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AGBs des Studienreisen und Rundreisen Veranstalters Kleemann Irland Reisen Limited

zu den Reisen von Kleemann Irland Reisen Limited
 
 
 
1. Der Abschluss des Reisevertrages (Angebot, Auftrag, Bestätigung)
 
 
1.1
 
Der Reisevertrag (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) soll schriftlich abgeschlossen werden, sowie sämtliche Abreden, Neben-abreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfaßt werden.
 
 
1.2
 
Weicht die Reisebestätigung von der in Auftrag gegebenen Reise ab, so liegt in unserer Reisebestätigung ein neuer Vertrags-antrag vor, an den wir 20 Tage gebunden sind und den der Auftraggeber durch die Rück-sendung der Reiseanmeldung innerhalb dieser Frist annehmen kann.
 
 
 
2. Bezahlung
 
 
2.1
 
Anzahlung ¤100.– pro Person 40 Tage vor Abfahrt aus Deutschland. Diese Anzahlung wird zurückerstattet falls die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der vollständige Reisepreis muß spätestens 20 Tage vor Abreise aus Deutschland ohne nochmalige Zahlungsaufforderung bei Kleemann Irland Reisen Limited eingegangen sein.
 
 
 
3. Pflichten
 
 
Kleemann Irland Reisen Limited verpflichtet sich, die Reise zu organisieren und die Rechte und Interessen des Kunden bei Vorbereitung der Durchführung und der Abwicklung zu wahren. Die Leistungsbeschreibung der Hotels richtet sich nach den jeweiligen landesüblichen Verhältnissen.
 
Kleemann Irland Reisen Limited haftet für die Richtigkeit eigener Prospekte sowie für eine gewissenhafte Reisevorbereitung. Kleemann Irland Reisen Limited ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes (§§651 aBGB)
 
 
3.2 Pflichten des Auftraggebers
 
Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinerseits das Erforderliche zu tun, um die vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise zu ermöglichen. Verletzt der Auftraggeber diese Pflichten, so ist er Kleemann Irland Reisen Limited zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Ebenso hat der Auftraggeber ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters oder der Person, derer er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
 
 
 
4. Leistungen
 
 
4.1
 
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung sowie den Reiseunterlagen (Reiseanmeldung bzw. Reisebestätigung). Mündliche Absprachen, die im Gegensatz zu den Reisebedingungen und Leistungsbeschreibungen stehen, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
 
4.2
 
Prospekte (Hotels, Orte, Sehens-würdigkeiten etc.) haben lediglich unver-bindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.
 
 
4.3
 
Maßgebend sind die mit der endgültigen Reisebestätigung mitgeteilten Leistungen und Preise.
 
 
 
5. Leistungsänderungen
 
 
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach dem Vertrags-abschluß eintreten und die nicht von Kleemann Irland Reisen Limited wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
 
 
 
6. Preisänderungen
 
 
Liegt der Reisetermin später als 4 Monate nach Vertragsabschluß ist Kleemann Irland Reisen Limited berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn sie auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und die nicht vorhersehbar waren. Die Preiserhöhung muß sich im Rahmen der veränderten Umstände halten. Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife, Gebühren oder Steuern ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 10% ist der Auftraggeber berechtigt ohne Zahlung eines Entgeltes vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muß unverzüglich schriftlich gegenüber Kleemann Irland Reisen Limited erklärt werden.
 
 
 
7. Rücktritt bzw. Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber
 
 
7.1
 
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei Kleemann Irland Reisen.
 
 
7.2
 
Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung
 
 
7.3
 
In folgenden Fällen werden die nachstehend genannten (pauschalierten) Stornogebühren berechnet
 
bis 45 Tage vor Reiseantritt: kostenfreie Stornierung der kompletten Reise.
Danach können folgende Stornogebühren je angemeldeten Teilnehmer berechnet werden
ab 44 Tage bis 21 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
ab 20 Tage bis 11 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises;
ab 10 Tage bis 05 Tage vor Reisebeginn 70% des Reisepreises.
 
Bei Rücktritt später als 4 Tage vor der Abreise können bis zu 90% Stornokosten entsprechend den Bedingungen und Berechnungen der Leistungsgeber, unter Berücksichtigung der Erstattung separater Aufwendungen, berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Bereits bestätigte Leistungen wie Theaterkarten etc. werden in jedem Fall voll berechnet.
 
 
 
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
 
 
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Kleemann Irland Reisen Limited bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
 
 
 
9. Rücktritt und Kündigung durch Kleemann Irland Reisen Limited
 
 
Kleemann Irland Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
 
 
9.1
 
Vor Reisebeginn kann Kleemann Irland Reisen von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber sich mit den Zahlungen in Verzug befindet. Ein Rücktritt von Kleemann Irland Reisen ist auch dann möglich, wenn sich der Auftraggeber mit Zahlungen aus weiteren Verträgen in Verzug befindet. Die Entschädigungsansprüche von Kleemann Irland Reisen richten sich in jedem Fall nach Ziffer 7.
 
