werden, soweit wirksam
einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen und uns durch Ihre Buchung zustande kommenden
Reisevertrages.
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1.1.
Ihre Buchung (Reiseanmeldung) können Sie mündlich, schriftlich, telefonisch,
per Fax oder per E-Mail bei unserer deutschen Vermittlungsstelle als Vermittler
oder über ein Reisebüro vornehmen.
1.2.
Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an. Im Regelfall erfahren Sie sofort, ob Ihre Buchung durch uns bestätigt werden
kann. Sie sind jedoch an Ihr Vertragsangebot 7 Tage ab Eingang bei uns gebunden.
Grundlage Ihrer Buchung sind unsere Reisebeschreibung, alle ergänzenden Hinweise
im Prospekt bzw. unserem Internetangebot (z.B. zu den Schiffen und den Reiserouten)
und diese Reisebedingungen.
1.3.
Der Reisevertrag kommt durch die Buchungsbestätigung durch uns oder den eingeschalteten
Reisevermittler zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei einem elektronischen
Vertragsschluss (E-Mail) erfolgt sie in Textform. Bei telefonischen Bestätigungen,
die verbindlich sind, erhalten Sie nachfolgend unverzüglich eine schriftliche
Ausfertigung der Buchungsbestätigung.
1.4.
Weicht unsere Buchungsbestätigung von Ihrer Buchung ab, dann stellt diese abweichende
Bestätigung ein Vertragsangebot von uns an Sie mit dem geänderten Inhalt dar,
an das wir 7 Tage ab dem Datum der Bestätigung gebunden sind. Der Vertrag kommt
in diesem Fall zustande, wenn Sie dieses Angebot durch ausdrückliche Erklärung,
Anzahlung, Restzahlung oder durch den Reiseantritt annehmen.
2. BEZAHLUNG
2.1.
Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein.
Vor dessen Aushändigung sind Sie zu keinerlei Zahlung an uns verpflichtet.
2.2.
Sofern in der Buchungsbestätigung keine anderen Zahlungsfristen genannt sind,
wird nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) sofort die Anzahlung
in Höhe von 15% des Gesamtreisepreises zahlungsfällig, die auf den Reisepreis
angerechnet wird. In der Buchungsbestätigung werden nur dann abweichende Zahlungsfristen
genannt, wenn diese in der Reiseausschreibung (z. B. auch im Internet), auf die
hin die Buchung erfolgte, angegeben worden sind.
2.3.
Die Restzahlung ist von Ihnen so zu leisten, dass Sie uns 4 Wochen vor Reisebeginn
gutgeschrieben ist.
2.4.
Sämtliche Zahlungen, d.h. sowohl die Anzahlung als auch die Restzahlung müssen
ausschließlich und direkt an Viking Flusskreuzfahrten GmbH geleistet werden (Direktinkasso).
Eine Zahlung an Dritte, insbesondere ein Reisebüro, hat uns gegenüber keine schuldbefreiende
Wirkung.
2.5.
Stornokosten (Rücktrittskosten; siehe Ziffer 5.2) sind sofort zahlungsfällig.
2.6.
Gehen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht fristgemäß ein, werden wir Ihnen eine
Mahnung mit einer letzten Zahlungsfrist zukommen lassen. Erfolgt die Zahlung innerhalb
dieser Frist nicht, können wir den Rücktritt vom Reisevertrag erklären und Ihnen
Rücktrittskosten nach Ziffer 5 dieser Bedingungen berechnen.
2.7.
Ab dem 31.Tag nach Fälligkeit und Erhalt der Buchungsbestätigung können wir auch
ohne Mahnung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fordern.
2.8.
Sie können erst mit vollständiger Bezahlung die Aushändigung der Reiseunterlagen
bzw. Inanspruchnahme der Reiseleistungen fordern, soweit wir bereit und in der
Lage sind, die vereinbarten Reiseleistungen mängelfrei zu erbringen und Ihnen
kein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht.
