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zurück AGBs des Studienreisen und Rundreisen Veranstalters OLIMAR Reisen Vertriebs GmbH zu den Reisen von OLIMAR Reisen Vertriebs GmbH 1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunden
1.1
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde OLIMAR den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die
ergänzen den Informationen von OLIMAR für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese
vorliegen.
1.2
Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen)
sind von OLIMAR nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu
geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
ab ändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von OLIMAR hinausgehen oder
im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3
Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von OLIMAR
herausgegeben werden, sind für OLIMAR und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich,
soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand
der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von OLIMAR gemacht
wurden.
1.4
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem
Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt OLIMAR
den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung
stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.5
Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die
Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von OLIMAR zustande. Sie
bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird
OLIMAR dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist OLIMAR
nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor
Reisebeginn er folgt.
1.7
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von OLIMAR vom Inhalt der Buchung ab,
so liegt ein neues Angebot von OLIMAR vor, an das OLIMAR für die Dauer von zehn
Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, wenn Sie OLIMAR innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklären.
2. Bezahlung
2.1
Bei Vertragsabschluss werden bei Buchungen, die 30 Tage oder länger vor dem vorgesehenen
Abreisedatum erfolgen, Anzahlungen wie folgt fällig: 25% des Reisepreises; bei
preisreduzierten TOP-Angeboten, Frühbucherangeboten und Reisen mit Flügen zu tagesaktuellen
Preisen 40% des Reisepreises, mindestens jedoch 30 € pro Person.
2.2
Der restliche Reisepreis wird 30 Tage vor dem vertraglich vor gesehenen Reisebeginn
fällig, wenn feststeht, dass die Reise wie gebucht durchgeführt wird und die Reiseunterlagen
entweder im Reisebüro bereitliegen oder Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden.
2.3
Zur Absicherung der Kundengelder hat OLIMAR eine Insolvenzversicherung bei der
tourVers (Touristik-Versicherungs-Service) GmbH abgeschlossen. Der Sicherungsschein
wird dem Kunden mit der Reisebestätigung/Rechnung zugesandt.
2.4
Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor dem vorgesehenen Reisebeginn erfolgen,
sowie bei Nurflügen oder Baustein-Flügen zu tagesaktuellen Preisen, wird der Reisepreis
in voller Höhe sofort bei Buchung fällig.
2.5
Die Kosten für eine Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der
Anzahlung fällig.
2.6
Die Gebühren im Falle einer Stornierung sowie für Bearbeitung und Umbuchung werden
sofort fällig.
2.7
Die Bezahlung kann auf folgende Weise erfolgen:
a) durch Überweisung auf das auf der Reisebestätigung angegebene Konto von OLIMAR.
b) durch das Lastschriftverfahren: zur Weiterleitung an OLIMAR benötigt das Reisebüro
Bankverbindung, Adresse und das Einverständnis des Kunden zum Lastschriftverfahren.
Anzahlung und Restzahlung werden zu den in den Ziffern 2.1. und 2.2 an gegebenen
Fälligkeitsdaten von Ihrem Konto abgebucht.
c) durch Zahlung mit Kreditkarte (MasterCard oder VISA): Die Karte muss dem Reisebüro
bei Buchung vorgelegt werden. Anzahlung und Restzahlung werden zu den in den Ziffern
2.1. und 2.2 an gegebenen Fälligkeitsdaten von Ihrem Konto abgebucht. Bei Zahlung
per Kreditkarte erhebt OLIMAR eine Bearbeitungsgebühr von 8 € pro Vorgang, die
gemeinsam mit der Anzahlung abgebucht wird.
d) durch Zahlung im Reisebüro: Im Ausnahmefall kann sowohl die Anzahlung als auch
die Restzahlung bei Entgegennahme der Reiseunterlagen in bar im Reisebüro geleistet
werden.
2.8
Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor Reisebeginn
vorgenommen werden.
2.9
Bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Zahlung (Zahlungsverzug) ist OLIMAR berechtigt,
Verzugszinsen mindestens in gesetzlicher Höhe sowie eine Bearbeitungsgebühr zur
Geltendmachung des Verzugsschadens i.H.v. 15 € zu verlangen; die Geltendmachung
weiteren Verzugsschadens bleibt vor behalten. Im Falle der Rückbelastung (d.h.,
wenn der von OLIMAR bei Ihrem Kreditinstitut oder Kredit- kartenunternehmen eingezogene
Betrag ganz oder teilweise rückbelastet oder in sonstiger Weise geltend gemacht
wird) ist eine Rückbelastungspauschale i.H.v. von 15 € pro Buchung zu entrichten,
falls der Kunde nicht nachweist, dass OLIMAR dadurch kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist.
