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zurück AGBs des Studienreisen und Rundreisen Veranstalters Attika Reisen GmbH & Co. KG zu den Reisen von Attika Reisen GmbH & Co. KG Sehr geehrter Gast,
bitte beachten Sie nachstehende Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen und Attika Reisen regeln.
1. Reiseanmeldung und Reisebestätigung
Der Reisevertrag kommt durch Ihre Reiseanmeldung und unsere schriftliche Reisebestätigung
zustande. Anmeldung und Bestätigung können dem von Ihnen ausgewählten Reisebüro
erklärt werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder
wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende,
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat. Sie sind an Ihre Reiseanmeldung bzw. Reiseanfrage grundsätzlich 10 Tage gebunden,
wenn nicht ausnahmsweise in der Anmeldung eine unverzügliche Erklärung über die
Annahme des Angebots ausdrücklich gefordert ist. Für diesen Fall verkürzt sich
die Bindungsfrist auf 4 Tage.
Die schriftliche Reisebestätigung enthält alle für die Reise wichtigen Angaben,
z.B. Art der Unterbringung, Zusatzprogramme und Preis. Abweichungen des Inhalts
der Reisebestätigung von der Reiseanmeldung sind unverzüglich zu rügen. Ansprüche
wegen solcher Abweichungen sind ausgeschlossen, wenn bis zum Reiseantritt keine
Rüge erfolgt ist.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, zuzüglich
der Prämie für eine eventuell mitgebuchte Reiserücktrittskosten-Versicherung fällig.
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins
im Sinne von § 651k III BGB erfolgen. Weitere Zahlungen auf den Reisepreis werden
zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder
Zugang der Reiseunterlagen fällig, üblicherweise jedoch 14 Tage vor Reiseantritt,
sofern die Reise nicht mehr aus den in Abs. 4 genannten Gründen abgesagt werden
kann. Sollte der Reisepreis nicht fristgerecht in voller Höhe bezahlt werden,
berechtigt uns dies nach Fristsetzung zur Ablehnung der Leistung und zur Berechnung
von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Abs. 5.3.1.
bzw. Abs. 5.3.2.. Wir weisen bezüglich der angesetzten Prozentsätze und Preise
darauf hin, dass Ihnen jederzeit die Möglichkeit offen steht nachzuweisen, dass
Attika Reisen kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist
als angesetzt. Kurzfristige Buchungen, weniger als 14 Tage vor Reiseantritt, müssen
schriftlich erfolgen, wobei der gesamte Reisepreis sofort fällig ist.
Bürgschaft für Reisepreiszahlungen durch:
Zurich Gruppe Deutschland
– Kautionsversicherung –
Vertrag Nr. 704.000.497.670
Solmsstraße 27–37
60252 Frankfurt am Main
3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
im jeweiligen Katalog und den Hinweisen im Preisteil. Sonderabgaben, die an Flughäfen
für die Sicherheitsprüfung erhoben werden, sind bereits im Reisepreis enthalten.
4. Leistungs- und Preisänderungen, Kündigung, Rücktritt durch Attika Reisen
Attika Reisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die
betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern, sofern zwischen
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Attika Reisen den Reisepreis nach Maßgabe
der folgenden Berechnung erhöhen:
1. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Attika Reisen vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
2. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz kann Attika Reisen vom Reisenden verlangen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird Attika Reisen den
Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis
setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen
um mehr als fünf Prozent oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
Attika Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis dem Reisenden
aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach
der Erklärung von Attika Reisen über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung
Attika Reisen gegenüber geltend zu machen. Leistungsänderungen durch den Veranstalter
sind nur möglich insofern sie für den Reisenden zumutbar sind.
