AGB Terramundi GmbH
zurück1. Abschluss des Reisevertrages
1.a
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde der Terramundi GmbH den Abschluss eines
Reisevertrages, auf Grundlage der gültigen Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen
Reise- und Zahlungsbedingungen an.
1.b
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.c
Bei Gruppenreisen wird die Anmeldung durch den Beauftragten der Gruppe vorgenommen,
der in Vollmacht für die anderen Mitglieder unterzeichnet, wobei jedes einzelne
Mitglied der Reisgruppe Vertragspartner der Terramundi GmbH ist. Bei Jugendgruppen,
deren Mitglieder unter 18 Jahre alt sind, ist der Vertragspartner der Terramundi
GmbH die Organisation oder die Person, die die Reise anmeldet.
1.d
Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch die Terramundi GmbH zustande.
Sie informiert den Kunden mit der Reisebestätigung über den Vertragsschluss.
Gleichzeitig erhalten Sie Ihren Reisepreissicherungsschein gem. § 651 k BGB.
Falls die Buchung über ein vom Reisegast beauftragtes Reisebüro vorgenommen wird,
wird die Reisebestätigung dem Reisebüro übersandt.
1.e
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so stellt
diese Reisebestätigung ein neues Angebot mit geänderter Leistung dar, an das die
Terramundi GmbH zehn Tage lang gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende die Annahme innerhalb der Bindungsfrist
erklärt oder auch durch Zahlung bestätigt.
2. Bezahlung
2.a
Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines
im Sinne von § 651k III BGB erfolgen. Mit Vertragsabschluss wird eine auf den
Reisepreis anzurechnende Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises fällig.
2.b
Die Restzahlung des Reisepreises wird fällig mit der Aushändigung der Reiseunterlagen
oder wie im Einzelfall vereinbart, jedoch nicht früher als 21 Tage vor Reiseantritt.
2.c
Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch
auf Erbringung der Reiseleistung durch die Terramundi GmbH.
3. Leistungen
Grundlage der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen der Terramundi
GmbH, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/ Rechnung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen
einer ausdrücklichen Bestätigung von Terramundi. An- und Abreisetage der gebuchten
Reise dienen in erster Linie der Erbringung der Beförderungsleistung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.a
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig und nicht von der Terramundi GmbH wider Treu
und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Dies gilt insbesondere auch für die Änderungen von Flugzeiten oder Flugrouten,
soweit die Abweichung dem Reisegast zumutbar ist und der Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigt wird.
4.b
Die Terramundi GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung
der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern,
wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen
pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises hat die Terramundi GmbH den Kunden bis spätestens 21
Tage vor Reiseantritt darüber in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr
als 5%, oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der
Rücktritt muss innerhalb von 10 Tagen vom Reisenden schriftlich gegenüber der
Terramundi GmbH erklärt werden.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson
5.a
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang
der Rücktrittserklärung bei der Terramundi GmbH. Dem Kunden wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.b
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise aus persönlichen
Gründen nicht an, so kann die Terramundi GmbH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für die Aufwendungen verlangen. Bei der Errechnung des Ersatzes sind gewöhnliche
ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung
zu berücksichtigen.
5.c
Die Terramundi GmbH kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Es
bleibt dem Kunden jedoch unbenommen den Nachweis zu führen, dass kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
I. Pkw-, Bahn-, Bus- und Flugreisen
bis 30. Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
ab 29. – 15. Tag vor Reiseantritt 45% des Reisepreises
ab 14. – 07. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
ab 06. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
II. Schiffsreisen
bis 50. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
ab 49. – 35. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
ab 34. – 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
ab 21. – 15. Tag vor Reisantritt 50% des Reisepreises
ab 14. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
ab 49. – 35. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
ab 34. – 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
ab 21. – 15. Tag vor Reisantritt 50% des Reisepreises
ab 14. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
III. Ferienwohnung
bis 45. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
ab 44. – 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
ab 29. – 22. Tag vor Reisantritt 50% des Reisepreises
ab 21. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
bis 45. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
ab 44. – 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
ab 29. – 22. Tag vor Reisantritt 50% des Reisepreises
ab 21. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
IV. ABC, APEX u.ä.
Bei APEX-Flügen o.ä. aufgrund behördlich genehmigter Sondertarife, die ständigen
Veränderungen unterliegen, sind entsprechend den in diesen Reisebedingungen festgelegten
Grundsätzen die jeweils geltenden tariflichen
Fristen festzusetzen.
