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zurück AGBs des Studienreisen und Rundreisen Veranstalters TUI - Wolters zu den Reisen von TUI - Wolters Lieber Feriengast,
die ausführlichen Reisebedingungen der TUI Deutschland GmbH und der Wolters Reisen
GmbH (Veranstalter) regelt das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Veranstalter.
Auf dieser Seite fi nden Sie die wichtigsten Auszüge hieraus.
Die ausführlichen Reisebedingungen des Veranstalters (bei Drucklegung 56. Auflage)
erhalten Sie im Reisebüro.
1. Anmeldung, Bestätigung
1.1
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an.
Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung und den
Preis über das Reisebüro schriftlich bestätigt. Die Bestätigung erhalten Sie über
Ihr Reisebüro.
1.3
Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Veranstalter an das neue
Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes
zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.
2. Bezahlung
2.1
Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung
beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein
befi ndet sich auf der Bestätigung.
2.2
Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in
Höhe von i. d. R. 25 %, bei gesondert gekennzeichneten Top-Angeboten sowie ausgewählten,
kurzfristigen bzw. preisreduzierten Specials und Sparreisen 40 % des Gesamtpreises
fällig. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit
der Anzahlung fällig.
2.3
Der restliche Preis wird fällig, wenn fest steht, dass Ihre Reise – wie gebucht
– durchgeführt wird und die Reiseunterlagen entweder in Ihrem Reisebüro bereitliegen
oder Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden.
2.4
Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierungen ergeben
sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer6),
Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung
werden sofort fällig.
2.5
Zahlung an den Veranstalter
2.5.1
Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigt das Reisebüro zur Weiterleitung
an den Veranstalter Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des
Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zum Lastschriftverfahren.
2.5.2
Bei vielen Marken der Veranstalter können Sie Ihre Reise auch mit einer Kreditkartebezahlen.
In diesen Fällen muss die jeweilige Kreditkarte dem Reisebüro bei Buchung vorgelegt
werden. Das Reisebüro benötigt zusätzlich zur Weiterleitung an den Veranstalter
Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis
zur Abbuchung vom Girokonto über die World of TUI Card.
2.5.3
Generell wird der Anzahlungsbetrag innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss,
der Betrag für die Restzahlung ca. 4 Wochen vor Reiseantritt abgebucht, letzterer
jedoch nicht, bevor die Anforderungen gemäß Ziffer 2.3 erfüllt sind.
2.6
Im Ausnahmefall können sowohl die Anzahlung, als auch, bei Entgegennahme der
Reiseunterlagen, die Zahlung des Restreisepreises in bar im Reisebüro geleistet
werden.
2.7
Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor Reiseantritt
vorgenommen werden.
3. Leistungen, Preise
3.1
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen
(z.B. Katalog, Flyer,) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung.
Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter eine Änderung der Leistungsbeschreibungen
vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2 Ausführendes Luftfahrtunternehmen/gemeinschaftliche Liste
Seit dem 16.07.2006 ist der Veranstalter gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005
vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden
Luftfahrtunternehmen(s)zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen
bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität des
wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die
Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet.
Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind
Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen,
die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“),
finden Sie im Internet unter Reiseinfos _ AGB.
3.3 Flugbeförderung
Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen
Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Die endgültige Festlegung der Flugzeiten
obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten
durch Reisebüros oder Internet Service Center sind unverbindlich. Der Transport
des Sondergepäcks vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist ausschließlich Sache
des Gastes. Wir empfehlen dringend, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und
Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
3.4 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung:
Reisebüros oder Internet Service Center dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen,
wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Der Veranstalter bemüht sich,
Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben
sind, z.B. Zimmer benachbart oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit
zu entsprechen. Reisebüros oder Internet Service Center sind weder vor noch nach
Abschluss des Reisevertrages berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung des Veranstalters,
von Leistungsbeschreibungen (Ziffer 3.1) bzw. bereits abgeschlossenen Reiseverträgen
abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu
nicht gesondert bevollmächtigt sind.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. U. a. aufgrund der
zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen
oder auch -verschiebungen sowie Änderungen der Streckenführung in Einzelfällen
nicht ausgeschlossen werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Der Veranstalter ist verpfl ichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden
eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Auch für
eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des Flughafens steht Ihnen das in Ihren
Reiseunterlagen gegebenenfalls enthaltene Zug-zum- Flug-Ticket zur Verfügung.