2.10
OLIMAR bleibt es unbenommen, den Vertrag aufzulösen, wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag
auch nach Inverzugsetzung oder der Reise preis bis zum Reiseantritt nicht vollständig
bezahlt ist. OLIMAR kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktritts gebühren
(unter 5.3) verlangen; vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt
ein erheblicher Reisemangel vor.
2.11
Bei Buchungen von Gruppenreisen gelten besondere Zahlungsbedingungen.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
3.1
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen
(z.B. Katalog, Flyer, Internet) und den hier auf Bezug nehmenden Angaben in der
Reisebestätigung. Die in den Leistungs- beschreibungen enthaltenen Angaben sind
für OLIMAR grundsätzlich bindend, so wie sie Grundlage des Reisevertrages geworden
sind.
3.2
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer
ausdrücklichen Bestätigung. Vor Vertragsabschluss kann OLIMAR jederzeit eine Änderung
der Katalogangaben vornehmen, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich
informiert wird.
3.3
Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich
bezeichnet werden. OLIMAR bemüht sich, dem Wunsch des Kunden nach Sonderleistungen,
die nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibungen sind, nach Möglichkeit zu entsprechen.
3.4
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von OLIMAR nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.5
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, so weit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.6.
OLIMAR ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich
nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde
berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn OLIMAR in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot an zu bieten.
Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von OLIMAR über die
Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise OLIMAR gegenüber geltend
zu machen.
4. Preisänderungen
4.1
OLIMAR behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reisen geltenden
Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
4.2
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann OLIMAR den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann OLIMAR vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz kann OLIMAR vom Kunden verlangen.
4.3
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren gegenüber OLIMAR erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufgesetzt wer den.
4.4
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der
Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für OLIMAR
verteuert hat.
4.5
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für OLIMAR nicht
vorhersehbar waren.
4.6
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung wird OLIMAR den Kunden unverzüglich informieren.
4.7
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
4.8
Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen oder im Fall einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn OLIMAR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehr preis für
den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich
nach der Erklärung von OLIMAR über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung
OLIMAR gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt
ist gegenüber OLIMAR unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu
erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt
auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
5.2
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert
OLIMAR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann OLIMAR, soweit der Rücktritt
nicht von OLIMAR zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine
angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen
und Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3
OLIMAR hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung
der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn
in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung
der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem
Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet
a) Pauschalreisen
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35%
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem Tag des Reiseantritts 80% pro Person des jeweiligen Reisepreises; mindestens
jedoch 30 €.
b) Preisreduzierte TOP-Angebote und Frühbucher-Angebote
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 75%
vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 85%
ab dem Tag des Reiseantritts 100% pro Person des jeweiligen Reisepreises; mindestens
jedoch 30 €.
c) Einzelbuchungen, Reisebausteine (Hotels, Mietwagen, Rundreisen etc.)
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35%
vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem Tag des Reiseantritts 80% pro Person des jeweiligen Reisepreises; mindestens
jedoch 30 €.
d) Ferienwohnungen/Appartements/Herrenhäuser
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 44. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 34 bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem Tag des Reiseantritts 90% pro Person/Wohneinheit des jeweiligen Reisepreises;
mindestens jedoch 30 €.
e) Nurflüge oder Bausteinflüge
mit Flügen zu Festpreisen (ausgenommen Linienflüge): Staffeln wie oben unter
a); ab dem Tag des Reiseantritts jedoch 100%;
mit Flügen zu tagesaktuellen Preisen: 100% des Reisepreises;
mit Linienflügen: nach Flugscheinausstellung (ca. 21 Tage vor Reiseantritt) mindestens
75 € pro Person;
je nach Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft bis zu 100% des Reisepreises.
5.4
Hat der Kunde mehrere Leistungen im Bausteinsystem zusammen gestellt (z.B. Nurflug
und Hotel), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und zu addieren.
5.5
Etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot sind bitte zu beachten. Insbesondere
für Gruppenreisen gelten gesonderte Konditionen.
5.6
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht
rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen
Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente
wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird.
5.7 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, OLIMAR nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.8 OLIMAR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit OLIMAR nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist OLIMAR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.9 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu
stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
6. Umbuchungen
6.1
Ein Anspruch nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
(Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vor
genommen, kann OLIMAR für die in Ziffer 5.3 a), c) und d) aufgeführten Reisearten
sowie für Nurflüge oder Bausteinflügen zu Festpreisen und bis zu Beginn der dort
genannten Fristen ein Umbuchungsentgelt von 30 € pro Person erheben.