3. LEISTUNGEN UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN
3.1.
Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt unserer
Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen
Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener
Informationen, Hinweise und Erläuterungen.
Reiseprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich. Dies gilt nicht, wenn und soweit sie durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden. 3.2.
Leistungsträger (z.B. Reedereien, Fluggesellschaften, Hotels, Busunternehmen)
und Reisebüros und deren Mitarbeiter sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen
und Auskünfte zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über unsere Reiseausschreibung
oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder
den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3.3.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Nicht vorhersehbare Abweichungen von
Fahrplänen, z.B. durch Hoch-/Niedrigwasser, sonstige Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen
oder Unterbrechungen, die von uns nicht zu vertreten sind, begründen keine Ersatzpflicht,
insbesondere wegen entgangener Urlaubsfreude; insoweit wird auch keine Gewähr
für den Einhalt von Verkehrs- oder Programmanschlüssen übernommen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche Ihrerseits bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind.
Wir sind verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen/-abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Dies gilt nur, wenn diese Erklärung unverzüglich nach der Erklärung über Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen erfolgt. 4. ANPASSUNG VON KATALOGPREISEN
Die in diesem Katalog angegebenen Preise sind mit Ausnahme der nachfolgend genannten
Fälle für uns bindend.
4.1.
Eine Preisanpassung vorVertragsschluss ist zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte
und im Katalog angebotene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer
Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Katalogs verfügbar ist.
4.2.
Eine entsprechende Anpassung des im Katalog angebenden Preises vor Vertragsschluss
ist im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Katalogs zulässig.
4.3. Viking-Preisgarantie:
Auf eine nachträgliche Erhöhung des Katalogpreises nach Abschluss des Reisevertrages
bzw. auf die nachträgliche Erhebung von Zuschlägen im zulässigen rechtlichen Rahmen
verzichten wir bei Früh- bzw. Katalogpreisbuchungen vollständig, sobald Sie Ihre
erste Zahlung fristgerecht geleistet haben.
5. RÜCKTRITT VOM REISEVERTRAG DURCH DEN REISENDEN, UMBUCHUNG, ERSATZTEILNEHMER
5.1.
Sie können bis zum Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns, bei unserer deutschen Vermittlungsstelle
oder bei dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht worden ist.
5.2.
In jedem nicht durch uns zu vertretenden Fall des Rücktritts oder des Nichtantritts
der Reise durch Sie stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen
und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen folgende
pauschale Entschädigungen vom Reisepreis pro Person zu:
5.3.
Es ist Ihnen gestattet uns nachzuweisen, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich
geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In
diesem Fall sind Sie nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
5.4.
Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung als die vorstehend
aufgeführten Pauschalen entsprechend uns entstandener, Ihnen gegenüber konkret
zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
5.5.
Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb
des zeitlichen Geltungsbereiches der Katalogtermine liegt, Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Schiffes, der Kabine oder Hotelunterkunft,
des Ausgangs- oder Zielhafens oder Abflughafens oder der Verpflegungsart vorgenommen
(Umbuchung), so erheben wir, falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt
werden kann, bis 50 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 30,- pro
Person. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 5.6.
Sie haben das Recht, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 651b BGB) einen
Ersatzteilnehmer zu stellen. Hierfür beträgt unser Bearbeitungsentgelt € 30,-
pro Person zzgl. etwa bei Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften) anfallender
Kosten.