Attika Reisen behält sich eine Preisanpassung vor, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospekts verfügbar ist. Attika Reisen kann den Vertrag kündigen, wenn die Reise wegen nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Dies kann
beispielsweise beruhen auf hoheitlichen Anordnungen, wie Requirierung von Schiffen,
Flugzeugen und Autos, sowie auf Krisen, Streiks, Naturkatastrophen (Sturm, Überschwemmungen
etc.), Unruhen, Epidemien, Mobilmachung, Zerstörung von Unterkünften und technischen
Katastrophen. Erfolgt die Kündigung aus einem dieser Gründe, erstattet Attika
Reisen den Reisepreis abzüglich einer Entschädigung für die bereits erbrachten
und ggf. zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen. Die Mehrkosten
einer Rückbeförderung tragen Attika Reisen und der Reisende je zur Hälfte. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. Ist der Reisevertrag mit
einer Mindestteilnehmerzahl angeboten worden, ist Attika Reisen berechtigt von
dem Reisevertrag bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis zu 2 Wochen
vor Reisebeginn zurückzutreten. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert
bzw. spätestens jedoch zwei Wochen vor Reisebeginn.
Bitte beachten Sie, dass die im Katalog und Preisteil ausgewiesenen Flugtage
und Flugzeiten nicht Bestandteile des Reisevertrages sind. Diese entsprechen dem
Stand der Drucklegung des Kataloges im November 2010 und sind daher unverbindlich.
Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Wir machen in diesem Zusammenhang
darauf aufmerksam, dass An- bzw. Abreisetage nicht als Erholungstage angesehen
werden dürfen.
5. Rücktritt, Umbuchungen, Namensänderungen, Nichtantritt
5.1.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In eigenem Interesse
und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir den Rücktritt schriftlich
zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung
bei Attika Reisen.
5.2.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, z.B. wegen
verpasster Anschlussflüge, kann Attika Reisen angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und die Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes
werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
von uns berücksichtigt.
5.3.
Attika Reisen behält sich vor, die Entschädigung konkret oder nach folgender
Pauschalierung zu berechnen. Die Höhe der Prozentsätze richtet sich nach dem Reisepreis
und Zeitpunkt des Einganges der Rücktrittserklärung. In der Regel belaufen sich
die Prozentsätze, die wir pro Reiseteilnehmer verlangen, wie im Folgenden dargestellt.
Wir weisen bezüglich der angesetzten Prozentsätze und Preise darauf hin, dass
Ihnen jederzeit die Möglichkeit offen steht nachzuweisen, dass Attika Reisen kein
oder nur ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist als angesetzt.
5.3.1. bei Pauschalreisen (mit Flug):
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 55%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn
75%
Für Flugreisen gelten folgende gesonderte Stornobedingungen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 75%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100%
Für Flugreisen mit Linienfluggesellschaften gelten gesonderte Stornobedingungen.
5.3.2. bei Selbstanreise
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%, mindestens jedoch € 50 p.P. ab dem 29. Tag vor
Reisebeginn gelten die gleichen Bedingungen wie bei Flugreisen (siehe 5.3.1.).
5.3.3. Bei Ferienwohnungen und Villen sind die Stornostaffeln der einzelnen Häuser individuell und können auf Verlangen
bei Attika Reisen angefordert werden.
5.4.
Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Reisedokumente (Flugscheine, Hotelgutscheine
usw.) zurückzugeben, da sonst der volle Reisepreis berechnet werden muss. Rückerstattungen
sind lediglich bei Attika Reisen möglich.
5.5.
Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchungen z.B. des Reisetermins, des Reisezieles,
der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen besteht nicht. Wird auf Wunsch
des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Attika Reisen bis 30 Tage
vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von Euro 15 p.P. verlangen. Kurzfristige
Umbuchungen auf Wunsch des Kunden ab dem 29. Tag vor Reisebeginn können, sofern
ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag
gemäß Ziffer 5.1. bis 5.4. der Reisebedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. In diesem Fall gelten die Stornobedingungen wie unter 5.3.1.
und 5.3.2. angegeben. Wir weisen bezüglich der angesetzten Prozentsätze und Preise
darauf hin, dass Ihnen jederzeit die Möglichkeit offen steht nachzuweisen, dass
Attika Reisen kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist
als angesetzt. Reisen bei denen die Buchung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn
erfolgt ist und Reisen mit reduzierten Preisen (Sonderangebote) können ebenfalls
nur nach Rücktritt des Kunden und gleichzeitiger Neuanmeldung umgebucht werden.
