AGB KULTUR & KOMMUNIKATION
zurückReisen mit … KULTUR & KOMMUNIKATION bietet für alle Interessenten und Interessentinnen
Kultur- und Studienreisen an. Reiseangebote mit dem Vermerk FRAUEN ... KULTUR
... REISEN ... /Frauenkulturreisen sind Angebote ausschließlich für Frauen und
Frauengruppen.
Teilnehmerzahl
Eine Reise findet statt, wenn bis Anmeldeschluss die in der Reiseankündigung
angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Bei Gruppenanmeldungen sind gesonderte
Absprachen möglich.
Vertragsabschluss
Die ausführlichen Reiseunterlagen erhalten Sie auf Anfrage. Sie erklären Ihre
verbindliche Teilnahme mit der Rücksendung eines unterschriebenen Reisevertragsformulares
bis spätestens zum genannten Anmeldeschluss. Der Vertrag gilt als geschlossen,
wenn Ihre Anmeldung unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist von KULTUR &
KOMMUNIKATION mündlich oder schriftlich bestätigt wird.
Leistungen
KULTUR & KOMMUNIKATION plant und organisiert die Reisen. Wir kümmern uns
um eine sorgfältige inhaltliche Vorbereitung, die Auswahl der Hotels, der Veranstaltungen
und für die Betreuung vor Ort. Bindend sind die Reiseunterlagen und Detailprogramme,die
Sie für Ihre Anmeldung erhalten. Gerade die Auswahl der kulturellen Veranstaltungen
ist oft erst kurzfristig möglich, sodass für ein bestimmtes Theater-, Musik- oder
Kleinkunstangebot vorab keine Garantie erteilt werden kann. Fallen noch nach Vertragsabschluss
angekündigte Programmpunkte aus von KULTUR & KOMMUNIKATION nicht schuldhaft
verursachten Gründen aus, können wir dafür zwar nicht haften, werden uns aber
um einen möglichst angemessenen Ersatz bemühen. Kultur & Kommunikation bietet
außer dem Reisepreissicherungsschein keinen zusätzlichen Versicherungsschutz.
Wird bei einer mehrtägigen Fahrt für alle Teilnehmer/-innen eine Reiserücktrittsversicherung
abgeschlossen und ist diese im Reisepreis inbegriffen, ist dies ausdrücklich im
Prospekt angegeben. Für die Kranken- und Unfallversicherung ist jede(r) Teilnehmer/-in
selbst bzw. ihr persönlicher Versicherungsträger verantwortlich.
Bezahlung
Bei der Anmeldung zu einer mehrtägigen Fahrt wird mit Erhalt der Vertragsbestätigung
und des Reisepreissicherungsscheines eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises
fällig.
Die Zusendung eines Reisepreissicherungsscheines entfällt, wenn die Reise nicht
länger als 24 Stunden ohne Übernachtung dauert und der Reisepreis 75 EUR nicht
überschreitet. Der letzte Termin für die Zahlung der verbleibenden Reisekosten
liegt bei mehrtägigen Reisen 30 Tage vor Reiseantritt, bei eintägigen Reisen 14
Tage vor Reiseantritt. Nach Ablauf dieses Termins hat KULTUR & KOMMUNIKATION
die Möglichkeit, Mahngebühren sowie Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe von
5 % (bei einem Vertragsabschluss mit Kaufleuten 8 %) über dem jeweils aktuellen
Basiszinssatz zu berechnen. Ist der Zahlungseingang nicht bis drei Tage vor Reiseantritt
erfolgt, kann KULTUR & KOMMUNIKATION ohne eine weitere Mahnung oder Fristsetzung
vom Vertrag zurücktreten.
Rücktritt
Der Rücktritt von einer Reise ist jederzeit möglich. Maßgebend für die Rücktrittsbedingungen
ist das Eingangsdatum einer schriftlichen Rücktrittserklärung bei KULTUR &
KOMMUNIKATION.
Die Stornogebühren betragen pauschal
bis 31 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises
30 bis 22 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
am Tag der Abreise 100 % des Reisepreises
Kann der durch den Rücktritt frei werdende Platz durch KULTUR & KOMMUNIKATION
anderweitig belegt werden, treten an die Stelle der Rücktrittspauschale lediglich
die verbleibenden Kosten und eine Bearbeitungsgebühr zwischen 10 und 25 EUR (je
nach Reiseumfang).
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Jede(r) Teilnehmer/-in hat das Recht, aus persönlichen oder gesundheitlichen
Gründen einzelne Leistungen (Museumsbesuch, Teilnahme an einer Führung oder einer
anderen Veranstaltung) nicht in Anspruch zu nehmen. Teilt er/sie dies KULTUR &
KOMMUNIKATION bei der Anmeldung mit, bemühen wir uns, den Preis für diese Einzelleistung
abzüglich einer angemessenen Bearbeitungsgebühr zu erstatten. Dies gilt jedoch
nicht für Leistungen, für die vom jeweiligen Leistungsträger ein pauschaler Gruppenpreis
unabhängig von der Teilnehmerzahl berechnet wird. Wird eine Leistung ohne rechtzeitige
Ankündigung (d. h. bei Vertragsabschluss) nicht in Anspruch genommen, entfällt
die Möglichkeit einer Erstattung.