6. VIKING-SERVICE-GARANTIE
Sollten Sie hinsichtlich unseres Services an Bord und während der Landausflüge,
der Schiffsküche oder des Personals unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte innerhalb
von 24 Stunden nach Einschiffung an unseren Hotelmanager. Wir werden alles daran
setzen, das Problem binnen weiterer 24 Stunden zu lösen. Sollte dies wider Erwarten
nicht möglich sein, so können Sie schnellstmöglich abreisen. Falls Sie sich hierzu
entscheiden, erstatten wir Ihnen den vollen Kreuzfahrtpreis. Ihre gesetzlichen
Rechte bleiben von dieser Garantie natürlich unberührt. Für den Fall, dass die
Rückreise Kosten verursacht, die die Kosten der ursprünglich vorgesehenen, über
Viking Flusskreuzfahrten gebuchten Rückreise übersteigen, sind Sie lediglich zur
Übernahme der Differenzkosten verpflichtet.
Wenn die Rückreise nicht Bestandteil der gebuchten Viking-Leistungen sein sollte, sind Sie verpflichtet, die Kosten der Rückreise in vollem Umfang zu tragen. Die Service-Garantie gilt nicht bei Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Hochwasser), bei Hotelaufenthalten, bei nautisch- und sicherheitsbedingt erforderlichen Maßnahmen, bei schiffsbaulich bedingten Gegebenheiten, bei Ausstattung der Kabinen und bei typischen Bedingungen für Schiffsreisen (z.B. durch Witterungseinflüsse bedingte Schiffsbewegungen). 7. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit
oder aus anderen nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, besteht
kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir bemühen
uns jedoch um eine Erstattung durch die Leistungsträger und zahlen Ihnen dadurch
ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie uns von den einzelnen Leistungsträgern
tatsächlich erstattet worden sind.
8. RÜCKTRITT, ABSAGE DER REISE UND KÜNDIGUNG DURCH VIKING
8.1.
Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die
Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn
Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf
den Reisepreis. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.2.
Wir können die Reise absagen, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil die uns im Falle
der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht unsererseits
besteht jedoch nicht, wenn wir die dazu führenden Umstände zu vertreten haben
(z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn wir diese Umstände nicht nachweisen können.
Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zu geleitet.
8.3.
Wird die Reise infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. durch Krieg,
Naturkatastrophen, Havarien oder Umstände, die in ihren Auswirkungen den Vorgenannten
gleichkommen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl
Sie als auch wir den Reisevertrag kündigen. Wir zahlen dann den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück, können jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen
eine Entschädigung verlangen.
Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, Sie – wenn möglich – an den Ausgangspunkt oder den geplanten Endpunkt der Reise zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten haben Sie zu tragen. 9. PASS-, VISA- & GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
9.1.
Wir stehen dafür ein, deutsche Staatsangehörige über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sowie deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörigen anderer
Staaten oder Reisenden mit doppelter Staatsangehörigkeit gibt das jeweils zuständige
Konsulat Auskunft.
9.2.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt
haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
9.3.
Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise geltenden Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten,
außer wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns
bedingt sind.
10. IHRE PFLICHTEN ALS REISETEILNEHMER
10.1.
Sie haben uns zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z.
B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist
erhalten.
10.2.
Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei unseren Reisen dahingehend
konkretisiert, dass Sie verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich unserer
Reiseleitung oder unserer örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Über deren Erreichbarkeit informieren wir Sie in den Reiseunterlagen.
10.3.
Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn Sie die Mängelrüge unverschuldet
unterlassen haben.
10.4.
Unsere Reiseleiter, Leistungsträger und Agenturen sind nicht bevollmächtigt,
Mängel oder Ansprüche in unserem Namen anzuerkennen.
10.5.
Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich an Ort und Stelle,
spätestens jedoch bei Beschädigung binnen 7 Tage und bei Verspätung binnen 21
Tage nach Aushändigung des Gepäckstücks durch das Beförderungsunternehmen bei
diesem anzuzeigen. Bei Verlust zählt das eigentlich vorgesehene Aushändigungsdatum
durch das Beförderungsunternehmen. Diese Fristen gelten insbesondere bei Verlust
von Fluggepäck.
10.6.
Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so können
Sie den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen
Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Diese Kündigung
ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur)
eine von Ihnen bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe
zu leisten. Die Fristsetzung ist nur dann entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich
ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
10.7.