5.2
Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit
und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der
Kapitän.
5.3
Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren nach Vertragsschluss entsprechend wie folgt
zu ändern.
5.3.1
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen.
5.3.2
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um
den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.3.3
Eine Erhöhung nach den Ziffern 5.3.1/5.3.2 ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und
die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder eingetreten noch
für den Veranstalter vorhersehbar waren.
5.3.4
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter
den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor
Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot
anzubieten. Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichten
gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.
5.3.5
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters
über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend
zu machen.
6. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/ Rücktrittsgebühren
6.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist
der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter (Anschriften siehe unten
nach Ziffer 17.) bzw. dem buchenden Reisebüro oder Internet Service Center. Ihnen
wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2
Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, verliert
der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter,
soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von ihm zu vertreten
ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung
in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt
getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen.
Diese Rücktrittsgebühren sind in Ziffer
6.5.
unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn im prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert.
Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung
der Reiseleistungen sind dabei nicht berücksichtigt.
6.5.1 Standard-Gebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises
6.5.2 Ausnahmen von der Standardregelung:
A Ferienwohnung/-häuser/Apartments
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt oder beim Nichtantritt 90 %
B Schiffsreisen Göta Kanal
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab dem 20. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt oder beim Nichtantritt 95 %
C Gebühren für Hurtigruten/Fram-Schiffsreisen und alle Grönland-Angebote
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10 %
ab dem 44. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 90 %
D Gebühren für Schiffsreisen mit dem Schiff Sergey Vavilov
bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 10%
ab dem 89. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 59. Tag vor Reiseantritt 75%
ab dem 44. Tag vor Reiseantritt 90%
E Gebühren für Schiffsreisen mit den Schiffen Plancius und Antarctic Dream
bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 10 %
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 %
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 45 %
bis zum 6. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab 5 Tage vor Reiseantritt 95 %
F Für gesondert gekennzeichnete Angebote sowie für Specials und Gruppenreisen
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 55 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 65 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 85 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises
G Nur-Flugstrecken im Linienverkehr pro Person
bis zum 31. Tag vor Flugantritt € 50,-
ab dem 30. Tag vor Flugantritt € 150,-
Die Regelung gilt nur bei Stornierungen von Nur-Flugstrecken im Linienverkehr,
nicht aber bei Stornierung kombinierter Reisen. Hier fi nden die Ziffern 6.5.1;
6.5.2, Buchstaben A-F Anwendung;
H Mietwagen
Bis zu einem Tag vor Anreise ohne Gebühr. Bei Nichtabnahme oder Umbuchung des
Mietwagens am Anmiettag 90 % des Mietpreises. Bei vorzeitiger Rückgabe oder verspäteter
Übernahme besteht kein Ersatzanspruch.
6.6
Ihr Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe unter Ziffer 7 der ausführlichen
Bedingungen), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
7. Umbuchungen, Ersatzpersonen
Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar eine Abänderung
der Bestätigung (=Umbuchung) vor. Dafür werden folgende Gebühren erhoben: Als
Umbuchung gelten z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung; bei Linienfl ügen, sobald
das Ticket ausgestellt ist, zusätzlich Änderungen der Abfl ugzeit € 50 je Person:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt bei Reisen im Sinne der Ziffer 6.5.1. u 6.5.2.;
€ 50 je Person: bis zum 35. Tag vor Reiseantritt bei Hurtigruten/FRAM-Reisen im
Sinne der Ziffer 6.5.2.C Umbuchungen auf Sonderangebote sind bei Hurtigruten /
FRAM-Reisen leider nicht möglich. Diese Angaben gelten zuzüglich möglicher weiterer
Kosten, die seitens des Leistungsträgers Wolters in Rechnung gestellt werden.