Rücktritt und Kündigung durch die Reiseveranstalterin
Ist bis zu dem im aktuellen Prospekt angekündigten Anmeldetermin die dort angegebene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Reise nicht wie angeboten durchgeführt
werden und findet daher nicht statt. Alle Interessenten, die vorab schriftlich,
per Fax oder Telefon ihre ausdrückliche Absicht, an der Reise teilzunehmen, bekundet
haben, werden von KULTUR & KOMMUNIKATION umgehend über den Ausfall der Reise
informiert. Ein Entschädigungsanspruch entsteht in diesem Fall nicht. Eventuell
schon an Kultur & Kommunikation gezahltes Reisegeld wird erstattet.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
KULTUR & KOMMUNIKATION hat das Recht, einen Reisevertrag vor Beginn oder
während der Reise zu kündigen, wenn durch unzumutbares, widerrechtliches oder
vertragswidriges Verhalten der gemeinsame Aufenthalt für die Reiseleitung wie
für die übrigen Teilnehmer/-innen nicht mehr möglich und ein gegenseitiges Vertrauen
nicht mehr gegeben ist. Kündigt die Reiseveranstalterin aus o. g. Gründen, bleibt
der Anspruch auf den Reisepreis bestehen, jedoch abzüglich der Leistungen, die
ihr vom Leistungsträger gutgeschrieben werden.
Bei Gefährdung oder erheblicher Erschwerung der Reise durch bei Vertragsabschluss
nicht voraussehbarer höherer Gewalt können sowohl die Reiseveranstalterin als
auch die Reisenden den Vertrag kündigen. Die Kosten für die erbrachten Leistungen
sind von den Teilnehmer/-innen zu tragen, Kosten für noch nicht erbrachte Leistungen
je zur Hälfte, wenn nicht der Rücktrittsgrund allein bei einer der beiden Vertragsparteien
liegt und sofern der jeweilige Leistungsträger die Kosten für nicht erbrachte
Leistungen nicht annuliert bzw. erstattet. Der Reiseveranstalterin bzw. ihrer
Vertreterin obliegt die Pflicht, sich bei einem kompletten Abbruch der Reise im
Rahmen ihrer Möglichkeiten um einen möglichst reibungslosen Rücktransport zu kümmern;
die Mehrkosten des Rücktransportes tragen die Teilnehmer/-innen und KULTUR &
KOMMUNIKATION je zur Hälfte.
Gewährleistung/Haftung
Sind Reiseleistungen in erheblichem Maße mangelhaft, kann der/die Reisende Minderung
oder Schadensersatz fordern. Auftretende Mängel müssen der jeweiligen Reiseleitung
unverzüglich mitgeteilt werden, damit KULTUR & KOMMUNIKATION die Gelegenheit
hat, sich um die Beseitigung des Mangels zu bemühen. Ansprüche auf Entschädigung
und die infolge eines Mangels entstandenen Kosten müssen innerhalb eines Monats
nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise in schriftlicher Form geltend
gemacht werden.
Ist die Fortsetzung der Reise nicht zumutbar, ist eine Kündigung jedoch erst
dann zulässig, wenn die Reiseveranstalterin innerhalb einer festgelegten Frist
Gelegenheit hatte, für Abhilfe zu sorgen. Wird der Vertrag gekündigt, wird der
Reisepreis auf die Kosten für die bereits erbrachten Leistungen zuzüglich der
im Reisepreis enthaltenen Kosten für die Rückfahrt reduziert. Die Reiseveranstalterin
bzw. ihre Vertreterin ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Organisation des
Rücktransportes verantwortlich.
Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig oder durch Verschulden eines Leistungsträgers, für den die Reiseveranstalterin
verantwortlich ist, verursacht wurde.
Kommt es infolge von Streiks oder höherer Gewalt zu Verzögerungen oder Ausfall
von Reiseleistungen, wird sich Kultur & Kommunikation im Rahmen ihrer Möglichkeiten
um Ersatzleistungen bemühen. Eine Haftung für Schadensersatzleistungen ist jedoch
ausgeschlossen. KULTUR & KOMMUNIKATION haftet ebenso nicht für Mängel oder
Schäden, die im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen nur vermittelt
wurden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
wurden.
Datenschutz
Die für die Abwicklung der Reise notwendigen persönlichen Daten der Teilnehmer/-innen
werden ausschließlich bei KULTUR & KOMMUNIKATION elektronisch gespeichert.
Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte bleibt ausgeschlossen, es sei denn, der/die
betreffende Teilnehmer/-in hat in einem konkreten Fall ausdrücklich eine Weitergabe
gewünscht oder genehmigt.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Reisebedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so gilt dies nicht für die übrigen Bestimmungen. Anstelle der
unwirksamen Klauseln gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Detmold; Erfüllungsort für die Erbringung
der einzelnen Reiseleistungen ist der jeweilige Zielort.
*Mit dem Reisepreissicherungsschein stellt die Reiseveranstalterin sicher, dass
infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs der gezahlte Reisepreis soweit Reiseleistungen
ausgefallen sind) sowie notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden.
Veranstalter:
Kultur & Kommunikation
Frauen … Kultur … Reisen …
Anne Tegtmeier-Breit
Neustadt 20
32756 Detmold
Stand: 1. Januar 2008
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