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zurück AGBs des Studienreisen und Rundreisen Veranstalters WIGWAM Naturreisen & Expeditionen GmbH zu den Reisen von WIGWAM Naturreisen & Expeditionen GmbH 1) VORAUSSETZUNGEN
Sämtliche der von WIGWAM-Naturreisen & Expeditionen GmbH angebotenen Reisen
sind keine Fernoder Studienreisen im herkömmlichen Sinn, sondern Reisen mit mehr
oder weniger Expeditionscharakter - in Gebiete mit mangelnder oder keinerlei touristischer
Infrastruktur. Trotz sorgfältiger Vorausplanung sind wir auf die ortsüblichen
Gegebenheiten bzgl. Unterbringung, Verpflegung, Beförderung, etc. angewiesen.
Ein Vergleich mit mitteleuropäischen Maßstäben kann dabei nicht erwartet werden.
Ebenso kann ein Vergleich mit herkömmlichen Rundreisen, bei denen auf touristisch
eingespielte Infrastruktur zurückgegriffen wird, nicht hergestellt werden! Unsere
Touren haben jeweils individuellen Charakter, mit allen Einschränkungen, aber
unserer Meinung nach mit viel mehr Vorteilen bzgl. des Erlebniswertes und der
Exklusivität der Reisen. Die Reisen setzen voraus, dass Sie als Teilnehmer den
jeweiligen Hinweisen im Tourcharakter entsprechen und von einer kooperativen,
flexiblen und positiven Grundhaltung der Teilnehmer ausgegangen wird.
2) ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluß eines Reisevertrags
verbindlich an. Die Anmeldung muß schriftlich erfolgen.
Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung des Reiseveranstalters zustande
und ist verbunden mit der Reisepreisgarantie (Sicherungsschein) der R+V Versicherung.
Weicht der Inhalt der Bestä tigung vom Inhalt der Anmeldung mehr als geringfügig
ab, so wird die Abweichung für beide Seiten verbindlich, wenn der Kunde innerhalb
von 10 Tagen nach Zugang der Anmeldebestätigung keinen Gebrauch von seiner, nur
bei erheblicher Leistungsänderung entstehenden, Rücktrittsmöglichkeit macht. Bei
Anmeldung von Einzelpersonen wird nur dann ein Einzelzimmer oder /und Einzelzeltzuschlag
erhoben, wenn keine gleichgeschlechtlichen Reisepartner gefunden werden. Dabei
teilen wir mit Ihnen den Aufpreis im Verhältnis 50/50.
3) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung erheben wir eine Anzahlung von 15% des Reisepreises
bzw. den ausgewiesenen Betrag auf der Anmeldebestätigung innerhalb von 10 Tagen
ab Zugang.
Die Restsumme muss unaufgefordert 4 Wochen vor Reiseantritt eingegangen sein.
Bei kurzfristigen Buchungen unter 30 Tagen vor Reiseantritt ist der volle Reisepreis
sofort zu entrichten. Bei verspätetem Zahlungseingang behalten wir uns vor, Mahngebühren
zu erheben. Erst nach Eingang der gesamten Rechnungssumme werden die Reiseunterlagen
wie Flugtickets, Reisevoucher, etc. versendet. Nichtbezahlung wird als Stornierung
der Reise betrachtet und mit entsprechenden Stornogebühren in Rechnung gestellt.
Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Eingang des vollen Reisepreises ca. 14
bis 7 Tage vor Reisebeginn zugesandt.
4) REISELEISTUNGEN
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind aus schließlich die Leistungsbeschreibungen
sowie der Inhalt der Anmeldebestätigung verbindlich. WIGWAM-Tours haftet nicht
für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich
vermittelt werden. Wir haften für ein eigenes Verschulden und geben bei vermittelten
Programmen anderer Veranstalter und Leistungsträger die Haftung weiter.
! Wichtiger Hinweis: Bei nur vermittelten Flügen stehen die Fluggesellschaften
in ihrer Haftung selbstverantwortlich gegenüber dem Fluggast ein.
Grundsätzlich ausgeschlossen sind von den Reiseleistungen anfallende lokale Flughafensteuern,
Kerosinzuschläge und Sicherheitsgebühren, die manchmal direkt am Flughafen oder
schon im Vorfeld bei besonderen Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind und vom
Reiseteilnehmer zu entrichten sind.
5) LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
a) Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach dem Abschluß notwendig waren und die nicht von uns als Veranstalter wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht wesentlich
beeinträchtigen.
b) Wir behalten uns das Recht vor, vor oder während der Reise die geplante Route
völlig zu ändern, falls Umstände, die außerhalb unseres Einflußbereiches liegen,
dazu zwingen oder eine solche Maßnahme als unumgänglich angesehen wird. Leistungsänderungen
infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände,
sind dem Veranstalter in jedem Fall gestattet: z.B. Krieg, Streik, innere Unruhen,
Epidemien, hoheitliche Anordnungen wie Entzug der Landerechte oder Transportmitttel,
Umstände entgegen der bisherigen Praxis, Naturkatastrophen, Havarien, technische,
technische Erfordernisse, höhere Gewalt. Wir sind verpflichtet, Sie von nicht
lediglich geringfügigen Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzen, soweit dies
vor der Reise möglich ist.
c) Eine Leistungsänderung ist nicht angezeigt, wenn es sich um die Umstellung einzelner
Reisetage ab weichend vom vorgesehenen Reiseverlauf handelt und die Inhalte und
Leistungen gleich bleiben oder durch gleichwertige Leistungen ersetzt werden.
Eine Erhöhung oder Verringerung der ausgeschriebenen Teilnahmerzahl um +/-1 sowie
eine Änderung des Reisedatums um +/- 2Tage ist in jedem Falle zulässig.
d) Treten Leistungsänderungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
erheblich verändern, und nicht auf außergewöhnliche Umstände im Sinne des vorherigen
Abschnitts zurückzuführen sind, so sind Sie, sofern die Reise noch nicht begonnen
hat, berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten; weitergehende rechtliche Ansprüche
bestehen nicht. Der Rücktritt ist binnen einer Frist von einer Woche (Eingang
der Erklärung beim Veranstalter) schriftlich an den Veranstalter mitzuteilen.
e) Wir bitten um Verständnis, wenn Preiserhöhungen notwendig werden, wenn z.B.
zwischen Vertragsabschluß und Reisebeginn mindestens 3 Monate liegen und sich
die Kosten nachweislich erhöht haben (z.B. Kerosinzuschläge, Flugpreise, Wechselkursschwankungen).
Bei Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl versuchen wir die Reise im Sinne
aller angemeldeten Teilnehmer mit einem möglichst niedrigen Aufpreis durchzuführen.
Sie entnehmen den maximalen Kleingruppenaufpreis der jeweiligen Ausschreibung.
Die Angaben des Reisepreises sind für den Zeitraum von 12 Monaten ab Erscheinen
des Gesamtkatalogs bindend. Bitte fragen Sie für ALLE Termine ab dem 01.01.2011
die aktuellen Reisepreise an!
6) RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZPERSON
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten.
Wir empfehlen aus Beweisgründen in jedem Fall, eine Stornierung schriftlich mitzuteilen.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag
zurückzutreten die Reise nicht an, so kann der Veranstalter vom Kunden eine Entschädigung
unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige
Verwendung der Reise- und Organisationsleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs
verlangen.
Diese richten sich nach folgenden Pauschalsätzen pro Teilnehmer, bei Rücktritt:
– bis 60. Tag vor Reisebeginn 15% des Reisepreises, mind. 250,- EUR bzw. 80,-
EUR bei Einzelleistungen
– 60. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30%
– ab 29. Tag vor Reisebeginn 50%
– ab 14. Tag vor Reisebeginn 80%
– am Tag des Reisebeginn 100% des Reisepreises.
Bei Anschlußprogrammen, Individualreisen und Einzelleistungen können die Stornogebühren
die oben angegebenen Sätze übersteigen.
Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, Abflugortes, Reiseziels,
der Art der Beförderung oder der Unterkunft), die auf Ihren Wunsch mit oder nach
Abschluß des Reisevertrags erfolgen, werden vom Veranstalter entsprechend in Rechnung
gestellt.
