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zurück AGBs des Studienreisen und Rundreisen Veranstalters Kleemann Irland Reisen Limited zu den Reisen von Kleemann Irland Reisen Limited 1. Der Abschluss des Reisevertrages (Angebot, Auftrag, Bestätigung)
1.1
Der Reisevertrag (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) soll schriftlich abgeschlossen
werden, sowie sämtliche Abreden, Neben-abreden und Sonderwünsche sollen schriftlich
erfaßt werden.
1.2
Weicht die Reisebestätigung von der in Auftrag gegebenen Reise ab, so liegt in
unserer Reisebestätigung ein neuer Vertrags-antrag vor, an den wir 20 Tage gebunden
sind und den der Auftraggeber durch die Rück-sendung der Reiseanmeldung innerhalb
dieser Frist annehmen kann.
2. Bezahlung
2.1
Anzahlung ¤100.– pro Person 40 Tage vor Abfahrt aus Deutschland. Diese Anzahlung
wird zurückerstattet falls die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
wird. Der vollständige Reisepreis muß spätestens 20 Tage vor Abreise aus Deutschland
ohne nochmalige Zahlungsaufforderung bei Kleemann Irland Reisen Limited eingegangen
sein.
3. Pflichten
Kleemann Irland Reisen Limited verpflichtet sich, die Reise zu organisieren und
die Rechte und Interessen des Kunden bei Vorbereitung der Durchführung und der
Abwicklung zu wahren. Die Leistungsbeschreibung der Hotels richtet sich nach den
jeweiligen landesüblichen Verhältnissen.
Kleemann Irland Reisen Limited haftet für die Richtigkeit eigener Prospekte sowie
für eine gewissenhafte Reisevorbereitung. Kleemann Irland Reisen Limited ist nicht
Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes (§§651 aBGB)
3.2 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinerseits das Erforderliche zu tun, um die
vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise zu ermöglichen.
Verletzt der Auftraggeber diese Pflichten, so ist er Kleemann Irland Reisen Limited
zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Ebenso hat der Auftraggeber
ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters oder der Person, derer er sich
zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, in gleichem Umfang zu vertreten
wie eigenes Verschulden.
4. Leistungen
4.1
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung sowie
den Reiseunterlagen (Reiseanmeldung bzw. Reisebestätigung). Mündliche Absprachen,
die im Gegensatz zu den Reisebedingungen und Leistungsbeschreibungen stehen, bedürfen
zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4.2
Prospekte (Hotels, Orte, Sehens-würdigkeiten etc.) haben lediglich unver-bindlichen
Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.
4.3
Maßgebend sind die mit der endgültigen Reisebestätigung mitgeteilten Leistungen
und Preise.
5. Leistungsänderungen
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach dem Vertrags-abschluß eintreten und die nicht von
Kleemann Irland Reisen Limited wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind
gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
6. Preisänderungen
Liegt der Reisetermin später als 4 Monate nach Vertragsabschluß ist Kleemann
Irland Reisen Limited berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn sie auf
Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und die nicht
vorhersehbar waren. Die Preiserhöhung muß sich im Rahmen der veränderten Umstände
halten. Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife, Gebühren oder Steuern
ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich. Erhöht sich der Reisepreis um
mehr als 10% ist der Auftraggeber berechtigt ohne Zahlung eines Entgeltes vom
Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muß unverzüglich schriftlich gegenüber Kleemann
Irland Reisen Limited erklärt werden.
7. Rücktritt bzw. Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber
7.1
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung
von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung
bei Kleemann Irland Reisen.
7.2
Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung
7.3
In folgenden Fällen werden die nachstehend genannten (pauschalierten) Stornogebühren
berechnet
bis 45 Tage vor Reiseantritt: kostenfreie Stornierung der kompletten Reise.
Danach können folgende Stornogebühren je angemeldeten Teilnehmer berechnet werden ab 44 Tage bis 21 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises ab 20 Tage bis 11 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises; ab 10 Tage bis 05 Tage vor Reisebeginn 70% des Reisepreises. Bei Rücktritt später als 4 Tage vor der Abreise können bis zu 90% Stornokosten
entsprechend den Bedingungen und Berechnungen der Leistungsgeber, unter Berücksichtigung
der Erstattung separater Aufwendungen, berechnet werden. Dem Kunden bleibt der
Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Bereits bestätigte Leistungen wie
Theaterkarten etc. werden in jedem Fall voll berechnet.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder
aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Kleemann Irland
Reisen Limited bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Die Verpflichtung entfällt wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt und Kündigung durch Kleemann Irland Reisen Limited
Kleemann Irland Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
9.1
Vor Reisebeginn kann Kleemann Irland Reisen von dem Vertrag zurücktreten, wenn
der Auftraggeber sich mit den Zahlungen in Verzug befindet. Ein Rücktritt von
Kleemann Irland Reisen ist auch dann möglich, wenn sich der Auftraggeber mit Zahlungen
aus weiteren Verträgen in Verzug befindet. Die Entschädigungsansprüche von Kleemann
Irland Reisen richten sich in jedem Fall nach Ziffer 7.
9.2 Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß
die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstal-ter
(Kleemann Irland Reisen Limited), so behält er den Anspruch auf den Reisepreis;
er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.