 
9.2 Ohne Einhaltung einer Frist
 
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstal-ter (Kleemann Irland Reisen Limited), so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
 
 
9.3
 
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
 
 
9.4. Bis 40 Tage vor Reiseantritt
 
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters (Kleemann Irland Reisen Limited) besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Auftraggeber ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Auftraggeber den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
 
 
 
10. Kündigung infolge höherer Gewalt
 
 
10.1
 
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, inneren Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, naturbedingten Verzögerungen, Havarien, Streik, Zerstörung von Unterkünften oder Ereignisse ähnlicher Art berechtigen beide Teile zur Kündigung und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
 
 
10.2
 
Im Falle der Kündigung kann Kleemann Irland Reisen Limited für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bemessende Entschädigung verlangen.
 
 
 
11. Gewährleistung und Abhilfe
 
 
i) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß so kann der Auftraggeber Abhilfe verlangen. Kleemann Irland Reisen Limited kann die Abhilfe verweigern, sofern diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
 
ii) Der Auftraggeber kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder - falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist - bei Kleemann Irland Reisen Limited direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber Kleemann Irland Reisen Limited unzumutbar machen. Gleichfalls sind Beanstandungen beim Leistungsträger vorzutragen. Die Vertreter oder Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen, sie dürfen lediglich bestätigen, daß Sie Ihre Beanstandung vorgetragen haben. Unterläßt der Auftraggeber schuldhaft die Mängelanzeige stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
 
iii) Ist die Reise mangelhaft und leistet Kleemann Irland Reisen Limited nicht innerhalb der vom Auftraggeber bestimmten Frist Abhilfe, so kann der Auftraggeber auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn Kleemann Irland Reisen Limited die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Auftraggebers die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.
 
iv) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Auftraggeber den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Auftraggebers gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigen und Kleemann Irland Reisen Limited erkennbaren Grund nicht zumutbar ist.
 
v) Bei berechtigter Kündigung kann Kleemann Irland Reisen Limited für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtreisepreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 471 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisenden kein Interesse haben. Kleemann Irland Reisen Limited hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Reisevertrag mit umfaßt, so hat Kleemann Irland Reisen Limited auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.
 
vi) Beruht der Reisemangel auf einen Umstand, den Kleemann Irland Reisen Limited zu vertreten hat, so kann der Reisende auch Schadenersatz verlangen.
 
 
 
12. Mitwirkungspflicht des Reisenden
 
 
Der Reisende / Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Die Ziffer 10 ist zu beachten.
 
 
 
13. Haftungsbeschränkung
 
 
13.1
 
Die vertragliche Haftung von Kleemann Irland Reisen Limited ist auf die Höhe des Reisepreis beschränkt
 
 
13.2 soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird,
 
oder
 
13.3 wenn Kleemann Irland Reisen Limited für einen Auftraggeber entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
 
 
13.4.
 
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Kleemann Irland Reisen Limited gegenüber dem Auftraggeber auf diese Vorschrift berufen.
 
 
13.5
 
Kleemann Irland Reisen Limited haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlaufe der Reise. Unberührt bleiben Vermittlerpflichten.
 
 
13.6
 
Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt.
 
 
 
14. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
 
 
14.1
 
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Auftraggeber innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Kleemann Irland Reisen Limited geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
 
 
14.2
 
Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
 
 
14.3
 
Macht der Auftraggeber nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis Kleemann Irland Reisen Limited die Ansprüche schriftlich zurückweist.
 
 
 
15. Paß-, Visa-, Devisen, Zoll und Gesundheitsvorschriften
 
 
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Für alle Staatsangehörigen außerhalb der Europäischen Union gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Auftraggeber nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Auftraggebers nicht rechtzeitig erfüllt werden, so daß der Teilnehmer deshalb an der Reise verhindert ist, kann Kleemann Irland Reisen Limited den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
 
 
 
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
 
 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
 
 
 
17. Sonstiges
 
 
Die Änderungen der Fahrtstrecke oder des Programmes aus technischen oder anderen Gründen bleiben vorbehalten. Alle Preise verstehen sich bei einer Beteiligung von mindestens 25 Personen, sofern nicht anders angegeben. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Das postalische Risiko liegt beim Auftraggeber.
 
 
 
18. Gerichtsstand
 
 
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Vollkaufleuten ausschließlich der Sitz der Kleemann Irland Reisen Limited, Ratoath Road, Dunshaughlin, County Meath, Irland.
 
 
 
Veranstalter:
Kleemann Irland Reisen Limited
Ratoath Road, Dunshaughlin
County Meath
Irland
 
 
 

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