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zurück AGBs des Studienreisen und Rundreisen Veranstalters Lernidee Erlebnisreisen GmbH zu den Reisen von Lernidee Erlebnisreisen GmbH Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Reisen der Lernidee Erlebnisreisen
GmbH gegenüber Endverbrauchern („Anmelder, Reisender“).
1. Anmeldung zur Reise, Reisebestätigung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Lernidee Erlebnisreisen GmbH („Lernidee“)
den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der
Hinweise und Informationen im Prospekt und dieser Allgemeinen Reisebedingungen
verbindlich an. Mit der Annahme durch Lernidee, die keiner besonderen Form bedarf,
kommt der Reisevertrag zustande. Über den Vertragsabschluss informiert Lernidee
den Kunden mit der schriftliche Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von Lernidee vor. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dieses
neue Angebot innerhalb von 10 Tagen durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung
(z.B. Leistung einer Zahlung) annimmt. Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen
von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen,
sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
2. Bezahlung, Verschicken von Reisedokumenten
2.1
Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins ist eine
Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Der gesamte Restpreis muss
10 Tage vor Reiseantritt vollständig bei Lernidee eingegangen sein, wenn feststeht,
dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7.1 abgesagt
werden kann. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an Lernidee geleistet
werden. Zahlungen per Scheck werden nur akzeptiert, wenn der Scheck so frühzeitig
bei Lernidee eingeht (empfohlen: 5 Tage vor Fälligkeit), dass er nach Vorlage
bei der Bank rechtzeitig zum Fälligkeitszeitpunkt dem Konto von Lernidee gutgeschrieben
werden kann. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist deren Gutschrift
bei Lernidee.
2.2
Der Kunde hat Lernidee zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen
nicht in dem von Lernidee mitgeteilten Zeitraum erhält.
3. Reiseformalitäten, Pass- und Visumerfordernisse, Verantwortlichkeit des Reisenden
3.1
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften wie Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst
verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, es sei denn, Lernidee hat ihr obliegende Hinweispflichten
verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Lernidee informiert Bürger eines Staates
der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse sowie
gesundheitspolizeiliche Vorschriften (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen
und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Von den Konsulatdienststellen
erhobene Gebühren für die Bearbeitung der Visa-Anträge sind im Pauschalpreis nicht
enthalten. Die im Katalog angegebenen Gebühren für Visa-Anträge gelten für deutsche
Teilnehmer. Gebührensätze für Staatsangehörige anderer Länder können auf Anfrage
mitgeteilt werden.
3.2
Der Reisende ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen
Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis
für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Lernidee haftet nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, es sei denn, Lernidee hat gegen eigene Pflichten verstoßen
und selbst die Verzögerung zu vertreten.
4. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Preisänderungen vor Vertragsschluss
Art und Umfang der vertraglichen Leistung ergeben sich aus der Programm- und
Leistungsbeschreibung im Prospekt in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung
für den Kunden. Lernidee behält sich gem. § 4 Abs. 2 BGB-InfoVO ausdrücklich vor,
vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der
Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren,
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach
Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält Lernidee sich vor,
den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte
und im Prospekt ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente
nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor der Buchung
auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen.
5. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss, Rechte des Kunden
5.1
Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen,
die von Lernidee nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Der Kunde ist über wesentliche Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren.
5.2
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der
nachträglich eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der
Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem
Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den
Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten
Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der
Kunde hiervon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem
20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
5.3
Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise
zu verlangen, wenn Lernidee in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot
anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Lernidee
über die Änderungen dieser gegenüber geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn, Stornierungsentschädigung
6.1
Der Kunde kann von einer bestätigten Reise bis zum Reisebeginn zurücktreten.
Tritt er von der Reise zurück, so kann Lernidee eine Entschädigung für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bemisst
sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Lernidee gewöhnlich ersparten
Aufwendungen sowie dessen, was Lernidee durch gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Lernidee kann diesen Anspruch nach
ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Lernidee kann eine pauschalierte
Entschädigung wie folgt verlangen:
A) Einzelbuchung auf Gruppenreisen (Katalogreisen), Individualreisen:
Rücktritt bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
Vom 89. bis zum 65. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
Vom 64. bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
Vom 30. bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
Ab 10. Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
B) Sonderzugreisen und Gruppenreisen auf eigens gecharterten Schiffen
Rücktritt bis zum 92. Tag vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises
Vom 91. bis zum 42. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
Vom 41. bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
Ab 10. Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
6.2
Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass Lernidee ein Schaden überhaupt
nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der genannten Pauschalen entstanden
ist.
6.3
Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter
in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Lernidee kann dem Eintritt
des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Im Falle des Eintritts haften der Dritte und der Kunde als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7.1
Lernidee kann bis 14 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt ausdrücklich
genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung
dem Reisenden vor dem Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der
Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Tritt Lernidee
zurück, so werden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen dem Kunden umgehend
erstattet.
7.2
Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Frist zur Zahlung
nicht bezahlt, kann Lernidee vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten
belasten, die sich an Ziffer 6.1 orientieren.
7.3
Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter
nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung
des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer
Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst vertragswidrig, kann Lernidee
ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Lernidee den
Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf.
Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten
für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
8. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Lernidee als
auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz
(§ 651j BGB, § 651e Abs. 3 BGB). Danach kann Lernidee für erbrachte oder noch
zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Lernidee
ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der
Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen
fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
9. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
9.1
Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder
Lernidee anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen.
Lernidee kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Lernidee kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass Lernidee eine gleich- oder höherwertige
Ersatzleistung erbringt.
9.2
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Lernidee
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag
kündigen. Der Bestimmung einer Frist vor der Kündigung bedarf es nur dann nicht,
wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Lernidee verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt
wird.
9.3
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10. Beschränkung der Haftung
10.1
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wurde oder soweit Lernidee für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen
den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter
bei Sachschäden nur bis zu einer Höhe von € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis
diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht
für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck
gegeben sind.
10.2
Lernidee haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Führungen, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Sonderveranstaltungen,
fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung
und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners
als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden
erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Lernidee sind. Lernidee haftet
jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen
während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann,
wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-
oder Organisationspflichten der Lernidee ursächlich geworden ist.
11. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung
11.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber
Lernidee geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert
worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen
sind unabhängig davon nach internationalen Abkommen binnen 7 Tage bei Gepäckverlust
und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen.
Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck
der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen.
11.2
Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei
Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters,
seines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Die
Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden
unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11.3
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.
12. Informationspflichten zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Lernidee verpflichtet sich, den Kunden – entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung
von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens – über
die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten
Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaft/en noch nicht
fest, so ist Lernidee verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften
zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden und sicherstellen,
dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen.
Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Lernidee muss den
Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte
einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel
unterrichtet wird. Die Schwarze Liste der Fluggesellschaften ist auf der Internetseite
http://air-ban.europa.eu und auf der Internetseite von Lernidee abrufbar unter http://www.lernidee.de/schwarze_liste_fluggesellschaften.pdf.
13. Rechtswahl, Gerichtsstand, Datenschutz, Schlussbestimmungen
13.1
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Lernidee
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann an
seinem Sitz verklagt werden. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person
des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
13.2
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Lernidee zur Verfügung stellt, werden
elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung
oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich
ist. Lernidee hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.
13.3
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des ganzen Vertrages zur Folge.
Veranstalter:
Lernidee Erlebnisreisen GmbH
Eisenacher Straße 11
10777 Berlin
Stand: 2011
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