9.3
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird.
9.4. Bis 40 Tage vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den
Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese
Reise so gering ist, daß die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der
Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze,
bezogen auf die Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters
(Kleemann Irland Reisen Limited) besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden
Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die
zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Auftraggeber
ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund
abgesagt, so erhält der Auftraggeber den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück.
10. Kündigung infolge höherer Gewalt
10.1
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare
Umstände wie Krieg, inneren Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug
der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, naturbedingten Verzögerungen,
Havarien, Streik, Zerstörung von Unterkünften oder Ereignisse ähnlicher Art berechtigen
beide Teile zur Kündigung und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
10.2
Im Falle der Kündigung kann Kleemann Irland Reisen Limited für erbrachte oder
noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 des Bürgerlichen Gesetzbuches
zu bemessende Entschädigung verlangen.
11. Gewährleistung und Abhilfe
i) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß so kann der Auftraggeber Abhilfe
verlangen. Kleemann Irland Reisen Limited kann die Abhilfe verweigern, sofern
diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der
Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
ii) Der Auftraggeber kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er
den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder - falls ein Reiseleiter nicht
erreichbar ist - bei Kleemann Irland Reisen Limited direkt anzeigt, soweit nicht
erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber Kleemann Irland Reisen
Limited unzumutbar machen. Gleichfalls sind Beanstandungen beim Leistungsträger
vorzutragen. Die Vertreter oder Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche
Ansprüche anzuerkennen, sie dürfen lediglich bestätigen, daß Sie Ihre Beanstandung
vorgetragen haben. Unterläßt der Auftraggeber schuldhaft die Mängelanzeige stehen
ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
iii) Ist die Reise mangelhaft und leistet Kleemann Irland Reisen Limited nicht innerhalb
der vom Auftraggeber bestimmten Frist Abhilfe, so kann der Auftraggeber auch selbst
Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung
bedarf es nicht, wenn Kleemann Irland Reisen Limited die Abhilfe verweigert oder
ein besonderes Interesse des Auftraggebers die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.
iv) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Auftraggeber
eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so kann
der Auftraggeber den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich,
wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch
ein besonderes Interesse des Auftraggebers gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend,
wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigen und Kleemann
Irland Reisen Limited erkennbaren Grund nicht zumutbar ist.
v) Bei berechtigter Kündigung kann Kleemann Irland Reisen Limited für erbrachte
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung
verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie
der Gesamtreisepreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
maßgeblich (vgl. § 471 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Das gilt nicht, sofern
die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisenden kein Interesse
haben. Kleemann Irland Reisen Limited hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen,
die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom
Reisevertrag mit umfaßt, so hat Kleemann Irland Reisen Limited auch für diese
zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.
vi) Beruht der Reisemangel auf einen Umstand, den Kleemann Irland Reisen Limited
zu vertreten hat, so kann der Reisende auch Schadenersatz verlangen.
12. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende / Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu
unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Die Ziffer 10 ist zu beachten.
13. Haftungsbeschränkung
13.1
Die vertragliche Haftung von Kleemann Irland Reisen Limited ist auf die Höhe
des Reisepreis beschränkt
13.2 soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird,
oder
13.3 wenn Kleemann Irland Reisen Limited für einen Auftraggeber entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.4.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche
Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Kleemann Irland
Reisen Limited gegenüber dem Auftraggeber auf diese Vorschrift berufen.
13.5
Kleemann Irland Reisen Limited haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel,
soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in
der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme
im Verlaufe der Reise. Unberührt bleiben Vermittlerpflichten.
13.6
Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt.
14. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
14.1
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und
wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Auftraggeber innerhalb eines Monats
nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Kleemann Irland Reisen
Limited geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend
gemacht werden, wenn der Auftraggeber eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden
nicht einhalten konnte.
14.2
Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher
Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten
nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
14.3
Macht der Auftraggeber nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb
eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis Kleemann Irland
Reisen Limited die Ansprüche schriftlich zurückweist.
15. Paß-, Visa-, Devisen, Zoll und Gesundheitsvorschriften
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Für alle Staatsangehörigen
außerhalb der Europäischen Union gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sollten
Einreisevorschriften einzelner Länder vom Auftraggeber nicht eingehalten werden,
oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Auftraggebers nicht rechtzeitig
erfüllt werden, so daß der Teilnehmer deshalb an der Reise verhindert ist, kann
Kleemann Irland Reisen Limited den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren
belasten.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Sonstiges
Die Änderungen der Fahrtstrecke oder des Programmes aus technischen oder anderen
Gründen bleiben vorbehalten. Alle Preise verstehen sich bei einer Beteiligung
von mindestens 25 Personen, sofern nicht anders angegeben. Mündliche Absprachen
sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Auskünfte aller Art erfolgen
nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Das postalische Risiko liegt beim Auftraggeber.
18. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Vollkaufleuten ausschließlich
der Sitz der Kleemann Irland Reisen Limited, Ratoath Road, Dunshaughlin, County
Meath, Irland.
Veranstalter:
Kleemann Irland Reisen Limited
Ratoath Road, Dunshaughlin
County Meath
Irland
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