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zurück AGBs des Studienreisen und Rundreisen Veranstalters Ikarus Tours GmbH zu den Reisen von Ikarus Tours GmbH Diese Reisebedingungen und die Wichtigen Hinweise ((S. 10 und 11) zur Konkretisierung
des Vertragsinhaltes) regeln die Rechtsbeziehung zwischen Reiseteilnehmer und
Veranstalter. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch. Erstellt auf der Grundlage
des ab 1. Oktober 1979/1. November 1994 geltenden Reisevertragsgesetzes sowie
des 2. Reiserechtsänderungsgesetzes vom 1. Sept. 2001.
Anmeldung:
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Ihren deutschen Heimatflughafen an, von dem
Sie Ihre Reise beginnen möchten. Nach Vertragsschluss wird dem Kunden eine Reisebestätigung
ausgehändigt, in welcher auch die Pass, Visa- und Gesundheitsvorschriften für
die gebuchte Reise aufgelistet sind. Der Reisevertrag kommt mit unserer schriftlichen
Bestätigung zustande. Mit Ihrer Anmeldung gelten diese hier angeführten Buchungs-
und Reisebedingungen von Ihnen als anerkannt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung
von dem Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns
innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.
Reisevertrag:
Grundlage des Reisevertrags sind ausschließlich Angaben, Beschreibungen und Bedingungen
in unserem Prospekt sowie die Reisebestätigung. Alle sonstigen Beschreibungen,
insbesondere in Orts– und Hotelprospekten, in Reisehandbüchern und Reiseführern
sind für uns nicht verbindlich.
Zahlung:
Bitte überweisen Sie den Anzahlungsbetrag (10 % der Reisepreises, max. e 250,–
je Person) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheins
unseres Versicherers. Spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie dann die
Rechnung (unter Berücksichtigung der geleisteten Anzahlung).
Abweichende Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung bzw.
werden Ihnen vor Buchung mitgeteilt.
Anzahlung und Restzahlungsbetrag sind vom Reiseteilnehmer bitte direkt auf unser
nachfolgendes Konto Commerzbank Königstein, BLZ 500 400 00, Kto. Nr. 3 737 400.
zu entrichten, auch wenn die Buchung über ein Reisebüro erfolgt ist (Direktinkasso)!
Zahlungen mit VISA, MASTERCARD oder AMERICAN EXPRESS sind selbstverständlich auch
möglich.
Sofern Sie über ein Reisebüro gebucht haben und uns Ihre Restzahlung vorliegt,
können Sie im Reisebüro Ihre Reiseunterlagen ca. 14 Tage vor Reiseantritt in Empfang
nehmen. Üblicherweise werden von uns keine Zahlungserinnerungen für die Restzahlung
versandt, bitte überweisen Sie daher den Restzahlungsbetrag unaufgefordert.
Sofern Sie direkt bei uns gebucht haben, erhalten Sie, nach dem Eingang des Restzahlungsbetrages
auf unserem Konto, die Reiseunterlagen persönlich zugesandt. Bei Buchungen, die
weniger als 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach
Erhalt der Rechnung/Bestätigung sofort fällig. Im übrigen sind Sie berechtigt,
bei unserer Hausbank, der Commerzbank AG, Königstein, jederzeit eine Bankauskunft
über uns einzuholen.
Rücktritts- Bearbeitungs- und Umbuchungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach
Erhalt der Rechnung fällig.
Leistungen:
Die Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus
den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt
enthaltenen Angaben sind für IKARUS TOURS bindend. Der Reiseveranstalter behält
sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Prospektangaben zu erklären,
über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Flughafensteuer
und Sicherheitsgebühren für den Rückflug vom letzten Aufenthaltsort der Reise
sind in der Regel nicht in den Reisepreis mit einbezogen worden und sind vom Kunden
direkt zu zahlen. Die genauen Beträge werden mit den Informationsunterlagen bekannt
gegeben.
Leistungs- und Preisänderungen:
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Reisepreisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafen-,
Sicherheits- oder Hafengebühren sowie bei Wechselkursänderungen, entsprechend
ihren konkreten Auswirkungen pro Person bzw. pro Sitzplatz bzw. pro Mietobjekt
zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reiseantritt mehr als
4 Monate liegen. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten
Abreisetermin verlangt werden. Soweit eine Reisepreisänderung erfolgt, werden
die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Bei Preiserhöhungen nach
Vertragsabschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises sind die Teilnehmer berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen
mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in
der Lage sind, eine solche anzubieten. Die Rechte sind unverzüglich nach der Erklärung
über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen.