Auch in diesem Fall gelten die Stornobedingungen wie unter 5.3.1. und 5.3.2. angegeben.
5.6.
Namensänderungen bzw. Nennungen von Ersatzpersonen sind bis 30 Tage vor Reiseantritt
kostenlos. Ab dem 29. Tag erheben wir eine Gebühr in Höhe von Euro 15 p.P. pro
Namensänderung. Bei Linienflügen müssen Namensänderungen bei der Fluggesellschaft
angefragt und gemäß den Bedingungen der Linienfluggesellschaft berechnet werden.
Teilnehmer und Ersatzpersonen haften als Gesamtschuldner. Wir können dem Wechsel
der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen
in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel-
oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurückgetretenen
Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern, oder,
wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.7.
Reiseteilnehmer, die Nurflug gebucht haben oder im Zielgebiet die Reiseleitung
oder eine über Attika Reisen gebuchte Unterkunft nicht beanspruchen, sind verpflichtet,
sich zwei Tage vor dem Rückflug von der örtlichen Reiseleitung oder der Fluggesellschaft
den Rückflugzeitpunkt bestätigen zu lassen.
5.8.
Bei Umbuchungen von Flügen im Zielgebiet (bei der Attika Reiseleitung) wird –
soweit Flugplätze vorhanden sind – eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25 berechnet.
Je nach Verfügbarkeit kann sich der Reisepreis aufgrund der Umbuchung erhöhen.
Es besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung vor Ort.
5.9.
Für Gruppen gelten gesonderte Bedingungen. Diese werden mit der Reisebestätigung
ausgehändigt.
5.10.
Tickethinterlegungen sind generell möglich. Für Tickethinterlegung wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 20 p.P. berechnet.
6. Haftung und Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters
Als vertragliche Luftfrachtführer und Seefrachtführer haftet Attika Reisen neben
dem ausführenden Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit dem Montrealer Übereinkommen und nach der Athener Konvention
von 1974 für die Beförderung von Passagieren auf See und deren Gepäck nach dem
griechischen Seerecht, etc.. Dies gilt auch für die Festlegung der Haftungshöchstgrenzen.
Schadensersatzansprüche können nur bei Verschulden des ausführenden Luftfrachtführers geltend gemacht werden. Bei Verspätungen und damit zusammenhängenden Schäden bestehen Ansprüche gegen Attika Reisen nur dann, wenn zugesicherte Eigenschaften nicht vorhanden oder Wert oder Tauglichkeit der Gesamtreise aufgehoben oder gemindert sind. Dies liegt dann nicht vor, wenn bei An- oder Abreise selbst lästige, aber zumutbare Verzögerungen eintreten, auf die Attika Reisen keinen Einfluss nehmen kann. In den Fällen, in denen Attika Reisen Fremdleistungen vermittelt, z. B. bei Ausflügen, Sportprogrammen, Sportveranstaltungen u. ä. haftet Attika Reisen nicht für Störungen dieser Leistungen. Die vertragliche Haftung von Attika Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den dreifachen Reisepreis soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung von Attika Reisen für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungssummer gilt jeweils je Kunde und Reise. Ansprüche auf Rückerstattung bei Minderung und vertragliche Schadensersatzansprüche verjähren in zwei Jahren. Außervertragliche Schadensersatzansprüche, die auf den Ersatz von Sachschäden gerichtet sind und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, verjähren in zwei Jahren. Verjährungsbeginn ist die vertraglich vorgesehene Beendigung der Reise. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Attika Reisen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Attika Reisen beruhen. 7. Identität des Luftfahrtunternehmens
Attika Reisen unterrichtet die Fluggäste über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens. Dies bezieht sich auch ausdrücklich auf Fälle in welchen
sich das Luftfahrtunternehmen kurzfristig ändert.
8. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Attika Reisen informiert über die wesentlichen Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
für deutsche Staatsbürger. Attika Reisen haftet für eine schuldhaft falsche Mitteilung.
Für die Einhaltung der zutreffend mitgeteilten Bestimmungen ist der Reisende selbst
verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden. Reisende, die nicht über einen deutschen Reisepass verfügen, sollten sich im eigenen Interesse bei dem jeweiligen zuständigen Konsulat des Reiselandes informieren. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. 9. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen
des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend,
es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach
Abschluss ihres Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben, oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters
maßgebend.
Hinweise:
1. Wir bitten zu berücksichtigen, dass Sonderwünsche, die über den Inhalt unseres
Kataloges hinausgehen, vom Reisebüro erst nach Rücksprache mit uns bestätigt werden
können.
2. Wir empfehlen Ihnen im eigenen Interesse den Abschluss des Attika-Reiseschutz-Paket-Plus.
Sofern Sie diesen Komplettschutz nicht wünschen, empfehlen wir den Abschluss einer
Reiserücktritts-Versicherung. Sie erhalten diese Versicherungen bei Attika Reisen
oder in Ihrem Reisebüro.
3. Wertgegenstände und Medikamente bitten wir im Handgepäck zu verwahren, da die
Haftung beim Transport beschränkt ist.
4. EU-Handgepäck-Neuregelung: Die neuen Vorschriften für das Handgepäck von Fluggästen
traten am Montag, dem 6. November 2006 in Kraft. Die Richtlinien der EU entsprechen
weitgehend den Vorgaben der US-Behörden, die seit Ende September 2006 für alle
Flüge in die und aus den USA bestehen. Nach den neuen einheitlichen Regelungen
ist die Mitnahme von Flüssigkeiten, Gels und Cremes auf 100 ml pro Behältnis beschränkt.
Diese müssen in einem verschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen
von maximal einem Liter verstaut werden und an der Sicherheitskontrolle separat
vorgezeigt werden. Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden.
Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord
benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese
Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Passagiere
können aber Alkohol, Parfüms und andere Flüssigkeiten nach der Sicherheitskontrolle
an den Gates und im Flugzeug kaufen. Das gilt allerdings nicht für Flüge in die
USA. Dort gelten die strengeren Vorschriften. Die Regeln gelten für alle Flüge
mit Abflugflughafen innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, von Norwegen
und Island sowie auf allen Flügen aus den USA und Kanada.
5. Trotz unseres Bemühens können wir leider nicht ausschließen, dass im Einzelfall
bei der Durchführung der Reise Probleme auftreten. In diesem Fall weisen wir darauf
hin, dass der Reisende verpflichtet ist, seine Beanstandungen unverzüglich der
örtlichen Attika-Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Sie sollten
sich von der Reiseleitung den Empfang Ihrer Mängelbehauptung bestätigen lassen.
Die örtliche Reiseleitung ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen in rechtlicher
und tatsächlicher Hinsicht berechtigt.
6. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer
den Vertrag kündigen. Eine Kündigung ist jedoch erst dann zulässig, wenn Attika
Reisen innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist keine
Abhilfe leistet. Eine Kündigung ohne Frist ist nur zulässig, wenn Abhilfe unmöglich
ist oder verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.
7. Sollten während der Laufzeit des Kataloges Gesetzesänderungen auch eine Änderung
unserer „Allgemeinen Reisebedingungen“ in einzelnen Punkten erforderlich machen,
werden wir diese neuen Bedingungen unseren Verträgen, die ab dem Zeitpunkt des
Inkrafttretens der neuen Bestimmungen geschlossen werden, zugrunde legen. Sie
erhalten die neuen Bedingungen in Ihrem Reisebüro ausgehändigt, auf jeden Fall
rechtzeitig vor Vertragsschluss.
8. Stand November 2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fährleistungen
Allgemeines
Soweit über Attika Reisen ausschließlich eine Fährleistung gebucht wird, wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Attika Reisen nur Partner eines Vermittlungsvertrages
ist. Auch insoweit ist die Haftung von Attika Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, begrenzt auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Es gelten dann die allgemeinen Bedingungen
und Informationen bzw. die Beförderungsbedingungen der Superfast Ferries bzw.