Fristen festzusetzen.
V. Andere Reisearten, Abweichungen
Hiervon abweichende Rücktrittsregelungen werden in der jeweiligen Programmausschreibung
und/oder Angebotsabgabe gesondert mitgeteilt.
5.d
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der
innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes, des Reiseantritts,
der Unterkunft oder Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann die Terramundi
GmbH bei allen Reisen bis 30 Tage, bei Schiffsreisen bis 50 Tage vor Reiseantritt,
ein Umbuchungsentgeld pro Reisenden in Höhe von EUR 30,- erheben.
5.e
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern
ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu
Bedingungen gemäß den Ziffern 5.I. bis 5.IV. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden.
5.f
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde eine Ersatzperson für sich bestimmen. Es bedarf
dazu einer Mitteilung an die Terramundi GmbH. Die Terramundi GmbH kann dem Eintritt
der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den Reiseerfordernissen nicht genügt
oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.
In diesem Fall gelten die Rücktrittsbedingungen. Bei Bestätigung der Ersatzperson
durch die Terramundi GmbH wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,- erhoben. Tritt
ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende der Terramundi GmbH
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten.
entstehenden Mehrkosten.
6. Versicherungen
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
sowie einer Auslandskranken- und Rücktransportversicherung. Weitere Versicherungen
wie Gepäckversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung etc., sind zu empfehlen.
Ansprüche müssen vom Reisenden direkt an die Versicherung gestellt werden soweit
eine Versicherung besteht.
7. Rücktritt und Kündigung durch die Terramundi GmbH
Die Terramundi GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.a Ohne Einhaltung einer Frist ...
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung durch den Reiseveranstalter
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Terramundi GmbH
behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis; sie wird sich aber den Wert der
ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer
anderen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen entstehen einschließlich
evtl. Erstattungen des Leistungsträgers.
7.b Bis 21 Tage vor Reiseantritt ...
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird. In jedem Falle ist die Terramundi GmbH verpflichtet, den Kunden
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise
hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits
zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht werden kann, hat die Terramundi GmbH den Kunden davon zu unterrichten.
7.c Bis 4 Wochen vor Reiseantritt ...
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die
Terramundi GmbH deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese
Reise so gering ist, dass die der Terramundi GmbH im Falle der Durchführung entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese
Reise, bedeuten würde, d.h. die Kosten nicht gedeckt sind. Ein Rücktrittsrecht
der Terramundi GmbH besteht jedoch nur, wenn sie die dazu führenden Umstände nicht
zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn sie die zu ihrem Rücktritt
führenden Umstände nachweist und wenn sie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot
unterbreitet hat. Wird die Reise abgesagt, so erhält der Kunde unverzüglich Nachricht
und der Reisepreis wird umgehend zurückerstattet.
8. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann die Terramundi GmbH
als auch Sie den Vertrag gem. § 651j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt,
so kann die Terramundi GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der
Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
9. Gewährleistungen
9.a Abhilfe
Wird die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende
innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe verlangen. Die Terramundi GmbH kann
Abhilfe schaffen, indem Sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt, oder die
Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.b Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende
eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis
ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert
der Reise im mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hätte. Die
Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel
anzuzeigen.
9.c Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die
Terramundi GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der
Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem
eigenen Interesse aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung
– kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht,
wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Terramundi GmbH verweigert wird oder die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein begründetes Interesse des Reisenden
gerechtfertigt wird.
10. Haftung des Reiseveranstalters
Die Terramundi GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:
· Die gewissenhafte Reisevorbereitung
· Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
· Die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen
· Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
· Die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen
· Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen,
unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und
-ortes.
· Vertragliche Haftungsbeschränkung
· Die Haftung der Terramundi GmbH für vertragliche
Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (§ 651 h BGB), soweit
ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt.
Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (§ 651 h BGB), soweit
ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt.
· Gesetzliche Haftungsbeschränkung, z. B. Montrealer Übereinkommen
· Die Haftung der Terramundi GmbH ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit
aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt
ist.
· Haftung für Fremdleistungen
· Die Terramundi GmbH haftet nicht für vermittelte Fremd- leistungen (Ausflüge,
Mietwagen, etc.), die wir auch ausdrücklich als solche bezeichnet haben. Dies
gilt auch dann, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt.
11. Mitwirkungspflicht
11.a
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten.