Für Pauschalreisen gilt: Nach Ausstellung des Flugscheins kostet die Umbuchung
oder Erstellung eines neuen Flugscheins 100 Euro je Person.
Umbuchung oder Erstattung nach Reiseantritt sind nicht möglich. Spätere Änderungen
sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden
Katalogausschreibung hinaus können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den
Bedingungen gemäß Ziffer 6 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
Das gilt auch für Nur-Flugstrecken im Linienverkehr im Falle eines von Ihnen veranlassten
Carrierwechsels.
8. Reiseversicherungen
Die Veranstalter empfehlen den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets,
insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung
sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
9. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Unter welchen Voraussetzungen und bis wann der Veranstalter sich vom Reisevertrag
lösen kann, entnehmen Sie bitte den ausführlichen Reisebedingungen des Veranstalters,
die im Reisebüro sowie im Internet unter Reisebedingungen zu Ihrer Verfügung stehen.
10. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
10.1
Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir
auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter
als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so fi ndet die Vorschrift des § 651e
Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten
dem Reisenden zur Last.
10.2
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“
sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
11. Abhilfe/Minderung/Kündigung
11.1
Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende
Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass
er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann
die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
11.2
Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung des Reisepreises
verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und
er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
11.3
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der
Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse
und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen. Dasselbe
gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter
erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur
dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird
oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse
des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der
Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den
auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises,
sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
12. Haftung
12.2
Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
durch uns herbeigeführt wird. Die Haftungsbeschränkung auf den dreifachen Reisepreis
gilt auch, soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Weitergehende Haftungsbeschränkungen
entnehmen Sie bitte unseren ausführlichen Reisebedingungen.
12.7.2
Ist eine örtliche Reiseleitung ausnahmsweise nicht erreichbar, wenden Sie sich
an den Leistungsträger (z.B. Vermieter, Hotelier etc.) oder an den Veranstalter
bzw. dessen örtliche Vertretung im jeweiligen Zielgebiet. Kommt ein Reisender
durch eigenes Verschulden diesen Verpfl ichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche
insoweit nicht zu.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f
BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung
der Reise gegenüber Ihrem Veranstalter (Anschrift siehe unten nach Ziffer 16)
geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach
Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne
Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Der Tag des Reiseendes wird
bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet. Wegen der Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust siehe Ziffer 12.7.2 der
ausführlichen Reisebedingungen.
13.2.1
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen,
verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung des Veranstalters
oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
13.2.2
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
13.2.3
Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen 13.2.1 und 13.2.2 beginnt mit dem
Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
13.2.4
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
14.1
Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt etwa das zuständige Konsulat Auskunft. Durch die Ausschreibung
in den Katalogen und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen
über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen
und lassen Sie sich in Ihrem Reisebüro weitergehend unterrichten.
14.2
Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung
beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Veranstalter zu vertreten
ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem
ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
15. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügungstellen, werden elektronisch
verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.
Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren,
soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Soweit wir uns
dabei zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten externer Dienstleister
außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau)
bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch die Vereinbarung
der sogenannten „EU-Standardvertragsklauseln“ abgesichert. Wenn Sie die Zusendung
von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich „Datenschutz“
unter der unten genannten Anschrift des Veranstalters.
16. Gerichtsstand/Allgemeines
Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Veranstalter sind an dessen Sitz zu
erheben. Etwas anderes gilt nur, wenn internationale Abkommen zwingend etwas anderes
vorschreiben. Weitere wesentliche Einzelheiten ergeben sich aus den ausführlichen
Reisebedingungen. Deren jeweils gültige Fassung (aktuell die 56. Auflage) erhalten
Sie im Reisebüro sowie im Internet unter „Reiseinfos“. Alle Angaben in diesem
Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Oktober 2010.
Veranstalter:
Wolters Reisen GmbH
Bremer Str. 61
28816 Stuhr/Bremen
Stand: Oktober 2010
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