Minoan Lines, welche Sie auf Wunsch direkt bei Attika Reisen oder in Ihrem Reisebüro
erhalten. Superfast Ferries bzw. Minoan Lines haftet gemäß der Athener Übereinkunft
von 1974 und dem griechischen Seerecht, welche Haftungsobergrenzen im Schadensfall
vorsehen. Wird eine Fährleistung in Zusammenhang mit einer Hotelbuchung bei Attika
Reisen gebucht, gelten die nachfolgenden besonderen Bedingungen, sowie die abgedruckten
allgemeinen Bedingungen von Attika Reisen.
Einschiffung
Passagiere mit bestätigter Buchung werden gebeten, sich spätestens 2,5 Stunden
vor der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit am Einschiffungspunkt einzufinden. Mit Campingmobilen
bzw. Wohnwagen reisende Passagiere werden gebeten, sich 3 Stunden vor der Abfahrtszeit
einzufinden. Der Check-In endet 20 Minuten vor Abfahrt des Schiffes. Bei Nichteinhaltung
dieser Fristen durch den Passagier behält sich der Reiseveranstalter bzw. die
Reederei das Recht vor, die bestehende Reservierung zu stornieren und stattdessen
andere Passagiere zu befördern. Ein Verlust des Beförderungsanspruchs zu einem
späteren Zeitpunkt im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten ist damit nicht verbunden.
Der Reiseveranstalter bzw. die Reederei haften dem Reisenden nicht für Schäden
oder Aufwendungen, welche daraus entstehen, dass der Reisende diese Bestimmungen
nicht einhält. Alle Passagiere müssen einen gültigen Pass oder Personalausweis
mit sich führen.
Tickets mit offenem Reisedatum
Besitzer von Tickets mit offenem Reisedatum müssen den Tag ihres Reiseantritts
rechtzeitig im voraus einer der autorisierten Vertretungen von Superfast Ferries
bzw. Minoan Lines mitteilen. Der Preis für die Rückfahrt hängt vom Reisezeitraum
ab, und etwaige Unterschiede zwischen der im voraus bezahlten Summe und dem tatsächlichen
Preis sind vom Fahrgast am Abfahrtshafen zu begleichen. Falls keine Plätze am
gewünschten Datum verfügbar sind, wird das Unternehmen eine Ersatzreise zu einem
anderen Datum anbieten, wenn es dazu in der Lage ist. Andernfalls behält sich
Attika Reisen die Absage der Reise vor. Eine volle Entschädigung kann in diesem
Fall nur von der Buchungsstelle, bei der die Reise gebucht wurde und unter Zustimmung
des Unternehmens geleistet werden.
Stornierungen
Sollte eine Pauschalreise, d.h. die Fährpassage in Kombination mit einem Hotelaufenthalt
in Griechenland storniert werden, so belaufen sich die Prozentsätze, die Attika
Reisen pro Reiseteilnehmer verlangt, wie im Folgenden dargestellt. Wir weisen
bezüglich der angesetzten Prozentsätze und Preise darauf hin, dass Ihnen jederzeit
die Möglichkeit offen steht nachzuweisen, dass Attika Reisen kein oder nur ein
geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist als angesetzt.
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 55%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn
75%
Maßgeblich zur Festlegung der Prozentsätze ist der Zeitpunkt des Eingangs der
Rücktrittserklärung durch den Kunden. Attika Reisen empfiehlt den Abschluss einer
Reiserücktritts-Versicherung. Rückerstattungen sind lediglich bei Attika Reisen
möglich.