Ihre gesetzliche Verpflichtung, als Kunde reisevertragsrechtliche Ansprüche innerhalb
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber
als Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit uns abgeschlossenen
Reisevertrag wie folgt konkretisiert:
a) Sämtliche Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – mit Ausnahme von Ansprüchen
aus unerlaubter Handlung –, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den
von uns erbrachten Leistungen stehen, haben Sie ausschließlich nach Reiseende,
und zwar innerhalb eines Monats gerechnet ab dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen
Reiseendes folgenden Tag, gegenüber uns geltend zu machen. Fällt der letzte Tag
der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen
Feiertag oder einen Samstag, so gilt der nächste Werktag als Fristende.
b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur uns oder unserer deutschen Vermittlungsstelle
gegenüber unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung
wird dringend empfohlen.
11. BESCHRÄNKUNG UNSERER HAFTUNG
11.1.
Unsere vertragliche Haftung für Schäden Ihrerseits, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden Ihrerseits von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wurde
oder
b) wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2.
Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme
gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche
im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von
der Beschränkung unberührt.
11.3.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, Personen-
und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Beförderungsleistungen, die nicht Bestandteil der im Katalog
ausgeschriebenen Reise sind, fakultative Landausflüge usw.) und die in der Leistungsausschreibung
ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
11.4.
Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, regelt sich
die Haftung nach den Bestimmungen des Montrealer Abkommens in Verbindung mit den
Regelungen des Gesetzes zu seiner Durchführung und – soweit noch anwendbar – den
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen
von Warschau, Den Haag und Guadalajara.
11.5.
Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung
nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes und des Handelsgesetzbuches,
insbesondere §664 HGB und der Anlage zu § 664 HGB, „Bestimmungen über die Beförderung
von Reisenden und ihrem Gepäck auf See“. Nach diesen Bestimmungen ergeben sich
im dort geregelten Umfang Beschränkungen unserer Haftung für Personen-, Körper
und Sachschäden und den Verlust von Gepäck.
12. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ihre Ansprüche uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme
von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung –, verjähren im Gefolge der gesetzlichen
Ermächtigung (§ 651 m Satz 2 BGB) in einem Jahr gerechnet ab dem auf den Tag des
vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist
auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag
oder einen Samstag, so gilt der nächste Werktag als Fristende. Schweben zwischen
Ihnen und uns Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigern. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
13.1.
Die nachfolgenden Bestimmungen zur Rechtswahl und zum Gerichtsstand gelten, soweit
a) in internationalen Abkommen, die auf das Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen
Ihnen und uns anzuwenden sind, nichts Abweichendes zwingend geregelt ist
b) für Sie als Angehörige/r eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft
Bestimmungen des Rechts Ihres Staates nicht günstiger sind.
13.2.
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen uns und Ihnen, falls
Sie keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Dies gilt bei einem ausländischen Gerichtsstand nach
Maßgabe von 13.1. auch für Art und Höhe etwaiger Ansprüche.
13.3.
Klagen gegen uns können nur an unserem Sitz oder am Sitz unserer deutschen Vermittlungsstelle
in Köln erhoben werden.
13.4.
Für unsere Klagen gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage
richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz unserer Vermittlungsstelle in
Köln maßgebend.
Veranstalter:
VIKING RIVER TOURS LTD.
Vertretungsberechtige: Charles Duro, Catherine Lymberry Clarendon House 2, Church Street, Hamilton, HM11 Bermuda DEUTSCHE VERMITTLUNGSSTELLE GEMÄSS §21 ZPO UND REISEVERMITTLER:
Viking Flusskreuzfahrten GmbH
Hohe Straße 68 – 82, 50667 Köln
Amtsgericht Köln, HRB 28224
Viking Flusskreuzfahrten GmbH firmierte bis zum 18.12.2003 unter KD Deutsche
Flusskreuzfahrten GmbH.
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