11.b
Der Reisende ist besonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der
örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen
Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die Reiseleitung
ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen!
11.c
Sofern Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, muss vom Reisenden
unbedingt eine Schadensanzeige an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft, die
die Beförderung durchgeführt hat, erstattet werden. Die Anzeige ist Voraussetzung
für die Durchsetzung von Ansprüchen.
11.d
Die Terramundi GmbH empfiehlt jedem Reisenden, die allgemeinen wichtigen Hinweise
sowie die landesspezifischen Reisetipps, die vor Reiseantritt ausgehändigt werden,
zu beachten, um grundlegende Missverständnisse möglichst von Anfang an auszuschließen.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.a
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der
Kunde innerhalb eines Monats (maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Terramundi
GmbH) nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Terramundi
GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
ist.
12.b
Ausgeschlossen ist die Abtretung von Ansprüchen an Dritte, auch an Ehegatten
und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers
durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
12.c
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach einem Jahr. Hat der Reisende
solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,
an dem die Terramundi GmbH die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus
unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- u. Gesundheitsbestimmungen
13.a
Die Terramundi GmbH steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die
Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
13.b
Die Terramundi GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende
die Terramundi GmbH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Terramundi
GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
13.c
Auf Wunsch des Reisenden kann die Terramundi GmbH auf dessen Kosten ein evtl.
notwendiges Visum beschaffen. Die Visabesorgung ist, sofern nicht anders vereinbart,
nicht Bestandteil der touristischen Leistungen.
13.d
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation
der Terramundi GmbH bedingt sind.
14. Zusätzliche Bedingungen für Ferienwohnungen, -Häuser und Appartements
14.a
Die Belegung einer Wohneinheit kann nur entsprechend der in der Preistabelle
genannten Personenhöchstzahl einschließlich Kinder und wie gebucht und bezahlt
erfolgen. Weitere Personen dürfen nicht in derselben Wohneinheit untergebracht
werden.
14.b
Wenn bei Beginn der Mietzeit Beanstandungen vorliegen, müssen diese sofort nach
dem Einzug dem Vermittler oder seinem Beauftragten, bzw. der Schlüsselübergabestelle
gemeldet werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Wenn dieses nicht sofort
möglich ist, muss der Reisende sich den beanstandeten Mangel bestätigen lassen.
Im Wauert 14 • 46286 Dorsten-Wulfen
Telefon: 0 23 69 / 9 19 62 -0
Telefax: 0 23 69 / 9 19 62 33
E-Mail: info@terramundi.de
Internet: www.terramundi.de
Geschäftsführende Gesellschafter:
Gunther Wirtz - Georg Feller
Amtsgericht Gelsenkirchen - HRB 6640
Steuer-Nummer: 5320 / 5926 / 0241
Telefon: 0 23 69 / 9 19 62 -0
Telefax: 0 23 69 / 9 19 62 33
E-Mail: info@terramundi.de
Internet: www.terramundi.de
Geschäftsführende Gesellschafter:
Gunther Wirtz - Georg Feller
Amtsgericht Gelsenkirchen - HRB 6640
Steuer-Nummer: 5320 / 5926 / 0241
14.c
Alle Mieter sind verpflichtet, Ihre Ferienwohnung und das Inventar schonend und
pfleglich zu behandeln. Sollten während der Mietzeit Schäden entstehen, muss dieses
dem Vermittler, einem Beauftragten, der Terramundi-Reiseleitung oder der Schlüsselübergabestelle
gemeldet werden. Der Mieter haftet auch für Mitreisende und Kinder.
14.d
Der vereinbarte Mietpreis deckt im Allgemeinen die in der Angebotsbeschreibung
ausgedruckten Leistungen ab.
15. Allgemeine Bestimmungen
15.a
Die Kataloge und Reiseausschreibungen werden mit Sorgfalt erstellt. Für Druck-
und offensichtliche Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Die in den Prospekten
gemachten Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit der Veröffentlichung
eines neuen Prospektes verlieren die Angaben in früheren Prospekten ihre Gültigkeit.
15.b
Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet,
die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Die Ungültigkeit eines Teils dieser
Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
16. Gerichtsstand
Für Klagen der Terramundi GmbH gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend,
es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
allgemeinen Wohnsitz im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Terramundi GmbH maßgebend.
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Terramundi GmbH, 46286
Dorsten.
Veranstalter:
Terramundi GmbH
Im Wauert 14
46286 Dorsten-Wulfen
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