Stornobedingungen „Nur-Fähre"
(Superfast Ferries und Minoan Lines)
ab dem Zeitpunkt der Ticketausstellung bis 30 Tage vor Abreise 10%
ab 29. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 25%
ab 6. Tag bis 24 Std. vor Reiseantritt 50%
weniger als 24 Stunden 100%
Bei den Hafenagenturen sind lediglich Stornierungen, nicht jedoch eine Rückerstattung
möglich. Für den „Super saver“-Tarif gelten gesonderte Stornobedingungen. Diese
erhalten Sie auf Anfrage.
Umbuchungen
Die Bedingungen für die Umbuchung einer Pauschalreise, d.h. die Fährpassage in
Kombination mit einem Hotelaufenthalt in Griechenland finden Sie in den Allgemeinen
Reisebedingungen unter den Punkten 5.5., 5.6. und 5.8. Vor Ort können Sie Ihren
Hotelaufenthalt nach Rücksprache mit unserer Reiseleitung im Rahmen der Kapazitäten
des Hotels gegen eine Gebühr von € 15 pro Person verlängern lassen. Die dann nötig
werdende Umbuchung mit der Fähre erledigen Sie bitte selbst bei der jeweiligen
Hafenagentur oder bei der Reederei direkt. Entstehende Umbuchungsgebühren der
Reederei gehen dabei zu Ihren Lasten.
Verlust von Tickets
Beim Verlust von Tickets ist umgehend Attika Reisen oder die Reederei zu verständigen.
Durch den Verlust von Tickets entstehende zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des
Reisenden.
Wichtiger Hinweis: Bei der Einschiffung müssen die Passagiere ihre Eigentumsrechte für die Tickets
durch Ihren Personalausweis oder Reisepass nachweisen.
Gültigkeit der Tickets
Tickets der Superfast Ferries und Minoan Lines gelten 1 Jahr ab Ausstellung und
nur für die auf dem Ticket angegebene Strecke. Attika Reisen ist berechtigt, den
gesamten Gegenwert des Tickets zurückzubehalten, sollte der Passagier seine Reise
an einem Hafen unterbrechen, außer wenn dies wegen höherer Gewalt erfolgt. Etwaige
Änderungen sind bei Attika Reisen zu beantragen. Rückerstattungen auf den Ticketpreis
müssen innerhalb von 3 Monaten bei der Buchungsstelle eingereicht werden.
Nützliche Informationen
Personenschäden
Bei Unfällen bei der Beförderung auf Fähren haftet Attika Reisen im Fall von
Tod oder Personenschäden bei Passagieren beschränkt nach § 664 HGB und den dazu
als Anlage beigefügten Bestimmungen.
Beschädigung oder Verlust von Gepäck oder Fahrzeugen
Weder Attika Reisen noch die Reederei haften für den Verlust von Geld oder Wertgegenständen,
es sei denn diese Gegenstände sind zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt worden.
Geld oder Wertgegenstände können an der Rezeption des Schiffes zur Aufbewahrung
abgegeben werden. Gepäckstücke können im Fahrzeug, in den Gepäckräumen oder in
den Kabinen aufbewahrt werden. Attika Reisen empfiehlt den Abschluss einer Gepäck-
bzw. Fährversicherung. Alle Gepäckstücke sollten mit Namen und dem Abfahrtsdatum
versehen sein. Attika Reisen bzw. die Reederei beschränken die Haftung für den
Verlust von hinterlegtem Geld oder Wertgegenständen, den Verlust oder die Beschädigung
von Gepäck oder Fahrzeugen gemäß der Athener Übereinkunft von 1974.
Fahrplan und Preise
Kurzfristige Änderungen im Fahrplan der Superfast Ferries und Minoan Lines sind
jederzeit möglich. Eine Rückbestätigung der Abfahrtszeiten für die Rückfahrt sollte
vor Ort telefonisch beim jeweiligen Hafenagenten vorgenommen werden. Weder Attika
Reisen noch die Reederei haften für eventuelle Verspätungen und Folgeschäden verursacht
durch widrige Wetterverhältnisse bzw. Wartezeiten bei den italienischen und/oder
griechischen Hafenbehörden.
Veranstalter:
Attika Reisen GmbH & Co. KG
Sonnenstr. 3
80331 München
Stand: November 2010
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