Dabei sind folgende Gebühren-Beispiele des Reiseveranstalters als Richtlinie
anzusehen:
Umbuchung auf geändertes Hin-/Rückflugdatum: 25,-EUR,
Umbuchung auf einen geänderten Abflugort: 45,-EUR,
Änderung einer bestehenden Buchung von Einzelleistungen (z.B. bei Anschlußprogrammen):
35,- EUR.
Diese Sätze verstehen sich ohne Kosten der jeweiligen Leistung oder anfallender
Stornobeträge der Leistungsträger.
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde, statt seiner eine dritte Person als Ersatzperson
benennen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Reiseveranstalter
kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen
einer Reise nicht genügt.
7) NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN, SONDERKOSTEN
Nehmen Sie, aus welchen Gründen auch immer, ein zelne Reiseleistungen nicht in
Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung ersparter Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen
handelt (bis 50,- EUR).
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des
vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während
der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort
an den jeweiligen Anspruchssteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B.
Aufwendungen die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zu
vorbereiteten Exkursionen und Programmpunkten wie Wanderungen, Bootstouren, Trekking
u.ä. entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als
Folge von Unpäßlichkeit, Krankheit oder Unfall.
Tritt der Reiseveranstalter in Vorlage, so sind die vom Reise veranstalter verauslagten
Beträge nach Abschluß der Reise sofort zu erstatten.
8) RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER
Vor Reisebeginn:
a) bei Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausscheibung
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden ist, spätestens bis 20 Tage
vor Reisebeginn.
b) falls Umstände, die außerhalb unseres Einflußbereiches liegen, dazu zwingen,
z.B.: Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (z.B.:
Entzug der Landerechte, Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln,
staatliche Betretungsverbote oder einschränkende Maßnahmen entgegen der bisherigen
Praxis), Naturkatastrophen, technische, den ordnungsgemäßen Einsatz objektiv hindernde
Defekte am Transportgerät, höhere Gewalt. Ergeben sich diese Umstände nach Reisebeginn,
so kann der Veranstalter ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist
der Veranstalter verpflichtet, notwendige Maßnahmen zu treffen, insbesondere den
Rücktransport des Kunden zu organisieren. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Darüber hinaus fallen Mehrkosten
dem Kunden zur Last. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
c) wenn wir im Zusammenhang mit der Vereinbarung zulässiger Leistungsänderungen
keine Möglichkeit mehr sehen, die Reise ohne wesentliche Änderungen Ihres Gesamtzuschnittes
durchzuführen. Bei Rücktritt aus einem der genannten Gründe erhalten Sie, je nach
Vorhersehbarkeit und Eintritt des Ereignisses, bis spätestens 21 Tagen vor oder
aber erst bis zum Reisebeginn schriftlich Bescheid und ein bezahlte Beträge ohne
Abzug zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
Während der Reise:
Wenn der Kunde die Durchführung ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist (s.a. Punkt „Mitwirkungspflicht“).
Dies gilt insbesondere auch, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise
(Kooperationsbereitschaft, respektvolles Miteinander, Mithilfe beim Reiseverlauf,
Gesundheit, etc.), die in den
jeweiligen Ausschreibungen, Detailprogrammen, Tourcharakter, Teilnahmevoraussetzungen etc. festgelegt sind, nicht entspricht. Muß der Reiseveranstalter unter diesen Bedingungen kündigen, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Bei der Kündigung nach Antritt der Reise kann sich der Reiseveranstalter auch durch den Reiseleiter vertreten lassen. 9) HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung, mit den im Punkt „Voraussetzungen“ getroffenen
Einschränkungen
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter
Berücksichtigung der Orts- und Landesüblichkeit und der Bemerkungen im Abschnitt
„Voraussetzungen“
e) die Absicherung des Reisepreises nach §651 BGB
10) BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
a) An jeder Reise, insbesondere bei Wanderungen, Bergbesteigungen, Ausflügen in
unbesiedelte Gebiete, Bootsausflügen, Schlauchbootfahrten, Kanutouren, sportliche
Betätigungen aller Art und ähnliche mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen
beteiligt sich jeder Teilnehmer auf eigene Gefahr.
b) Unsere Reisen führen überwiegend in touristisch abgelegene Gebiete, und sind
daher mit besonderen Risiken und Unwägbarkeiten verbunden (Wetterbedingungen,
Straßenverhältnisse, gesundheitliche Vorsorge und Betreuung, lokale Transportmittel
und -möglichkeiten, einfache Unterkünfte...). Da diese Gegebenheiten den Reisen
Expeditionscharakter verleihen, übernehmen wir keine Haftung.