6.2
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern
ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß
Ziffer 5.3 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt wer
den. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6.3
Bei den Reisearten preisreduzierte TOP-Angebote, Frühbucher-Angebote, Pauschalreisen
mit Flügen zu tagesaktuellen Preisen so wie Nurflüge zu tagesaktuellen Preisen
sind Umbuchungen nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.3 zu den Bedingungen
und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
6.4
Bei Linienflügen erhebt OLIMAR im Falle einer Flugumbuchung eine Gebühr von 90
€ pro Person (vor Flugscheinausstellung, ca. 21 Tage vor Reise antritt) bzw. mindestens
150 € (nach Flugscheinausstellung).
6.5
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in dessen Rechte
und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an
OLIMAR. OLIMAR kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson
den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle
des angemeldeten Teilnehmers, ist OLIMAR berechtigt, für die durch die Teilnahme
der Ersatzperson entstehenden Kosten 30 € zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener
oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen. Für den Reisepreis
und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der
angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. Ausnahmen: Namensänderungen
bei Linienflügen sind nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich; nach Flugscheinausstellung
erheben wir in jedem Fall 150 €. Namensänderungen bei Reisen mit Flügen zu tagesaktuellen
Preisen sind nicht möglich.
6.6
Im Zielgebiet gewünschte Flugumbuchungen sind – je nach Verfügbarkeit von Flugplätzen
– nur nach den jeweiligen Tarif bestimmungen der Fluggesellschaften und gegen
eine angemessene Bearbeitungsgebühr möglich.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kund einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden,
nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige
Erstattung des Reisepreises. OLIMAR wird sich um Erstattung der er sparten Aufwendungen
durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich
um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. OLIMAR ist berechtigt, 20% des vergüteten
Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.
8. Rücktritt und Kündigung durch OLIMAR
8.1 Rücktritt aus verhaltensbedingten Gründen:
OLIMAR kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende
ungeachtet einer Abmahnung von OLIMAR nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerecht
fertigt ist. Kündigt OLIMAR, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er
muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.
8.2 Rücktritt wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl:
OLIMAR kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag
zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie
den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem
Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat
und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist
deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung
verweist.Ein Rücktritt ist spätestens 30 Tage (Kapverden 21Tage) vor dem vereinbarten
Reise antritt dem Kunden gegenüber zu erklären.Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden
kann, hat OLIMAR unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird
die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis
geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
8.3 Rücktritt aufgrund Unzumutbarkeit:
OLIMAR kann die Reise bis 30 Tage vor Reiseantritt kündigen, wenn die Durchführung
der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für OLIMAR deshalb nicht zumutbar
ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die OLIMAR
im Falle der Durchführung entstehen den Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht besteht
jedoch nicht, wenn OLIMAR die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler)
oder wenn OLIMAR diese Umstände nicht nachweisen kann.
8.4
Im Fall des Rücktritts durch OLIMAR nach Ziffer 8.3 ist der Kunde berechtigt,
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen an deren Reise zu verlangen,
wenn OLIMAR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus
seinem Angebot an zu bieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der
Rücktrittserklärung OLIMAR gegenüber geltend zu machen. So fern der Kunde von
seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch machen,
er hält er den ein gezahlten Reise preis unverzüglich zurück.
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt
(z.B. innere Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können so wohl OLIMAR als auch der Kunde den
Vertrag kündigen. OLIMAR zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück,
kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Fall der Kündigung
durch OLIMAR steht dem Kunden außerdem die in Ziffer 8.4, letzter Absatz, beschriebenen
weiteren Rechte zu. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist OLIMAR verpflichtet,
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, den Kunden insbesondere, falls das vertraglich
vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen
die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
10.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Der Kunde ist aber verpflichtet, OLIMAR einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich
anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises
nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist
oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, Ihre Mängelanzeige
unverzüglich der Reiseleitung oder der OLIMAR vertretenden Agentur am Urlaubsort
zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung oder eine OLIMAR vertretenden Agentur
am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel OLIMAR an dessen Sitz
zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von OLIMAR
wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens je doch mit den Reiseunterlagen,
unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
möglich ist. Sie ist je doch nicht befugt, Ansprüche des Kunden an zuerkennen.
10.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615c BGB bezeichneten
Art nach § 615e BGB oder aus wichtigem, OLIMAR erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit
kündigen, hat er OLIMAR zu vor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von OLIMAR verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, OLIMAR
erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach
aufgehoben, behält der Kunde den Anspruch auf Rückführung. Der Kunde schuldet
OLIMAR den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises,
sofern diese Leistungen für OLIMAR von Interesse waren.
