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zurück AGBs des Studienreisen und Rundreisen Veranstalters ADAC Reisen zu den Reisen von ADAC Reisen Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher
Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der
Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseaus-schreibung haben Vorrang.
Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Die Buchung kann auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) sowie schriftlich,
mündlich, telefonisch oder per Telefax vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie
auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine
entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen haben. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande.
Diese bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
werden wir Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir
nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb
der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage, Anzahlung oder Restzahlung
erklären.
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise
nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt
der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung
eines Sicherungsscheins verlangt werden.
Bei Vertragsabschluss ist nach Erhalt des Sicherungsscheines grundsätzlich eine
Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den
Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte etwa 28 Tage vor Reisebeginn.
Stornogebühren sind immer sofort fällig. Bei Buchung verschiedener Flug-Sondertarife
kann der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig werden.
Ihre Zahlungen können wie folgt abgewickelt werden:
a. Kreditkarte:
Der Anzahlungsbetrag von 20% des Reisepreises wird sofort nach Vertragsabschluss
von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Etwa 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgt die Abbuchung
des Restbetrages von Ihrer Kreditkarte.
b. Überweisung:
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie die Rechnung bzw. Gutschrift zu Ihrer Reservierung
per E-mail im PDF-Format. Bitte beachten Sie die auf der Rechnung genannten Fälligkeiten
der An- und Restzahlung und geben Sie die Rechnungsnummer an, ohne die die Zahlung
nicht zugeordnet werden kann. Auf ausdrücklichen Wunsch erhalten Sie die vorgenannten
Unterlagen, d.h. die Anzahlungsrechnung, eine Rechnung über den restlichen Reisepreis
sowie die Bestätigung und den Sicherungsschein auch per Post an die von Ihnen
angegebene Anschrift.
Die Anzahlung muss in jedem Fall so rechtzeitig unter Angabe der Rechnungsnummer
auf das angegebene Bankkonto überwiesen werden, dass sie innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnungsdatum, die Restzahlung 28 Tage vor dem Reisetermin bei uns eingeht.
Bei kurzfristigen Buchungen (28 oder weniger Tage bis Reisebeginn) und bei speziellen
Reiseleistungen, bei denen die vorstehend aufgeführten Fristen nicht eingehalten
werden können, ist eine Zahlung nur mit Kreditkarte möglich.
Für nähere Informationen steht Ihnen unser Service Center unter. +49 0 1805 /
337 603 gegen (EUR 0,14/min aus dem dt. Festnetz, max. EUR 0,42/min aus den Mobilfunknetzen)
von Mo - So : 8 - 20 Uhr gerne zur Verfügung. Leisten Sie die Anzahlung und/oder
die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind
wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten
und Sie mit den Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5.1, 18 zu belasten.
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs,
Hotelwechsel), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von
Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt,
unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte wollen Sie
bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung
oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend machen.
3.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise
im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss
des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich
die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich
zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie
aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte
unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend
machen.
4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
4.1 Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt
ist uns gegenüber unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen Anschrift
zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt
auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht
an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine
angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen
und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches
entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den unter Ziffer 18 aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder
der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen
Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in
gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt
ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch
nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25.
4.3 Ersatzteilnehmer
Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen,
bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden
infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden
uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten Original-Gutscheine (z.B. Hotelketten,
Mietwagen) ist in den Ziffern 5.1 und 18. unter "Rücktritt" bzw. "Rücktrittspauschale"
geregelt.
6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch
den Reiseveranstalter
Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten,
wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende
Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt,
bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung
zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden. In jedem Fall sind wir
verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich
zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise
ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen
Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.
8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) verwiesen, die wie folgt lautet:
„§ 651 j BGB“
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter
als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e
Abs. 3, Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten
dem Reisenden zur Last.“
9. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung)
9.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von
uns herbeigeführt worden ist,
oder
b. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.2. Deliktische Haftungsbeschränkung
Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme
gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche
im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von
der Beschränkung unberührt.
9.3. Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von
und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.
Wir haften jedoch
a. für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der
Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und
die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b. wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis-
oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.
Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung.
Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung
der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu
halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen
unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar
aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Wenden Sie sich dazu bitte
zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen).
Die Reiseleitung bzw. örtliche Vertretung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten,
setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen ADAC Reisen unter der Sammelnummer
(069) 9588-00
(069) 9588-00
bzw. unter der aus Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
(069) 9588-5990
(069) 9588-5990 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ
Fax (069) 9588-1010
Geben Sie bitte in jedem Fall die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer,
das Reiseziel, die Reisedaten und die oben genannte Durchwahl an.
10.2 Fristsetzung vor Kündigung des Vertrages
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten
Art nach § 651 e BGB aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit
kündigen, müssen Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen.
Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird
oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für uns
erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
10.3 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich
an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen
7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen
ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung
oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
10.4 Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnen die erforderlichen Reiseunterlagen
nicht innerhalb der mitgeteilten Frist zugegangen sein sollten.
11. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber
unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend machen. Nach Ablauf der Frist
können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert waren. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden
oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer
10.3, wenn Gewährleistungsrechte aus dem § 651 c Abs. 3, § 651 d, § 651 e Abs.
3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung
ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21
Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
12. Verjährung
Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche
auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem
Ende der Hemmung ein.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens;
(sog. "Black List")
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung
über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen
der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind
wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen,
die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist,
welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis
setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden
wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die so genannte „Black List“
ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar:
http://air-ban.europa.eu
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
14.1
Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften,
in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften
vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird
davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender
(z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2
Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht,
soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
14.3
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendigen Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung
beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
15. Reiseschutz (Reiserücktritts-Versicherung u.a.)
Bitte beachten Sie, dass die genannten Reisepreise keine Reiserücktritts-Versicherung
(RRV) bzw. Reiseabbruch-Versicherung enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von
Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche
Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss
des speziellen ADAC Reisen-Reiseschutzes der EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG.
Er beinhaltet neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund
um die Uhr.
16. Rechtswahl
Auf das mit ihnen bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen
gegen uns im Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet
wird, findet jedoch bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art,
Umfang und Höhe von Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Im Übrigen
gelten die nachstehenden Bestimmungen der Ziffer 17.3 a) und b.)
17. Gerichtsstand
17.1
Der Kunden kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz (Frankfurt am Main)
verklagen.
17.2
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden
maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen
sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand Frankfurt an Main vereinbart.
17.3
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich
nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag
anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die oben genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 18. Rücktrittspauschale(vgl. Ziffer 4.1)
Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig. Weitere
Angaben zur Höhe der Rücktrittspauschale können Sie daher unseren Bedingungen
beim jeweiligen Angebot entnehmen. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende
Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote! Bitte beachten Sie
außerdem: Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B.
Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und
anschließend zu addieren.
Veranstalter:
ADAC Reisen ist eine Marke der
DERTOUR GmbH & Co. KG Emil-von-Behring-Str. 6 60439 Frankfurt Stand: 31. Mai 2010
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