Insbesondere bei Pannen an den Transportfahrzeugen, die in abgelegenen Gebieten und/oder durch die besondere Beanspruchung der Fahrzeuge auftreten und nicht umgehend (bis 48 Stunden) behoben werden können, muß bei dem Expeditionscharakter unserer Reisen die Haftung für verlorene Reisetage ausgeschlossen werden! c) Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen, soweit aufgrund gesetzlicher
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger oder Durchführungsgehilfen
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen
oder beschränkt ist.
11) MITWIRKUNGSPFLICHT DES REISENDEN
Sie sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare
zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und entstehenden Schaden
gering zu halten. Insbesondere sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Reisemängeln
unmittelbar Ihre Reiseleitung und den Veranstalter in Deutschland zu verständigen.
Zunächst muss die Gelegenheit der Abhilfe geschaffen werden, um evtl. Minderungsansprüche
geltend zu machen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, steht ihm
ein Anspruch auf Minderung nicht zu.
Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate nach Reiseende. Ansonsten gelten die gesetzlichen
Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes.
Ansprüche wegen Nichterbringung bzw. nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen
hat der Kunde innerhalb von einem Monat nach Ende der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise schriftlich und eingeschrieben gegenüber dem Veranstalter
anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden,
wenn der Kunde nachweislich ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist
gehindert worden ist.
12) PASS-, VISA-, ZOLL-, GESUNDHEITS-, UND DEVISENVORSCHRIFTEN
Obwohl Sie mit der Anmeldung den aktuellen Informationsstand erhalten, sind Sie
für die Einhaltung obiger Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des
Kunden, auch wenn die Vorschriften nach Buchung der Reise geändert werden sollten.
Bzgl. der Gesundheits- und Impfvorsorge in unseren Hinweisen verweisen wir darauf,
dass es sich um Richtlinien handelt. Der Teilnehmer muss nach Rücksprache mit
dem Hausarzt und den Empfehlungen der Tropeninstitute in Eigenverantwortung über
die jeweilige Prophylaxe entscheiden. Eine Übernahme von Haftung ist dem Reise
veranstalter nicht anzulasten.
13) WEITERE BESTIMMUNGEN, GERICHTSSTAND
a) Alle Angaben in den Reiseausschreibungen werden vorbehaltlich gesetzlicher oder
behördlicher Genehmigung veröffentlicht. Die Einzelheiten entsprechen dem Stand
des Versanddatums.
b) Die Reiseaus schreibung des in den jeweiligen Jahren geltenden Gesamtkatalogs
ist für die Leistungsbeschreibung maßgebend.
c) es sei darauf hingewiesen, dass bei der Buchung eines 4x4 Treks der Selbstfahrer
direkter Vertragspartner gegenüber dem FZ-Vermieter ist. Ansprüche des Vermieters
gehen direkt an den Selbstfahrer.
d) Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.
e) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrags zur Folge.
14) VERANSTALTER
Die in diesem Gesamtkatalog angebotenen Reisen mit der Leistung "WIGWAM-Reiseleitung"
werden ausschließlich vom Veranstalter „WIGWAM Naturreisen & Expeditionen
GmbH“ durchgeführt. Unter WIGWAM-Reiseleitung ist in jedem Fall eine deutschsprachige
Reiseleitung zu verstehen, die von unserer Firma in die Aufgaben eingewiesen und
vorbereitet wird.
Für Programme in Zusammenarbeit mit befreundeten Veranstaltern ist WIGWAM-Tours
ausschließlich Vermittler und gibt die Haftung an den jeweiligen Veranstalter
weiter.
„WIGWAM-Tours“® ist eingetragenes Warenzeichen.
Veranstalter:
WIGWAM Naturreisen & Expeditionen GmbH
Lerchenweg 2
87448 Waltenhofen/Allgäu
Stand: 2008
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