10.3 Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt OLIMAR dringend
unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen
ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist
bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21Tagen nach
Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder
die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung
von OLIMAR anzuzeigen.
10.4 Reiseunterlagen
Der Kunde hat OLIMAR zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen
(z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht inner halb der von OLIMAR mitgeteilten
Frist erhält.
11. Beschränkung der Haftung
11.1
Die vertragliche Haftung von OLIMAR für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird
oder
b) soweit OLIMAR für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2
Die deliktische Haftung von OLIMAR für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese
Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende
Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben
von der Beschränkung unberührt.
11.3
OLIMAR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von
und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
von OLIMAR sind.
OLIMAR haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort
der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise
und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten von OLIMAR ursächlich geworden ist.
11.4
Ein Schadensersatzanspruch gegen OLIMAR ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen,
als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
an zuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur
unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann
oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.5
Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Reisen de selbst
verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Reisende vor Inanspruchnahme
überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten
auftreten, haftet OLIMAR nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. OLIMAR empfiehlt
den Abschluss einer UnfallVersicherung.
11.6
Kommt OLIMAR die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt
sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung
mit den Internationalen Abkommen von Warschau und Den Haag. Diese Ab kommen beschränken
in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie
für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern OLIMAR in anderen Fällen Leistungsträger
ist, haftet OLIMAR nach den für diese geltenden Bestimmungen.
12. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise
geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber OLIMAR unter
der nachfolgend/vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist
kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung
von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen bei Gepäck im Zusammenhang mit
Flügen gemäß Ziffer 10.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckbeschädigung und
binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
13. Verjährung
13.1
Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
von OLIMAR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von OLIMAR
beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz
sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
von OLIMAR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von OLIMAR
beruhen.
13.2
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
13.3
Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des
vertraglichen Reiseendes folgt.
13.4
Schweben zwischen dem Kunden und OLIMAR Verhandlungen über den Anspruch oder
die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der
Kunde oder OLIMAR die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13.5
Die Abtretung von Ansprüchen gegen OLIMAR ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht
unter Familienangehörigen.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens verpflichtet OLIMAR, den Kunden über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der ge buchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft
noch nicht fest, so ist OLIMAR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw.
die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird
bzw. werden. Sobald OLIMAR weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen
wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss OLIMAR den Kunden über den Wechsel
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicher
zustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1
OLIMAR wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in
dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zu ständige Konsulat Auskunft. Dabei wird
davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller
Mitreisen der (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
15.2
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten
von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen
Lasten. Dies gilt nicht, wenn OLIMAR nicht, unzureichend oder falsch informiert
hat.
15.3
OLIMAR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass OLIMAR eigene Pflichten schuldhaft
verletzt hat.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde OLIMAR zur Verfügung stellt, werden
elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit Sie zur Vertragsdurchführung erforderlich
sind. OLIMAR möchte den Kunden darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle
Angebote informieren, so weit nicht für OLIMAR erkennbar ist, dass der Kunde dies
nicht wünscht. Wenn der Kunde die Zusendung von Informationen nicht wünscht, kann
er sich an den Bereich „Datenschutz“ unter der genannten Anschrift von OLIMAR
wenden.
18. Versicherungen
Ausgenommen der gesetzlichen Insolvenz-Versicherung, sind in den von OLIMAR angebotenen
Reisen keine weiteren Reiseversicherungen, insbesondere eine Reiserücktrittskosten-Versicherung,
im Preis enthalten. OLIMAR empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung
sowie weitergehende Versicherungen; bitte beachten Sie die entsprechenden Angebote.
Versicherungsverträge werden erst mit Zahlung der Prämie wirksam.
19. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und OLIMAR findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit
bei Klagen des Kunden gegen OLIMAR im Ausland für die Haftung von OLIMAR dem Grunde
nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen,
insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
20. Gerichtsstand
20.1
Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kunden und OLIMAR gilt als Gerichtsstand
Köln. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Mahnverfahrens.
Die Möglichkeit des Kunden, Klage gegen OLIMAR auch an jedem anderen gegründeten
Gerichtsstand zu erheben, bleibt unberührt.
20.2
Für Klagen von OLIMAR gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.
Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,
die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist, wird als Gerichts stand der Sitz von OLIMAR vereinbart.
20.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter
anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt
oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen
im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind
als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
21. Druckfehler
Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen OLIMAR zur Anfechtung des
Reisevertrages. Alle Angaben entsprechen dem Stand Oktober 2009.
22. Reiseveranstalter
OLIMAR Eine Veranstaltermarke der lth – link to hotel AG
Kohlrainstr. 10
CH-8700 Küsnacht
Stand: Oktober 2009
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