Rücktritt durch den Reisenden und Umbuchung:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist
der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Wir empfehlen, den Rücktritt
schriftlich einzureichen. Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt
gewertet. Sollten Sie während der Reise einzelne Leistungen aus zwingendem Grund
nicht in Anspruch nehmen oder die Reise aus zwingendem Grund vorzeitig beenden,
werden wir eine Teilerstattung leisten in Höhe der uns ersparten Aufwendungen,
sobald und soweit sie uns von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich gut gebracht
werden. Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises besteht in
diesen Fällen nicht. Für den Fall, dass Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder
die Reise nicht antreten, werden wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis und
zwar wie folgt:
Für unsere Touren aus FERNE WELTEN gilt:
Die Rücktrittspauschale, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise pro
Reiseteilnehmer fordern müssen, lautet:
Bei einigen Touren gelten die auf den jeweiligen Tourseiten abgedruckten gesonderten
Stornobedingungen (s. Tourleistungen).
Für unsere Touren aus EXPEDITIONS-KREUZFAHRTEN gilt:
Es gelten die auf den jeweiligen Tourseiten im Katalog unter „Tourleistungen“
abgedruckten Stornobedingungen bzw. Stornosätze!
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, IKARUS TOURS nachzuweisen, dass kein oder
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von IKARUS TOURS geforderte
Pauschale. Statt zurückzutreten können Sie uns eine Ersatzperson benennen. Wir
können aus wichtigem Grund einem solchen Personenwechsel widersprechen, z. B.
wenn das Gruppenvisum bereits eingeholt wurde oder bei Nichtverfügbarkeit z.B.
von Flugplätzen beim Leistungspartner. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so
haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Bestätigte Eintrittskarten
können nicht storniert werden. Sollte durch Krankheit oder andere schwerwiegende
Gründe die Reise nicht angetreten werden können, werden wir versuchen, die Karten
weiterzuverkaufen. Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren werden dann nicht refundiert,
Mindestkosten € 25,–. Umbuchungen (d.h. eine andere Rundreise, ein anderer Reisetermin,
eine andere Beförderungsart oder eine andere Unterkunft) sind nur durch Rücktritt
vom Reisevertrag (Storno) zu den aktuellen Rücktrittspauschalen und anschl. Neuanmeldung
möglich. Für Umbuchungen, bei denen sich lediglich der Abreiseort ändert, werden €
25,– Bearbeitungsgebühr berechnet. Rücktritt des Reise veranstalters: Bis 14 Tage
vor Reiseantritt kann der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
die in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt
geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In diesem
Fall werden wir Sie unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen und Ihnen eine bereits
geleistete Anzahlung auf den Reisepreis zurückerstatten. IKARUS TOURS haftet nicht
für Stornogebühren für Vor–/Nachprogramme, die bei anderen Leistungsträgern/Veranstaltern
gebucht worden sind, ebenso besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für in Eigenregie
gebuchte Fremdleistungen wie Flug- oder Bahntickets, Visa, Impfungen, Ausrüstungsmaterialien,
etc. Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden
liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind
wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. Ergänzend gelten
die Vereinbarungen Rücktritt durch den Reisenden und Umbuchung. Nach Antritt der
Reise kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig
stört oder sich vertragswidrig verhält. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält
er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der späteren Aufwendungen
anrechnen lassen.
Haftung des Reiseveranstalters:
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten
Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit
zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder
mindern. Insbesondere haftet der Reiseveranstalter für:
a) Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistung;
b) Zusammenstellung von Einzelleistungen;
c) Beschreibung der Leistungen in Katalogen oder Prospekten;
d) Bearbeitung der Reiseanmeldung;
e) Organisation, Reservierung und Zurverfügungstellung der Leistung gemäß Reisevertrag;
f) Ausstellung und Absendung der Reiseunterlagen.
Sofern der Reiseveranstalter vertraglicher Luftfrachtführer im Sinne des Abkommens
von Guadalajara ist, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen:
a) bei innerdeutscher Luftbeförderung nach dem Luftverkehrsgesetz;
b) bei internationaler Luftbeförderung nach dem Montrealer Abkommen von 1999;
c) bei Beförderung nach und in USA und Kanada nach der Montrealer Vereinbarung
von 1971 bzw. 1999.
Haftungsbeschränkung:
Unsere Haftung für vertragliche Schadenersatzansprüche ist € mit Ausnahme von
Körperschäden - auf € 4.100,– beschränkt bzw. auf die dreifache Höhe des Reisepreises,
falls dieser höher als € 1.363,- ist, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder wenn der Eintritt des
Schadens allein durch Verschulden des Leistungsträgers verursacht wurde. Unsere
Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften,
die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Visa, sonstige Reisepapiere
und ausländische Zahlungsmittel werden von uns lediglich vermittelt. Wir haften
nicht für vermittelte Fremdleistungen und die in der Reiseausschreibung oder in
der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Dies gilt insbesondere
auch für die im Reiseverlauf der einzelnen Touren als Gelegenheit oder Fakultativ
kenntlich gemachten Zusatzprogramme. Wenn der Reiseveranstalter im Prospekt oder
mit den Reiseunterlagen den Namen des Reiseleiters veröffentlicht, so muss diese
Einteilung stets unverbindlich bleiben, sie wird nicht Bestandteil des Reisevertrags.
Der Reiseveranstalter muss sich Änderungen, auch kurzfristig, vorbehalten. Eine
Änderung in der Reiseleitung gilt nicht als Grund für die kostenlose Aufhebung
des Reisevertrags.
Mitwirkungspflicht des Reisenden (BGB § 651 c-g):
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie sind jedoch nicht befugt,
Ansprüche mit Wirkung gegen IKARUS TOURS anzuerkennen. Leistet der Reiseveranstalter
nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe (§ 651
c), so kann der Reisende selbst Abhilfe und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen
verlangen. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht geschuldet, so müssen Beanstandungen
unverzüglich der Zentrale des Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Ist die Reise
im Sinne des § 651 c mangelhaft, so mindert (§ 651 d) sich für die Dauer des Mangels
der Reisepreis nach Maßgabe des § 638, Abs. 2 BGB. Die Minderung tritt nicht ein,
soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird die
Reise infolge eines Mangels der in § 651 c bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt,
so kann der Reisende den Vertrag kündigen (§ 651 e). Dasselbe gilt, wenn ihm die
Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, dem Reiseveranstalter erkennbaren
Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter
eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne
Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe
unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt
wird. Wird der Vertrag gekündigt, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch
auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder
zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638,
Abs. 2 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, soweit diese
Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrages für den Reisenden kein Interesse
haben. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages
notwendigen Maßnahmen zu treffen, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst,
den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten fallen dem Reiseveranstalter zur
Last.
Gepäckverlust und Gepäckverspätung:
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter
dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen
ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist
bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung,
zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung
von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters
anzuzeigen.
Ausschluss von Ansprüchen:
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise
geltend zu machen. Die Geltendmachung kann Frist wahrend nur gegenüber IKARUS
TOURS erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies
gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen
bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen (s. Gepäckverlust und
Gepäckverspätung). Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen
bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
Verjährung:
Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies
gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen
Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände:
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen,
hoheitsrechtliche Anordnungen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von den Parteien jeweils hälftig zu tragen, im übrigen fallen die Mehrkosten
dem Reiseteilnehmer zur Last. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes in Berlin erhalten
Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de oder per Telefon unter 030-5000-2000.
Pass -, Visa -, Zoll-, Devisen - und Gesundheitsvorschriften:
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch
eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt
sind. Ein gültiger Reisepass ist für alle hier vorgestellten Zielländer notwendig.
Für viele Zielländer ist ein Touristenvisum vorgeschrieben. Über die Einzelheiten
der Visaeinholung sowie über die jeweils zutreffenden Impfbestimmungen, die sich
auch kurzfristig ändern können, informieren wir Sie rechtzeitig vor Reiseantritt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Ihnen in Bezug auf die Impfbestimmungen
nur Hinweise geben dürfen, dass Sie sich außerdem rechtzeitig von Ihrem Arzt beraten
lassen, auch in Hinsicht etwaiger Impfunverträglichkeiten.
Versicherungen:
Die in unseren Katalogen und im Internet vorgestellten Touren verfügen über keine
bereits im Reisepreis enthaltenen Reiseversicherungsleistungen. Ausdrücklich empfehlen
wir daher, eine Reiserücktrittskosten- (ab € 12,-) und eine Reiseschutzversicherung
(Gepäck-, Auslandskranken- und Soforthilfe-Versicherung ab € 17,-) optional abzuschließen.
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung (Vers. Ausweis Teil A) kann mit einem
Selbstbehalt von 10 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,- je Person,
oder auch ohne Selbstbehalt optional hinzu gebucht werden. Gegen einen geringen
Mehrpreis kann auch eine Reiseabbruch-Versicherung (Vers. Ausweis Teil B) hinzu
gebucht werden, die u.a. den anteiligen Reisepreis im Falle eines Reiseabbruchs
nach Reisebeginn erstattet. Gerne beraten wir Sie über diese Versicherungen und
die entsprechenden Prämien. Wir verweisen besonders auf unser Versicherungsangebot.
Bei allen Reisen ist eine Insolvenzschutz-Versicherung im Reisepreis eingeschlossen.
Den hierfür erforderlichen Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Allgemeines:
Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand der Drucklegung (12.09.2011).
Die angebotenen Preise sind für Abflüge/Tourbeginn bis 31.12.2012 gültig.
Gerichtsstand:
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand
für Reisen der IKARUS TOURS GmbH ist Königstein/Ts. Für Klagen des Reiseveranstalters
gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die
Klagerichtet sich gegen Vollkaufl eute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Veranstalter:
IKARUS TOURS GmbH
Am Kaltenborn 49-51
61462 Königstein
Deutschland
Stand: 12.09.2011
AGB drucken
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